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Krabbenhaltung erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Amphibien, Reptilien, Krabben und Wirbellose" wurde erstellt von massilia, 12. Januar 2010.

  1. cinotontis

    cinotontis

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    Hallo Stefan,
    Du hast recht es gibt keine Gesetzeslücke, jedoch ist die Rechtslage nicht ganz klar, nach Rücksprache mit dem BAfU, ist es momentan eben so dass etwas wesentliches nicht berücksichtigt wurde, nähmlich dass es viele Krabben gibt die sich gar nie im Wasser aufhalten und auch über den Winter nicht überlebensfähig sind, daher auch keine Gefahr für Krebse und deren Lebensraum darstellen. Für Aquatil lebende Krabben trifft das jedoch nicht zu. Daher hat mir das BAfU telefonisch mitgeteilt das alle wasserlebende Krabben klar verboten sind, die vorwigend an Land lebenden, und die reinen Landkrabben jedoch toleriert werden. Leider ist das nirgens schriftlich festgehalten,
    und somit muss jeder selber entscheiden, ober er diese Tiere halten will oder nicht. Ich meinerseits wage diesen Schritt und hoffe dass das Telefonat mit der BAfU hält was es verspricht.
    Gruss Patrick
     
  2. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Hallo Patrick
    Das halte ich für blauäugig.
    Du wirst nie etwas Schriftliches von einem Bundesamt in dieser Richtung bekommen.
    Für die Kontrollen sind Kantons/Grenztierärzte zuständig. Und die haben keinen Ermessensspielraum vor dem Gesetz. Allenfalls können sie auf eine Kenntnisnahme verzichten.
    Wer auf eine Lockerung der gesetzlichen Vorschriften hofft, dürfte vergebens hoffen. Weder der Tierschutz hierzulande noch die Bürokratie der EU wird da mitmachen, Letztere ist dabei, die Schraube anzuziehen, nicht umgekehrt.
    Als Konsument kannst Du Dich zurücklehnen und abwarten, aber nicht Dich auf irgendwelche mündlichen Auskünfte berufen
    In der Zwischenzeit viel Spass mit den Krabblern.
    Gruss Charles
     
  3. Wasserratte

    Wasserratte

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    Hallo Patrick

    Ich kann mich dem nur anschliessen was Charles geschrieben hat. Nur weil jemand am Telefon was von Tolerieren sagt. Darauf wirst du dich nie berufen können.

    Ich persönlich finde es sehr schade, dass die Krabben verboten sind, aber ich werde mich daran halten.
    Und vielleicht ändert sich das ja mal :)

    Viele Grüsse
    Stefan
     
  4. Basil Boesch

    Basil Boesch Moderator

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    Hallo zusammen

    Bitte beachten: KLICK

    Griessli, Basil
     
  5. Wasserratte

    Wasserratte

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    Es ist keine Lösung im Sinne der User, aber für mich absolut nachvollziehbar und ich finde es gut, dass Ihr da so konsequent seit.

    Viele Grüsse
    Stefan
     
  6. Basil Boesch

    Basil Boesch Moderator

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    Hallo Stefan

    Schlussendlich soll es schon auch eine Lösung im Sinne der User sein, da es vermutlich das kleinere Übel ist, hier nicht über Krabben diskutieren zu dürfen, als dass (Worst Case Szenario) irgendwann ein Behördenvertreter an der Türe steht, die Krabben beschlagnahmt und vernichtet.

    Aber vermutlich meinst Du mit "Keine Lösung im Sinne der User" eher, dass es keine Lösung ist, die den User freut. In dem Fall gebe ich Dir natürlich absolut Recht. Wir selber (Team) bedauern es selber auch sehr, dass wir diesen Schritt tun müssen.

