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Krebse doch nicht verboten?

Dieses Thema im Forum "Amphibien, Reptilien, Krabben und Wirbellose" wurde erstellt von Raffi, 17. Oktober 2010.

  1. Raffi

    Raffi Guest

    hallo zusammen
    ich war gestern im aqua-trend in cham und schaute dort die aq´s an und was sah ich da? orange zwerg krebse und nochma so eine art.ich meine wenn sie verboten sind warum verkauft ein laden die krebse?
    lg raffi
    PS: hoffe ist das richtig forum...
     
  2. Helvetier

    Helvetier

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    Krebse

    Salü EVZ

    Ich habe genau diese Krebse auch schon in anderen Läden in der Schweiz gesehen. Sie werden angeboten, obwohl sie verboten sind. Ich habe gerade diese Woche mit dem eidgenössischen Veterniäramt sowie dem Bundesamt für Umwelt telefoniert und mir versichern lassem: DIESE KREBSE SIND VERBOTEN! (Es ist zwar ein Witz, da man in der Schweiz Garnelen halten darf, aber es ist nun mal so.) Weiter wurde ich informiert, dass wenn man solche verbotene Tiere im Geschäft antrifft, man einen solchen Verstoss beim kantonalen Amt für Jagt und Fischerei melden sollte. Warum genau diese Tiere immer wieder in den Verkauf gelangen können ist mir auch nicht ganz klar, aber deswegen ist es umso wichtiger einen Verstoss zu melden, so verschwinden diese Tiere dann aus den Geschäften und es gibt dann auch keine Missverständinsse mehr.

    Mir persönlich gefallen diese Krebse sehr gut und ich würde gerne welche halten, aber da es nun mal nicht erlaubt ist, wird wohl nichts daraus.

    Gruss Yves
     
  3. Flossenwelt

    Flossenwelt

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    Na ja bevor ich jetzt so ein Verstoss melde würde ich vielleicht erstmal die/der Besitzers des Ladens darauf hinweisen, dass diese verboten sind und da eigentlich als "Beobachter" eine Meldepflicht bestünde. Man kann ja auch erst reden mit den Menschen bevor man ihnen "ans Bein pinkelt"......... auch wenn es berechtigt ist.......

    Lg

    Chris
     
  4. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hallo Raffi

    Das ist wieder mal ein gutes Beispiel dafür, dass man nicht einfach alles blind annehmen sollte, was in einem Zoofachgeschäft schwimmt, herum kriecht, läuft, fliegt, etc. und erzählt wird.

    @Yves:
    Die richtige Stelle wäre das kantonale Veterinäramt, doch ich würde das Geschäft auch im positiven Sinne mal darauf aufmerksam machen, dass diese Krebse gemäss Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in der Schweiz doch verboten seien. Ich würde das als Händler schätzen, wenn ein Kunde auf mich zukäme und mir im konstruktiven Sinne sowas mitteilen würde.
     
  5. Helvetier

    Helvetier

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    Krebse

    Hallo zusammen

    @MichaelFL ja du hast recht, das kantonale Veterinäramt, meinte ich eigentlich.

    @Flossenwelt ich mache die Händler sicher selbst darauf aufmerksam, ABER es gibt unter denen viele (vor Allem in Basel) die es besser wissen und mich nur belächeln. Bei diesen Herren und Damen geht es eben nur ums Geschäft und da sind Regeln und Gesetze nicht so wichtig.

    Gruss Yves
     
  6. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hi

    Er meinte wohl auch nur, dass man es mind. 1x zuerst nett probiert und erst dann "schiesst". Wenn du beim einen Mal "aufmerksam machen" feststellst, dass da nichts zu machen ist, kannst du immer noch die Behörden einschalten.
     
  7. Flossenwelt

    Flossenwelt

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    Jap, genau so habe ich das gemeint......:-D

    LG
    Chris
     
  8. Raffi

    Raffi Guest

    hi
    oke werde den laden mal aufmerksam darauf machen.
    gibt es irgend eine seite wo das steht?
    lg raffi
     
  9. MichaelSG

    MichaelSG

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  10. Ricky

    Ricky

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    Sali zämme,

    Leider tauchen immer wieder solche Krebse in den Geschäfte auf, weil die auch fast immer auf der deutschen Importlisten stehen. Meistens als CPO oder andere willkürliche Trivialnamen. Der Händler kann die richtige art nicht genau bestimmen und dann bestellen sie dann mal einfach auf gut Glück.
     
