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Krebse doch nicht verboten?

Dieses Thema im Forum "Amphibien, Reptilien, Krabben und Wirbellose" wurde erstellt von Raffi, 17. Oktober 2010.

  1. astacus

    astacus

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    Es handelte sich um Aquarien eines öffentlich zugänglichen Naturschutzzentrum, wo u.a. diverse Aspekte zur Gewässerökologie vermittelt werden. Ein Thema davon waren und sind auch Flusskrebse in der Schweiz. Neben zahlreichen Tafeln, Gewächsen und sonstigen Installationen, wird eben auch ein Aquarium mit "heimischen" Gewässertierarten gezeigt. Es handelt sich also um ein Kaltwasseraquarium (720 L), an Fischen werden u.a. Rotfedern, Egli, Alet, Schleie, Groppe und Schmerle gezeigt (es sind nicht immer alle Arten gleichzeitig drin, die Art- und Individuenzahl wird laufend geändert und aufeinander abgestimmt). Und es sind eben auch Krebse im Aquarium.

    Die Haltung musste also bewilligt werden, als fremde Krebse gezeigt wurden. Es handelte sich um eine Bewilligung gemäss Fischereiverordnung Art. 7, d. Zuständig war die kantonale Fischereiverwaltung, die die Bewilligung in Rücksprache mit den ihrerseits zuständigen Bundesämtern ausgestellt hat. In diesem Zusammenhang kann ich auch gleich erwähnen, dass die Nachfrage nach einer Bewilligung für die private Haltung explizit verneint, also abgelehnt wurde. Solche können grundsätzlich gar nicht ausgestellt werden, da dies die Fischereiverordnung abschliessend verbietet und keine Ausnahmen zulässt. Die Bewilligungen können gemäss Art. 7, d, eben nur für öffentliche Ausstellungen, Zoos und Forschung ausgestellt werden.

    Ob die zuständige Behörde einen klaren Katalog für die Bedingungen für Bewilligung hat, weiss ich nicht. Angeschaut wurde aber namentlich das Aquarium selbst bezüglich Ausbruchssicherheit. Diese muss grundsätzlich gewährleistet sein, das Risiko muss also minimiert werden (Abdeckung ist vorhanden und kann von Krebsen nicht einfach weggedrückt werden). Als weiterer Punkt wurde genau angeschaut, wie die Flusskrebssituation in den freien Gewässern im Umfeld ist. Im Einzugsgebiet des Standortes waren keine heimischen Arten mehr bekannt, im nahen Fluss sind bereits amerikanische Arten präsent. Eine Flucht der gezeigten Tiere hätte also wohl keine bekannten Standorte mit heimischen Arten bedroht. Geprüft wurde weiters auch, wie das Thema Flusskrebse thematisiert und ob auf die wesentlichen Aspekte eingegangen wurde. Eine Rolle spielte vermutlich auch, dass ich seit einigen Jahren in unserer Region im Auftrag des Kantons ein Flusskrebsmonitoring durchführe und daher gut mit der Thematik vertraut bin. Ob man einem "fremden" die Bewilligung ebenso vergeben hätte, weiss ich nicht. Vermutlich hätte man einige Punkte mindestens eingehender geprüft.

    Bei den gezeigten fremden Krebsarten handelte es sich um Signal- und Kamberkrebse (Pacifastacus leniusculus und Orconectes limosus). Der gesondert bewilligte Fang geschah in Populationen in nahegelegenen Gewässern. An dieser Stelle kann ich gleich nochmals betonen, dass die ganze Bewilligungsgeschichte sich also wirklich auf das Einsetzen und die Haltung von Krebsen im Aquarium bezieht und nicht etwa auf die Einfuhr aus dem Ausland! Als "Einsetzen" wird in Gesetz und Verordnung eben tatsächlich jegliche Haltung im Aquarium verstanden.

    Heute werden übrigens keine fremden Krebse mehr gezeigt, sondern nur noch der heimische Edelkrebs (Astacus astacus). Interessanterweise war diese Art am einfachsten im Aquarium zu halten, auch einfacher als die Amerkaner! Fragt mich nicht wieso, gemäss Literatur sind die Amis weniger empfindlich gegenüber diversen Parametern als der Edelkrebs. In der Praxis hat sich aber das Gegenteil gezeigt.

    Ich hoffe, dem Wunsch nach Klärung bezüglich Erhalt der Bewilligung entsprochen zu haben :-D
     
  2. tigerli13

    tigerli13

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    Procambarus alleni

    Hi

    So ein Procambarus alleni würde, so glaube ich, schon einige hier reizen (mich inkl. :-D ). Das Einführen, Pflegen usw. wäre kein Problem - wenn auch illegal. Aber was macht man mit den Jungen? Alle 2 - 4 Monate bis zu 300 Stk.?

    Also lieber die Finger davon lassen und weiter träumen :-(

    Gruss
    Patric
     
  3. Rattennase

    Rattennase

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    Hallihallo

    Also was mich da mal besonders interessieren würde ist:
    Was passiert den eigentlich mit den Tierchen die von "der Tierhandlung aus dem Sortiment genommen werden müssen"??
    Werden die einfach irgendwie abgeschaft oder wird da doch zum wohle des Tieres eine Lösung gesucht? Oder ist das dem Händler selbst überlassen?

    Liebe Grüsse
     

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