    Griessli, Basil
     
  7. Rubens

    Rubens

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    hallo zusammen,

    wirklich schade zumal sich doch sehr viele dafuer interessieren. das forum hier hat nun mal mit seinem namen einen unglaublich riesigen impakt auf die schweizerische aquaristikszene. daher ist dieser schritt sehr nachvollziehbar und lobenswert. obwohl es auf den ersten blick fuer das forum selbst schaedlich ist. (verlust von usern)
     
  8. Garnelchen

    Garnelchen

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    Ich bedaure es sehr, aber ein Entscheid ist nunmal ein Entscheid, und den werd ich als User akzeptieren.
    Es gibt ja gottseidank im www Krabbenforen von Ländern, wo die Krabbenhaltung nicht verboten ist.
    Interessierte und Krabbenfreunde trifft man dann halt dort wieder :)

    Ich wünsche Euch allen hier weiterhin alles Gute und viele tolle Foremomente.
    Ich für meinen Teil werd meinen Acc löschen, da ich weder Fische, noch Garnelen, noch Molche, Schildkröten und sonstiges halte.

    Alles Gute euch allen!
    Anja
     
  9. Wasserratte

    Wasserratte

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    So ist es, gut erkannt :)
    Ich selber habe ja mit dem Gedanken gespielt Krabben zu halten. Bis für mich klar war, das es in der Schweiz illegal ist.
     
  10. Zigermandli

    Zigermandli Moderator

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    Hallo Zusammen

    Absolut nachvollziehbar, zumal die Rechtslage nun eindeutig geklärt ist. Wir sind Euch nicht böse :lol:

    Für mich bedeutet das ebenfalls, dass ich das Krabbenprojekt versenke und nun was anderes interessantes für mein 160x50x50 Becken suchen muss. Ich halte aber an meinem Entscheid fest ein Paludarium daraus zu machen, nur halt nicht mit Krabben ;-)

    Neue Vorschläge für einen Palubesatz herzlich willkommen :-D

    Gruss Thomas
     
  11. cinotontis

    cinotontis

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    Hallo zusammen,
    die Moderatoren haben entschieden und wir müssen das akzeptieren, aber bitte bevor Ihr "das Team" sämtliche Diskussionen zum Thema Krabben (Erwerb, Einfuhr, Haltung, Zucht, etc.) unterbindet und bestehende Beiträge entfernt, nehmt bitte den Telefonhörer zur Hand und ruft bei der Bafu an und verlangt die zuständige Person die verantwortlich ist für die ganze Krebsproblematik,Krebspest, Krabbenhaltung usw. Es wird sich da ein Herr Hefti melden. Wenn Ihr nach dem Telefonat immer noch gleicher Meinung seid, dann soll es so sein. Es wäre jedoch schade dieses schöne Hobby zu begraben, obwohl es gar nicht notwendig wäre.
    Besten Dank und Gruss Patrick
     
  12. Lukas1988

    Lukas1988

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    Hi Patrick

    Ich bitte dich, die Gesetze genau anzuschauen. Dann ist es relativ einfach. Reptantia sind verboten (Ausnahme: Edelkrebs, Dohlenkrebs und Steinkrebs).

    Krabben egal ob schwimmend, nicht schwimmend, winterhart oder nicht winterhart, wasserlebend oder landlebend gehören zu Reptantia.


    Reptantia
    Quelle: Wikipedia


    Wenn der Gesetzgeber die Krabben verbietet, die Behörden es aber nicht so genau nehmen, bzw schlicht das Wissen fehlt, sind Krabben und Krebse trotzdem verboten!

    Grüsse

    PS: Es werden nur Beiträge entfernt, welche nicht die Diskussion "Krabben erlaubt" erfassen. Vielleicht ändert es sich eines Tages noch, wenn unsere einheimischen Krebse ausgestorben sind (was nur eine Frage der Zeit ist) ...

    grüsse
     
  13. wildvet

    wildvet

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    Hallo Cinotontis.
    Ich hab auch schon mit Herrn Hefti gesprochen, und mit ein paar anderen Herren im Bafu. Vermutlich wäre es gut, wenn jeder, der sich für eine Krabbenhaltung interessiert, ihn anrufen würde. Nach der zum 100sten Mal gestellten gleichen Frage würden diese Herren vielleicht einen Vorstoss wagen, das Tierseuchengesetz zu diesbezüglich genauer zu formulieren.
    Andererseits ist es eine verschwindend kleine Interessengruppe, die sich für Krabben interessiert.