  11. seeker

    seeker

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    Da kannst du gleich noch bei der Konradstrasse und Langstrasse jedem Dealer sagen das Drogen verboten sind.
    Den Krebsen wird nicht geholfen die werden dann einfach getötet.....
     
  12. seeker

    seeker

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    Die Einfuhr ist verboten aber diese Krebse sind ja bereits im Laden und werden nicht eingeführt.
    Ich les nirgends das die Haltung verboten ist nur die Einfuhr.

    2. Abschnitt:
    Bewilligung für das Einführen und Einsetzen fremder Fische
    und Krebse

    Art. 6 Begriffe
    1 Als landesfremde Fische und Krebse gelten Arten, Rassen und Varietäten, die nicht
    in Anhang 1 aufgeführt sind.
    2 Als standortfremd gelten:
    a. Fische und Krebse, die im entsprechenden Einzugsgebiet nach Anhang 1 als
    ausgestorben gelten;
    b. Fische und Krebse, die im entsprechenden Einzugsgebiet natürlicherweise
    nicht vorkommen;
    c. Fische und Krebse nach Anhang 1, die mit der Population ihres Einsatzortes
    genetisch nicht ausreichend verwandt sind.
    3 Als Aquarienfische gelten Fische und Krebse, die:
    a.24 ausschliesslich in Aquarien eingesetzt werden, deren allfälliger Auslauf in
    eine Kanalisation mit Anschluss an eine Abwasserreinigungsanlage mündet;
    und


    Ich bin erst überzeugt wenn ich Schriftlich von dem Verbot lese aber bisher wahr nie was wirklich überzeugendes dabei.
     
  13. astacus

    astacus

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    Es ist wirklich haarsträubend, dass manche es trotz x-fachem Begründen nicht glauben wollen, dass man keine Krebse halten darf.

    Bitte lest die Fischereiverordnung mal gründlich und vollständig durch und nicht nur die Abschnitte, die man lesen will. Man wird dann - oh Wunder - plötzlich feststellen:

    2. Abschnitt, Art. 6, Abs. 5:
    Als Einsetzen gilt jedes Einbringen von Fischen und Krebsen in natürliche oder künstliche, öffentliche oder private Gewässer, einschliesslich Fischzuchtanlagen, Gartenteiche und Aquarien.

    Also ist schon mal klar, dass als Einsetzen auch die Haltung in Aquarien gilt.

    Das Einsetzen von Arten gemäss Anhang 3 (umfasst alle Reptantia, also Krebse, ausser den drei einheimischen Arten) ist ausschliesslich nach Bewilligung durch das Bundesamt für Umwelt zulässig (Art. 9, Abs. 2; gestützt auf Art. 6, Abs. des Fischereigesetzes). Diese Bewilligung wird nur erteilt für öffentliche Ausstellungen und Zoos sowie zu Forschungszwecken (Art. 7, d.), zudem müssen die Hälterungsanlagen ausbruchssicher sein und zwingend in eine Kanalisation münden.

    Und wers immer noch nicht glaubt, dass alle Krebse (Reptantia) ausser die einheimischen verboten sind, darf gerne beim Bundesamt für Umwelt, dem Bundesamt für Veterinärwesen oder auch der kantonalen Fachstelle seiner Wahl nachfragen. Und wers dann immer noch nicht glaubt, der sollte vielleicht mal beim Psychiater seines Vertrauens nachfragen, ob er ihm helfen kann...

    Es steht also klar und deutlich und schwarz auf weiss, dass man keine fremden Krebse ins Aquarium setzen darf. Es handelt sich eben nicht nur um ein Einfuhrverbot, sondern auch um ein generelles Verbot, diese Arten in jegliche Gewässer (inkl. Aquarien) einzusetzen.

    Es gibt übrigens diverse Fälle in der Schweiz, wo Händler auf Anordnung der Behörden bereits entsprechende Tierarten umgehend aus dem Sortiment nehmen mussten.
     
