Bei solchen Aussagen wäre der Link zum entsprechenden Gesetzesartikel von Vorteil. Wo steht das??? Danke für die Ergänzung Gruss Marc
Hoi Höllu Nur ja nicht selber einen Finger krumm machen, hm..? ;-) Hier die Liste der, in der Schweiz, geschützten Tiere: http://www.admin.ch/ch/d/sr/451_1/app3.html Und hier Vergehens-liste. Punkt a. und punkt f. dürften wohl zutreffen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/922_0/a17.html Hier wäre noch etwas über die Haltung geschützter Tiere: http://www.admin.ch/ch/d/sr/922_0/a10.html So, und wenn man in der Schule resp. Berufsschule gut aufgepasst hätte, dann wüsste Herr und Frau Schweizer auch wo man sich informieren kann ;-) Grüessli Marc
Hi Marc Bei meinen Aussagen weiss ich auch nicht grad auswendig, was wo genau steht... wo man sich informieren kann ist sicher mal in der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz Art. 20 Artenschutz 2. a und b Anhang 3 (Art. 20 Abs. 2) Liste der gschützten Tiere Angang 4 (Art. 20 Abs. 4) Liste der kantonal zu schützenden Tierarten Dann gibts noch die Freisetzungsverordnung und natürlich unser Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung. (sind die einzigen zwei Texte, die ich bei mir hab durch die Weiterbildung zum Tierpfleger... da müssen wir so manches durchackern.... aber falls es euch intressiert und ich wieder etwas mehr Zeit hab versuch ich mal das, was für unser Hobby relevant ist zusammen zu stellen. Liebe Grüsse Angel
Dumm schwatzen kann jeder!!!! Also lass es!!! Ich wollte wissen wo es steht, dass ich eine Genehmigung brauche, um meinen Teich zuzuschütten. In deinen Links steht dies nicht!! Wie war das eben mit der Berufsschule??? hhmm...Hauptsache jeder sieht dass du die Admin-Seite kennst. Guter Junge.... Dies hat nichts mit "fingernichtkrummmachenzutun" sondern damit, dass es jemand hier geschrieben hat und daher ja auch weiss, wo es steht. Meine Frage war und ist absolut berechtigt:!: Gruss Marc
Hoi Angel Ich möchte einfach noch ergänzen, dass es nach meinem Wissensstand den Schulen erlaubt ist, Laich aus Teichen zu entfernen, die K'quappen grosszuziehen und die kleinen Frösche wieder im selben Teich auszusetzen. So wie wir das im Moment mit grossem Erfolg auch tun, zur Freude und Interesse der Kids. Griessli -syv
Hallo Syv Das ist mir auch durch den Kopf gegangen... klar ich bin 80-86 zur Primarschule gegangen, aber wir haben damals schon Kaulquappen mit in die Schule genommen um die Entwicklung zum Frosch zu beobachten. Natürlich hat sich seither vieles geändert, aber anscheinend ist das den Schulen auch heute noch zu solchen Zwecken erlaubt, was ich auch gut finde. Allgemein ist es so, dass Angel und ich am 10. Mai wieder in Basel in der Zoofachhandel-Weiterbildung sind und am 10. Mai heisst das Thema Teichfische. Ich denke, dass wir nach jenem Tag mehr und aktuelle Informationen direkt "ab Quelle" bringen können, denn wenn Teichfische ein Thema sind, müsste auch die genaue Gesetzeslage zu Teichen in Erfahrung zu bringen sein.