    Eine Aussage weiter oben möchte ich noch klären: es sind nicht alle aquatischen Krabben ein Zweifelsfall und verboten, sondern lediglich jene, die im Süsswasser vorkommen. Meerwasserkrabben verbreiten keine Krebspest und sind in keiner Weise ein Problem, auch wenn sie der aufgeführten verbotenen Familie zugehören. Das weiss das Bafu, das BVet und das Buwal, und deshalb hat auch nicht ein Meerwasser-Zoohändler ein Problem bekommen, weil er Krabben verkauft. Insofern ist die Exekutive der Tierseuchengesetzgebung sehr wohl kulant und setzt vernünftigen Menschenverstand ein.

    lieber Gruss
    Berit
     
  14. Lukas1988

    Lukas1988

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    Hi Berit
    Danke für den Hinweis, ich habe mich bei meiner Aussage hauptsächlich auf Süsswasserkrabben gestützt, zu
    Meerwasserkrabben kann ich keine Hinweise liefern.
    grüsse
     
  15. Garnelchen

    Garnelchen

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    Bin wieder da ;-)

    Danke Patrick
    :-D:-D:-D:-D
     
  16. Basil Boesch

    Basil Boesch Moderator

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    Hallo zusammen

    Zur Info und Kenntnisnahme: KLICK

    Griessli, Basil
     
  17. cinotontis

    cinotontis

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    Krabbenhaltung

    Besten Dank an das Moderatorenteam, dass Ihr das Thema nochmals aufgegriffen habt, und den Entscheid nochmals überdacht habt. Wir haben jetzt die Gelegenheit bekommen Semiterrestrische(Amphibische), und reine Landkrabben zu halten.Die Aquatilen Arten( deren Lebensraum ganz klar das Wasser ist) sind verboten, und Bitte haltet Euch daran, also Hände weg von blauen Malawiseekrabben, Leopardenkrabben, Sulawesikrabben usw. sonst könnte unser Hobby dann entgültig vorbei sein. Informiert Euch zuerst bevor Ihr die Tiere kauft.
    Ich hoffe hiermit den Einen oder Anderen für das dieses schöne Hobby begeistern zu können.
    Gruss Patrick
     
  18. Wasserratte

    Wasserratte

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    Hallo Patrick

    Das stimmt so nicht, du darfst die Landkrabben nicht halten weil die Mods von diesem Formu das nochmal überdacht haben :cool:

    Viele Grüsse
    Stefan
     
  19. cinotontis

    cinotontis

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    Hallo Stefan,
    Die Mods haben dies wieder geändert, hier ein kurzer Textausschnitt.

    Zum oben erläuterten Krabbenverbot, und damit unserem Verbot der Diskussion über Krabben im Forum, haben wir folgende zusätzliche Information:

    Die erwähnte Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) besagt:
    5 Als Einsetzen gilt jedes Einbringen von Fischen und Krebsen in natürliche oder künstliche, öffentliche oder private Gewässer, einschliesslich Fischzuchtanlagen, Gartenteiche und Aquarien.27
    Dies bedeutet gemäss einer Auskunft des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), dass sich die Verordnung auf die Haltung im Wasser bezieht, und damit die Haltung von landlebenden Krabben in Terrarien (inkl. Aquaterrarien bzw. Paludarien) davon nicht betroffen (=nicht verboten) ist.


    Der gesamte Text findest Du im Link.
    Gruss Patrick
     
  20. MichaelSG

    MichaelSG

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    Haltung von Tanganijka-Krabben gemäss BAFU und BVET erlaubt!

    Hallo zusammen

    Da ich als Tanganjikaner auch schon mit Tanganjika-Krabben zu tun hatte und mich die rechtliche Lage interessiert, da ich in der Vergangenheit damit auch gehandelt habe, habe ich Anfragen ans BAFU und BVET gestellt zu diesem konkreten Thema.

    Ein Kollege in einem deutschen Tanganjika-Forum war noch schneller und hat grünes Licht erhalten, dass die Tanganjika-Krabbe in der Schweiz im Gegensatz zur Meinung des Forumsteams eben NICHT verboten ist. Dabei ist auch unerheblich ob es die Platythelpusa spec. oder armata ist.

