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    Zum Jahresbeginn haben wir auch gleich spannende Neuigkeiten für Euch!
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    Aquarium Terrarium Coming Soon



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Bitte hier keine Diskussionen über verbotene Krebse und Krabben

Dieses Thema im Forum "Haltung: Amphibien, Reptilien und Krabben" wurde erstellt von Basil Boesch, 7. November 2011.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Basil Boesch

    Basil Boesch Moderator

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    Liebe User

    Wir haben leider schlechte Nachrichten: Seit der Aufschaltung dieses neuen Subforums hat sich das Team nochmals mit den gesetzlichen Bestimmungen befasst und wir sind (wie schon in andern Threads diskutiert wurde) zum Schluss gekommen, dass die Haltung von Krabben in der Schweiz verboten ist.
    (EDIT: siehe Einschränkung des Verbots im nächsten Beitrag)

    Grundlage für das Verbot ist die Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei, insbesondere der 2. Abschnitt sowie Anhang 3 (:arrow: LINK).
    Auf der Seite des BAFU (Bundesamt für Umwelt) ist eine Übersicht aufgestellt, was dies konkret für die Aquaristik bedeutet (:arrow: LINK).

    Was heisst das nun für das Forum?

    - Da wir uns, obwohl natürlich User aus aller Welt mitmachen dürfen, als Schweizer Forum verstehen...
    - Da wir als Forum eine gewisse Vorbildfunktion haben wollen und müssen, und wir daher keine Beihilfe zu etwas leisten wollen, was verboten ist...
    - Da wir aus vertrauenswürdiger Quelle wissen, dass hier unter Umständen auch die Behörden mitlesen, und vermutlich weder Ihr noch wir "unangenehme Post" erhalten wollen...

    ...bleibt uns leider nichts anderes übrig, als sämtliche Diskussionen zum Thema Krabben (Erwerb, Einfuhr, Haltung, Zucht, etc.) hier zu unterbinden und bestehende Beiträge zu entfernen.

    Es ist uns bewusst, dass z.B. der Bau eines Krabbenbeckens an sich nichts Verbotenes ist, so lange noch keine Krabben darin leben. Solche Beiträge zuzulassen würde allerdings zu einem Graubereich führen, der kaum zu kontrollieren wäre. Wir haben daher beschlossen, dass hier grundsätzlich keine Themen erlaubt werden können, die mit dem Thema Krabben zu tun haben. Diese Diskussionen können allenfalls in ausländischen (z.B. deutschen) Foren geführt werden.


    Für die bestehenden Beiträge möchten wir Euch noch ein paar Tage Zeit geben, um Texte und Bilder allenfalls "in Sicherheit zu bringen", damit sie bei Bedarf anderweitig weiter verwendet werden können. In einigen Tagen werden diese dann entfernt.

    Das Team bedauert sehr, Euch diese negative Nachricht mitteilen zu müssen, ist aber der Überzeugung, dass dieser Weg für User und Forum der Beste ist.


    Griessli, Basil

    PS: Dieser Thread ist nur eine Information und daher geschlossen.
    Die Diskussion um die gesetzliche Lage der Krabbenhaltung in der Schweiz kann z.B. hier geführt werden: KLICK.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Februar 2012
    Kubotai gefällt das.
  2. Basil Boesch

    Basil Boesch Moderator

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    Liebe User

    Zum oben erläuterten Krabbenverbot, und damit unserem Verbot der Diskussion über Krabben im Forum, haben wir folgende zusätzliche Information:

    Die erwähnte Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) besagt:
    5 Als Einsetzen gilt jedes Einbringen von Fischen und Krebsen in natürliche oder künstliche, öffentliche oder private Gewässer, einschliesslich Fischzuchtanlagen, Gartenteiche und Aquarien.27
    Dies bedeutet gemäss einer Auskunft des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), dass sich die Verordnung auf die Haltung im Wasser bezieht, und damit die Haltung von landlebenden Krabben in Terrarien (inkl. Aquaterrarien bzw. Paludarien) davon nicht betroffen (=nicht verboten) ist.

    Reine Terrarienhaltung gehört zwar nicht zum Inhalt vom aquarium.ch, aber einer Diskussion über landlebende Krabben in Aquaterrarien steht damit nach unserer Auffassung nichts im Wege.




    WICHTIG:
    • Aquarium.ch kann keine verbindlichen Aussagen darüber machen, welche Krabbenarten erlaubt und welche verboten sind, bzw. welcher Behälter vom Gesetz noch als Aquaterrarium und welcher als Aquarium aufgefasst wird. Sämtliche Aussagen dazu entsprechen unserem aktuellen Informationsstand, sind aber unverbindlich und die Erlaubnis zur Diskussion kann nicht als Erlaubnis aufgefasst werden, dass bestimmte Krabbenarten gehalten werden dürfen. Das Einholen dieser Informationen ist einzig und allein Sache des Halters.
    • Aufgrund dieser Tatsache, dass wir keine klare Abgrenzung haben, welche Arten im Einzelnen erlaubt sind und welche nicht, ist der Handel mit sämtlichen Krabben und Krebsen auf dem Forum von aquarium.ch (Kleinanzeigen) grundsätzlich verboten.
    Griessli, Basil
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. April 2021
  3. Basil Boesch

    Basil Boesch Moderator

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    Liebe User

    Uns liegt ein Schreiben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU)* vor, das Folgendes besagt:
    [...] In diesem Kontext haben wir zu Gunsten der Aquariophilie unsere Praxis wie folgt angepasst:
    Als Reptantia im Sinne der Anhang III VBGF, wird jeder Art, Rasse und Varietät von Krebsen verstanden, die in die Familie Astacidae, Cambaridae und Parastacidae gehört sowie die Krabben Eriocheir sinensis und Potamon fluviatile.

    Dies bedeutet im Klartext: Verboten ist was oben rot markiert ist; alle andern Arten von Krebsen und Krabben sind nach aktueller Praxis in der Schweiz erlaubt.

    Aufgrund dieser Information wird auf dem Forum von aquarium.ch ebenfalls wieder erlaubt:
    - Diskussionen
    (Erwerb, Einfuhr, Haltung, Zucht, etc.) über die erlaubten Krebs- und Krabbenarten.
    - Der Handel
    (in den Kleinanzeigen) mit den erlaubten Krebs- und Krabbenarten.



    WICHTIG:
    • Sämtliche Angaben entsprechen unserem aktuellen Informationsstand, sind aber nicht rechtsverbindlich. Die Erlaubnis zu Diskussion/Handel kann nicht als Erlaubnis aufgefasst werden, dass bestimmte Krebs-/Krabbenarten gehalten werden dürfen. Das Einholen dieser Informationen ist einzig und allein Sache des Halters.
    • Beim Kauf/Verkauf von Krebsen und Krabben trägt der Käufer/Verkäufer zudem die Verantwortung zur korrekten Bestimmung der Art (d.h. er/sie muss sicherstellen, dass es sich nicht um eine in der Schweiz verbotene Art handelt).
    Griessli, Basil
    _________
    * Stand Januar 2013. Der ganze Text kann HIER nachgelesen werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. April 2021
  4. Basil Boesch

    Basil Boesch Moderator

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