  14. seeker

    seeker

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    [FONT=TimesNewRoman,Bold][FONT=TimesNewRoman,Bold]2. Abschnitt:[FONT=TimesNewRoman,Bold]
    Bewilligung für das Einführen und Einsetzen fremder Fische
    und Krebse


    [/FONT][FONT=TimesNewRoman,Bold][FONT=TimesNewRoman,Bold]Art. 6
    [/FONT]
    [/FONT]
    Begriffe
    1


    Als landesfremde Fische und Krebse gelten Arten, Rassen und Varietäten, die nicht
    in Anhang 1 aufgeführt sind.
    2


    Als standortfremd gelten:
    a. Fische und Krebse, die im entsprechenden Einzugsgebiet nach Anhang 1 als
    ausgestorben gelten;
    b. Fische und Krebse, die im entsprechenden Einzugsgebiet natürlicherweise
    nicht vorkommen;
    c. Fische und Krebse nach Anhang 1, die mit der Population ihres Einsatzortes
    genetisch nicht ausreichend verwandt sind.
    3


    Als Aquarienfische gelten Fische und Krebse, die:
    a.

    24 ausschliesslich in Aquarien eingesetzt werden, deren allfälliger Auslauf in
    eine Kanalisation mit Anschluss an eine Abwasserreinigungsanlage mündet;
    und
    b. weder als Köderfische noch als Speisefische oder -krebse genutzt werden.
    4


    Als Gartenteiche gelten kleine künstliche Gewässer ohne Zu- und Abfluss, in denen
    keine Fische oder Krebse gehalten werden, die als Köderfische oder als Speisefische
    oder -krebse genutzt werden.

    25
    5

    Als Einsetzen gilt jedes Einbringen von Fischen und Krebsen in natürliche oder
    künstliche, öffentliche oder private Gewässer, einschliesslich Fischzuchtanlagen,
    Gartenteiche und Aquarien.
    26
    [/FONT]​
    [/FONT]

    Wo steht da das das einsetzten von Krebsen Verboten ist?



     
  15. seeker

    seeker

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    Beweis das! Fakten bitte.
     
  16. MichaelSG

    MichaelSG

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    Selbst wenn diese Beweis vorliegen würden, so würde ich sie auch nicht in einem Forum veröffentlichen.

    :lol:
     
  17. astacus

    astacus

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    Ich empfehle eine Nachfrage bei der Aargauer Fischereiverwaltung (Thomas Stucki), sie werden dir entsprechende Fälle bestätigen.
     
  18. astacus

    astacus

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    Ach ja, und lies dir doch bitte mal Art. 8, Abs. 1 durch:

    Ohne Bewilligung nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes dürfen eingeführt werden:
    (...)
    c. Fische zum Halten in Gartenteichen und Aquarienfische, die nicht in Anhang 3 aufgeführt sind.

    und ebenso Art. 8, Abs. 2:
    Ohne Bewilligung nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes dürfen eingesetzt werden:
    (...)
    d. Fische, die nicht in Anhang 3 aufgeführt sind, in Gartenteiche und Aquarien.

    Alle nicht einheimische Krebse sind aber in Anhang 3 aufgeführt und fallen somit nicht in den Geltungsbereich der Bewilligungsbefreiung.


     
  19. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hallo Leute

    Eigentlich sind diese Diskussionen unnütz, denn es ist und bleibt (zumindest vorläufig) verboten.
     
  20. seeker

    seeker

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    Ich les da viel dürfen erlaubt und ohne Bewilligung dürfen aber kein Verboten bla bla bla..

    Nochmals wo steht das es Verboten ist Krebse zu halten?
    Ich les nur es ist verboten welche einzuführen ohne Bewilligung....

    irgendwo steht noch

    Als Aquarienfische gelten Fische und Krebse, die:
    a.

    24 ausschliesslich in Aquarien eingesetzt werden, deren allfälliger Auslauf in
    eine Kanalisation mit Anschluss an eine Abwasserreinigungsanlage mündet;
    und
    b. weder als Köderfische noch als Speisefische oder -krebse genutzt werden.
     

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