    Nachstehende Texte habe ich vom Kollegen erhalten, wobei das letztere Mail eigentlich einfach nur der Verweis ans BAFU ist:

    BAFU:


    Guten Tag,

    Ihre Anfrage zur Haltung der Tanganjika-Krabbe (Platythelphusa armata) habe ich gut erhalten und ich kann Ihnen wie folgt beantworten:

    Gemäss Artikel 6 Bundesgesetz über die Fischerei (BGF), braucht u.a. das Einführen und das Einsetzen landesfremder Arten, Rassen und Varietäten von Krebsen eine Bewilligung des Bundes.

    Im Art. 6 der Verordnung zum Fischereigesetz (VBGF) wird klar definiert was unter dem Begriff "landesfremd" verstanden ist und zwar alle Arten, Rassen und Varietät die im Anhang I VBGF nicht aufgeführt ist (Art. 6, Abs. 1, VBGF).

    Im Artikel 6 VBGF wird auch die Begriffe "Aquarienfisch" (Abs. 3) und "Einsetzen" (Abs. 5) klar definiert. Seit einiger Zeit, werden aus der Aquariophiliebranche nicht einheimischen Süsswasserkrabben verkauft.

    Im Sinne der Gesetzgebung über die Fischerei, gelten solche Krabben als nicht einheimischen Reptantia deren Anwesenheit unerwünscht ist (siehe Anhang III VBGF). Da aber verschiedenen Arten dieser Gruppe halb-aquatisch oder
    sogar völlig terrestrisch leben, sind sie "rechtlich" nicht in einem Aquarium eingesetzt sondern in einem Terrarium (mit einem Wasserreservoir). In diesem Kontext haben wir zu Gunsten der Aquariophilie unsere Praxis
    wie folgt angepasst:

    als Reptantia im Sinne der Anhang III VBGF, wird jeder Art, Rasse und Varietät von Krebsen verstanden, die in die Familie Astacidae, Cambaridae und Parastacidae gehört sowie die Krabben Eriocheir sinensis und Potamon fluviatile.

    Fazit: Platythelphusa armata gehört nicht in der Familie der Astacidae, Cambaridae und Parastacidae und ist kein Eriocheir sinensis und Potamon fluviatile. Sie ist deshalb nicht als Reptantia im Sinne von Anhang III VBGF zu betrachten
    (Arten deren Anwesenheit als unerwünschte Veränderung der Fauna gilt). Die Art darf ohne Bewilligung des Bundes (nach BGF) in einem Aquarium eingesetzt und gehältert werden (siehe Art. 8 , Absatz 2 VBGF) ..... aber nur in einem Aquarium.

    Ich bleibe zur Verfügung für weitere Informationen.

    Mit freundlichem Gruss.

    Daniel Hefti
    ____________________________________

    Dr. Daniel Hefti
    Section chasse, p?che, biodiversité en for?t
    Division esp?ces, écosyst?mes, paysages
    Office fédéral de l'environnement
    3003 Berne
    Tél. +41 31 322 92 42
    daniel.hefti@bafu.admin.ch


    BVET:

    Sehr geehrter XXX

    Besten Dank für Ihre Anfrage.

    Aus Sicht des BVET ist die Haltung von Krabben nicht verboten und auch nicht in der Tierschutzverordnung geregelt.

    Es gelten aber für die Haltung die Vorschriften gemäss Art. 3 TSchV.

    Bitte wenden Sie sich noch ans Bundesamt für Umwelt (BAFU) bezüglich der Freisetzungsverordnung.

    Freundliche Grüsse

    Deborah Carbis
    Infodesk

    Eidgenössisches Departement des Innern EDI
    Bundesamt für Veterinärwesen BVET
    Bereich Kommunikation
    Schwarzenburgstrasse 155

    3003 Bern, Schweiz
    Tel +41 31 323 30 33
    info@bvet.admin.ch
    www.bvet.admin.ch
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. Januar 2013

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