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Krebse - nach tel. mit BVET

Dieses Thema im Forum "Haltung: Fische" wurde erstellt von national1, 27. September 2005.

  1. Quiz

    Quiz

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    Salut Forum,

    Das geht hier wie in der Arena zu und her... Ich denke ich versuche mal die genannten Argumente zu sammeln und auf einen Punkt zu bringen:

    - Krebes halten: Verboten, Bewilligung von kant. Vet. Amt benötigt. Falls diese erteilt wird stellt sich immer noch die Frage woher man die Krebse legal bekommen will:
    - Krebse importieren: Verboten, Bewilligung von BUWAL fast nicht zur erhalten
    - Einheimische Krebse: Benötigt eine Fischereilizenz, Haltung im Zimmer-AQ ungeeignet

    Krebse sind entweder illegal oder nicht artgerecht!

    - Krabben/Garnelen importieren/halten: Eigentlich Verboten, doch das Gesetz wir nicht angwandt. Vollzugslücke.

    Krabben und Garnelen halten ist Grauzone.

    mfg
    Quiz
     
  2. hoi quiz

    wie um himmels willen soll ein krebs denn nicht artgerecht sein?

    verwunderter gruss,

    andrea

    :shock:
     
  3. national1

    national1

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    ...

    Hallo zusammen.
    So nach einem Telephonat mit dem BVET hab ich folgendes erfahren:

    ALLE Krebse die man in der Schweiz kauft sind legal, egal um welche art es sich handelt!!!
    Wenn man sicher gehen will, das der Krebs den man kaufen will, auch legal importiert will kann man den Verkäufer anfragen ob er die Tiere selber importiert hat.
    Falls er das mit ja beantwortet, kann man nach einer Kopie vom Passierschein am Zoll fragen.
    Diesen Passierschein braucht es aber nicht unbedingt, da der Kauf in der Schweiz von Krebsen sowieso legal ist.



    Falls man einen Krebs selber importieren will, muss man ein schriftliches Gesuch an das BVET schicken, wo drauf steht um welchem Krebs es sich handelt ( lateinischer Name notwendig), von welchem Land man diesen Krebs importieren will und über welchen Zoll das er kommen soll ( Grenztierartzt).

    Was auchnoch zu beachten ist : Jeder Krebs den man, egal in der schweiz gekauft oder importiert hat, darf man NIE in freier Natur aussetzen.

    Also schliessen wir ein fazit aus diesem tread, viel ein zu grosser wirbel um nichts.
    So hoffe es ist nun einiges geklärt und ich hoffe, das ich mit meinem telephonatmit der BVET einigen weiterhelfen konnte

    Griessli Marco
     
  4. Michi Tobler

    Michi Tobler

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    hallo zusammen,

    interessant! bei meiner letzten offziellen anfrage im dez. 2004 waren die antworten noch anders. eine änderung der praxis im buwal? im bvet?

    für das hobby wäre es natürlich schön, wenn krebse nun zu kriegen sind.

    gruss, m
     
  5. national1

    national1

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    ...

    Hallo Michi,
    ich weiss nicht ob sich was geändert hat, mir wurde es jedenfalls so mitgeteilt.
    Und ich finde es ein sehr postitives ergebniss.

    Griessli Marco
     
  6. Lukas17

    Lukas17

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    also wenn jemand in einem geschäft cpos sieht bitte pn zu mir :)
     
  7. Michi Tobler

    Michi Tobler

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    Re: ...

    Hallo Marco,

    ich habe grade mal beim BUWAL nachgefragt.... melde mich wenn ich ne Antwort habe.

    Cheers, M
     
  8. wom-bat

    wom-bat

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    Hi Marco

    Das Telefongespräch bringt fast genau nichts. Wenn Du wirklich was verbindliches willst, würde ich Dir empfehlen, diese Aussage schriftlich bestätigen zu lassen. Nicht dass wir hier von einer neuen Praxis beim BUWAL ausgehen, und niemand wills nachher gesagt haben.....

    Gruess Samuel

    "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste"
     
  9. Angel

    Angel

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    Salute zusammen

    Wer auch immer diese Aussage von der BVET gemacht hat, sie ist nicht korrekt. Ein bischen beschämend denn sie müsstens eigentlich besser wissen, aber habe vorher mit der Buwal telefoniert und ich bekomme morgen eine detailierte Auskunft inkl. die schriftliche Bestätigung dazu und diese ist gültig, egal wer sonst was sagt.

    Die Einfuhr, der Verkauf wie auch die Haltung der nicht einheimischen Zehnfusskrebse ist nach wie vor nicht gestattet und eine Bewilligung dazu darf auch nur die Buwal erteilen, was sie jedoch bei Privatpersonen nicht machen!

    Somit sollte nun entgültig klar sein, was es mit den Krebsen auf sich hat. Die schriftliche Bestätigung werde ich hier verlinken, sobald ich sie habe.

    Diese Geschäfte, die nicht einheimische Zehnfusskrebse verkaufen machen sich also Strafbar, nicht nur der Ladeninhaber sondern auch der Verkäufer und auch derjenige, der sie dann Zuhause im Aquarium hat, weil Nichtwissen schützt vor Strafe nicht!

    Liebe Grüsse

    Angel
     
  10. Sascha

    Sascha

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    hi,

    :idea:

    willkommen im bürokratietschungel der schweiz, mehr fällt mir dazu nicht ein :shock:

    gruss
    sascha
     
  11. Angel

    Angel

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    Hi Sascha

    Grins.. ja und dies macht es für den ahnungslosen Aquarianer nicht einfacher :roll:

    Soll die Buwal es selber mit der BVET klären, aber ich hoffe, dass dann mit dem Schreiben zumindest für uns sämtliche Fragen klar sind.

