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Krebse doch nicht verboten?

Dieses Thema im Forum "Amphibien, Reptilien, Krabben und Wirbellose" wurde erstellt von Raffi, 17. Oktober 2010.

  1. King Louie

    King Louie

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    Solange es Anfänger in der Aquarstik gibt, ist eine Disskusion zwecks "Verboten" NIE unnütz!

    Einem blutigenAnfänger kannst Du 100 mal sagen "Nein, das geht nicht!"
    Ohne eine Begründung ist das sinnlos...

    Du kannst einer Person 100 mal sagen "Dein Nitritgehalt ist zu hoch!!"
    Wenn Du keine Erklärung ablieferst, wieso er so hoch sein könnte, und was man dagegen tun kann, kann man das ganze gleich sein lassen... ;-)

    Grüessli Marc
     
  2. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hallo Marc

    Die Begründung kannst du im Thread nachlesen, falls du sie verpasst hast.
     
  3. astacus

    astacus

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    Meine Güte, ich habe doch im Beitrag vorher exakt zitiert, dass eben nicht nur die Einfuhr, sondern auch der Einsatz von fremden Krebsen verboten ist, inkl. dem Einsatz in Aquarien. Es kann doch nicht soooo schwer sein, dies zu verstehen?!

    Und auch dazu: dies gilt für die meisten Aquariumsfische und -tiere, ausser denjenigen in Anhang 3. Auch das habe ich doch klar und deutlich zitiert.

    Bitte bitte bitte tu mir den Gefallen und lies dir mal den gesamten Artikel 6 durch und nicht nur die Stellen, die dir in den Kram passen. Danke.
     
  4. seeker

    seeker

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    Hab ich ja gemacht aber von Verboten hab ich nichts gefunden.
    nur das die Einfuhr Bewilligungspflichtig ist.
     
  5. Flossenwelt

    Flossenwelt

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    ach lasst es doch. Dieses typisch schweizerische Auseinanderpflücken und Intepretations Heuscherei. Es ist verboten und gut ist.

    Lg

    Chris
     
  6. Lukas1988

    Lukas1988

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    Richtig, die Einfuhr (damit auch die Haltung) ist Bewilligungspflichtig. Da man diese Bewilligung nicht erhält als Privatperson gleicht es einem Verbot!

    grüsse
     
  7. seeker

    seeker

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    Also nicht verboten sondern Bewilligungspflichtig.
    Dass ist ein Unterschied.

    http://www.fischzuechter.ch/Gesetze & Verordnungen.htm

    V. Seuchenpolizeiliche Bedingungen

    Süsswasserkrebse
    15.
    Im Herkunftsgewässer und dessen Einzugsgebiet dürfen seit mindestens 6 Monaten keine Fälle von Krebspest (Aphanomyces astaci) festgestellt worden sein.
    16.
    Innerhalb von 30 Tagen vor der Ausfuhr müssen mindestens drei Flusskrebse aus dem Herkunftsgewässer oder der Herkunftsanlage mit negativem Resultat auf Aphanomyces astaci untersucht werden.



    Ich denke unmöglich wirds nicht sein.
    Es wird einfach schwierig sein die bedingungen für die einfuhr zu erfüllen.







     
  8. astacus

    astacus

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    Und hast du auch gesehen, wie alt die Quellen sind :-D
     
  9. seeker

    seeker

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    Ich hab neuere gefunden nachträglich da stehts nicht viel anders drinn.
     
  10. felixS

    felixS

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    Ja Wortklauberei, aber eine Bewilligung die man nicht kriegt wirkt wie ein Verbot. Denn ohne Bewilligung ists illegal.

    felix
     
  11. seeker

    seeker

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    Ja klar jeder von euch hats versucht eine zu bekommen?
    Ihr gebt alle weiter was ihr gehört habt.
    Macht sinn......
     
  12. MichaelSG

    MichaelSG

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    Also wenn ich auf telefonische Anfrage beim BVET die Antwort erhalte, dass es verboten ist, dann denke ich macht es durchaus Sinn weiter zu geben, was man gehört hat, oder nicht?
     
  13. astacus

    astacus

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    Ich geb nicht weiter, was ich gehört hab, sondern was ich weiss ;-)

    Ich habe lange genug mit Krebsen (auch in der Aquaristik) zu tun, dass ich weiss, wie die gesetzlichen Grundlagen dafür sind. Mein Nickname ist kein Zufall.

    Und falls es dich interessiert, ich hatte dabei auch die entsprechenden Bewilligungen für die Haltung der Amis erhalten, weshalb ich auch sehr gut weiss, unter welchen Bedingungen diese vergeben wird und unter welchen nicht.

    Gerade weil die Haltung bewilligungspflichtig ist und dies streng gehandhabt wird, darf durchaus von einem Verbot gesprochen werden. Schliesslich spricht man ja auch von einem Verbot auf der Autobahn über 120 km/h zu fahren - obwohl einige dies dürfen (Polizei, etc.). Und man spricht ja auch von einem Verbot des Drogenkonsums - auch wenn einige es doch nehmen dürfen (Stichwort Heroinabgabe).
     
  14. seeker

    seeker

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    Na also du hast die Bewilligung erhalten.
    Also ist es nicht unmöglich eine zu kriegen.
    Also ist es nicht Verboten sondern einfach Bewilligungspflichtig.
     
  15. Hobbit

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    Auch ich hielt Bewilligungspflichtige Tiere, wenn auch nicht im AQ

    Solange du keine Bewilligung hast ist die Haltung Verboten, schluss, aus, fertig und ohne wenn und aber !!!

    Und die Bewilligung (und nat. die Tiere) kann dir auch jederzeit entzogen werden, wenn das VET meint, dass etwas nicht stimmt.

    Jetzt glaubs oder eben nicht, aber so kann man ja endlos weitermachen.....

    Kannst dich ja melden wenn du eine Bewilligung erhalten hast

    Lg Antje
     
  16. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hallo Antje

    Unter welchen Auflagen wird denn eine solche Bewilligung zur Haltung von den anscheinend "vermeintlich" verbotenen Krebsen ausgestellt?
     
  17. Hobbit

    Hobbit

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    Keine Ahnung, ich sagte ja dass ich andere Bewilligungspflichtige Tiere hielt

    Es war nur allgemein gemeint, dass es ohne Bewilligung eben nicht bewilligt und somit verboten ist.

    Mehr nicht

    Griessli Antje
     
  18. Hobbit

    Hobbit

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    Aber ich denke eine Bewilligung für diese Krebse zu bekommen wird sehr schwer sein.
    Die bekommt vielleicht ein Biologe der Forschen möchte oder so, aber ich glaube nicht , dass ein Privater eine bekommt nur weil er eben gerne Krebse halten möchte.

    Mir auch egal, ich will keine
    Lg Antje
     
  19. seeker

    seeker

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    Ja das ist logisch auch Chameleons brauchen eine Bewilligung.
    Ich finde es einfach behindert immer zu Schreien die sind verboten die sind verboten .........
    Da müsste mann auch jedem der Chameleons will sagen die sind Verboten.
    Nach eurer Logik ist auch Autofahren Verboten Chameleons sind Verboten und und und.... aaaah nein es braucht ja Bewilligungen bzw Führerausweise trotzdem ist es Verboten..

    Hier wird sich selbst widersprochen.....




    Jetzt doch nicht verboten sondern sehr schwer zu kriegen?
    Ihr Verwirrt mich...
     
  20. King Louie

    King Louie

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    Hoi Zäme

    Ich will jetzt nicht auch noch anfangen hier rum zu Stänkern, aber eines würde mich dennoch intressieren:

    Astacus, eventuell wäre die ganze sache für gewisse User etwas verständlicher, wenn Du mal erläutern könntest welche bedingungen Du denn damals bei den Ami's erfüllen musstest um die Bewilligung zu erhalten?

    Grüessli Marc
     

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