    Liebe Grüsse

    Angel
     
  12. Amatullah

    Amatullah

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    Hi Marco

    das habe auch ich so zur Kenntnis genommen und ich bin Tierhändlerin von Beruf.

    LG Filomena
     
  13. national1

    national1

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    ...

    Hallo zusammen,
    Also demzufolge hat mir der Herr von der BVET nen s*c*h*e*i*s*s erzählt?
    Als ich da angerufen habe, haben sie mich Direkt mit dem Fachmann für dieses Thema verbunden.
    Also im moment weiss ich nicht wem ich jetzt glauben schenke.
    Der Herr vom BVET sollte doch wirklich drauskommen.
    Es haben mir ja einige mitgeteilt das ich beim BVET rat einholen soll, was ich gemacht habe und jetzt soll mir der Fachmann vom BVET nen stuss erzählt haben?
    Mir ist das alles langsam zu kompliziert.

    @ Michi,
    bin gespant was sie Dir sagen werden, hast Du mit dem Herrn kontakt aufgenommen, von dem ich Dir den Namen gegeben habe?

    Griessli Marco
     
  14. Sugus

    Sugus Administrator Moderator

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    hi

    ich hatte im frühling dieses jahres auch mit dem buwal zu tun bzgl. dem verkauf von decapoden in einem fachgeschäft...

    die antwort des buwals war :
    "die einfuhr, der verkauf und die haltung von nicht einheimischen zehnfusskrebsen ist nach wie vor nicht gestattet"

    der betreffende händler wusste offenbar nichts davon und hat krebse zurück nach deutschland gebracht.

    falls das bvet da andere ansichten hätte, wäre das interessant... :roll:

    rgds
    rené
     
  15. Michi Tobler

    Michi Tobler

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    hallo marco und rest,

    jep, ich habe mit der betreffenden fachperson kontakt aufgenommen. ich war wegen dieses thema schon öfters mit dem herren in kontakt. zugleich habe ich mit den zuständigen abteilungsleitern des buwal und bvet kontakt aufgenommen.

    die scheinbar widersprüchlichen informationen überraschen mich gar nicht. ich habe vor fast zwei jahren schon versucht, eine gemeinsame stellungnahme von buwal und bvet zu bekommen... keine chance.

    jein... er hat im wesentlichen die politik des bvet wiedergegeben: wir machen was das buwal sagt.

    ganz allgemein erinnert mich die situation an die von vor zwei jahren. widersprüchliche informationen, die bundesämter drücken sich vor klaren stellungsnahmen und leidtragende sind die endnutzer (händler und hobbyleute).

    auf jeden fall würde ich nicht zu optimistisch sein... ich kann mir schon vorstellen, wie die antworten auf meine anfragen ausfallen:

    bvet: import und handlung mit bewilligung des buwal möglich
    buwal: wir geben keine bewilligung raus

    da kann das bvet noch lange grünes licht geben... legal krebse zu haben wird wohl in absehbarer zeit nicht möglich sein.

    und da kann ich filomena für einmal zustimmen: nimmt's zur kenntnis und vergesst die krebse;o)

    cheers, m
     
  16. national1

    national1

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    ..

    Hallo Michi und alle anderen,
    nun stösst mir aber etwas schwer auf, wenn die von BUWAL und BVET genau das gegenteil voneinander erzählen, dann hält sich ja jemand von denen nicht an das Gesetz und dann würd ich es eine riesen schweinerei finden, wenn sich ein schweizerisches Amt nicht nach Gesetz geht, das können sich diese doch garnicht leisten.
    Oder versteh ich da was falsch?

    Griessli Marco
     
  17. Michi Tobler

    Michi Tobler

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    nene, die halten sich schon an das gesetz:

    grundsätzlich sagt das gesetz nur zwei dinge: import und haltung von krebstieren ist bewilligungspflichtig (also nicht kategorisch verboten) und das bvet darf nichts ohne die zustimmung des buwal machen.

    d.h.: bvet sagt nicht nein, sondern nur wir sind nicht zuständig und das buwal sagt, wir geben keine bewilligung wegen seuchengefahr.

    in der praxis ist das einfach mühsam hoch zehn und es ist schon etwas problematisch, dass selbst zwei jahre nachdem ich das thema angerissen habe keine richtlinien vorhanden sind, auf die man sich stützen kann.

    gruss, m
     
  18. national1

    national1

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    Hallo Michi,

    Ja, aber der Herr XXX vom BVET hat mir nichts gesagt von bewilligung, auch nicht, dass das BVET nicht zuständig sei.
    Er hat mir aber gesagt, dass jeder legal einen Krebs kaufen kann in der schweiz.

    Das mit der Bewilligung kommt erst, wenn man selber krebse importieren will.

    Griessli Marco, der nichtsmehr versteht
     
  19. Mbuntbarsch

    Mbuntbarsch

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    Hoi Marco.

    Siehste, alles klar :D das habe ich dir schon am anfang gesagt :D :D
    Also kauf dir die Malawi-Krabbe (ist ja kein Zehnfusskrebs). Nimm die Antwort von Angel und druck die schriftliche Bestätigung aus und hab freud an der Krabbe :D

    Verlange doch auch noch eine schriftliche Bestätigung von dem Herrn der dir das erzählt hat, dann hast du dich abgesichert.

    Das Leben ist doch schön in der Schweiz, juhui

    Gruäss
    Andreas
     
  20. episemion

    episemion

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    BVET

    Hallo Marco

    ich denke das Herr XXX vom BVEt davon ausgeht das nur Krebse im Handel verkauft werden die in Ordnung sind.

    Gruss Pascal
     

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