Hallo zusammen Es sei dir verziehen Christa Nun, zuschütten kann man einen eigenen Teich dann wann man will, denn schliesslich gehört der Garten uns. Bei öffentlichen Plätzen wäre dies aufgrund der Gesetzeslage(Amph. schutz usw.). nicht einfach möglich. Wir sind grundsätzlich frei mit dem was mit mit unseren Teichen machen. Die genaue Gesetzeslage werde ich heute Abend noch einmal nachlesen, wenn ich denn meine Bücher alle zusammenhabe. mfg
Sali Höllu Als erstes: DAS hatt nichts mit dumm schwatzen zu tun. Zweitens: Reg Dich nicht auf. Mich nervt es nur dass in einem Tread mehrmals auf Verbote hingewiesen wird, und man dann trotzdem noch patzig nachfragen muss. Angel hatt meines wissens im moment echt andere Probleme als anderen noch den schriftlichen Beweis zu erbringen, was schon mindestens fünf andere Leute bestätigt haben. Also darf man auch selber mal Hand anlegen. Für irgendetwas haben mal ein paar Kluge Köpfe Tante Google erfunden. So, und jetzt noch einmal zum Thema dummschwatzen: Ja, ich kenne die Admin Site, und im gegensatz zu Dir kann ich sie sogar lesen, und einiges daraus entnehmen! Ich habe in meinem Beitrag klar und deutlich geschrieben Wenn man sich jetzt die kleine Mühe macht sich die beiden Punkte, insbesondere punkt f, kurz durchzulesen stellt man folgendes fest: Unter Punkt f steht deutlich: Zitat: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung: f. Tiere aus Schutzgebieten hinaustreibt oder herauslockt" So, und jetzt wird vieleicht etwas kompliziert... Also, In Deinem Teich befinden sich z.B. Kaulquappen. Diese Tiere sind geschützt. Also wird aus Deinem Teich automatisch eine Schutzzone. Wenn Du jetzt Deinen Teich zuschüttest, zerstörst Du einen geschützten Lebensraum, mit geschützten Tieren. Respektive Du vertreibst Sie aus ihrem Lebensraum. Was laut Punkt f. Strafbar ist. Wie gesagt, wenn man sich die Mühe macht aufmerksam zu lesen, und ein kleines bischen Menschenverstand einfliessen lässt liegt die Antwort ganz nahe. Lies erst mal was man Dir schreibt genau durch, und verwende ein bisserl Verstand!! Und wenn das nicht funktioniert kannst Du mira mit solchen Sätzen kommen: Grüessli Marc
Hallo Ich habe nur so nebenbei eine Frage. Nun zu Punkt f. Schutzgebiete müssen gekentzeichnet werden! Nicht jeder Ort wo eine Bedrohte Tierart lebt ist ein Schutzgebiet.( Ansonsten wäre die halbe Schweiz ein Schutzgebiet und du dürftest in deinem Garten nicht mal mehr Rasenmähen) Schutzgebiete bezeichnen von den Gemeinden usw. speziell ausgesuchte Gebiete die auch mit einem solchen Schild versehen sind. Somit ist der Gartenteich kein Schutzgebiet, Wiesen usw. der Bauern sind auch keine Schutzgebiete und auch dort leben Frösche usw. ausser(!) Dort wurde ein Schild usw. angebracht welches dies Kennzeichnet(was in den meisten Gärten nicht der Fall sein wird) Man muss also auch mit keiner Straffe rechnen wenn man den Teich zuschüttet solange man keine Tiere dabei tötet(Das Töten ist verboten, das Zuschütten alleine nicht). mfg
es gibt da eine jagt und fischereiverwaltung anrufen im eignen kanton und fertig. ohne grosse diskussionen...die sagen einem schon wie man was zu tun hat. f
Hoi Martin Ich weis ganz gut was Du meinst. Dann wäre die halbe Schweiz ein Naturschutzgebiet. Aber soviel ich weis sind Felder, Äcker etc. Nutzgebiete, und davon ausgenommen. Irrtum vorbehalten! Andererseits müssen die Bauern z.B. bei der Kornernte immer ein Stück stehen lassen, um z.B. Jungtiere (Kidz) zu schützen. Ohne dass ihr Feld ein Naturschutzgebiet ist. Laut dem Beitrag von Angel ist ein Teich mit Qaulquappen kein Kantonales Schutzgebiet mit Schild, logisch. Aber da sich darin eine geschützte Tierart befindet, darfst Du, solange sich die Tierart da befindet, keine Veränderungen (sprich zuschütten) vornehmen, weil Du mit eben genau so einer massnahme die Tiere vertreiben würdest. Grüessli Marc
... @King Louie Ich nehme deinen Text nun nicht auseinander. Nur von wegen lesen...... Es geht um die Genehmigung um einen Teich zuzuschütten. Was du da rausgesucht hast, hat nichts damit zu zun. :!: Somit kannst du auch deine frechen Kommentare bei Seite lassen. Dies hat etwas mit Anstand zu tun. Da ich aber merke dass du von Gesetzen keine Ahnung hast und nur etwas schreibst um es geschrieben zu haben, werde ich mich nun raushalten. Grossartig herumquatschen kann jeder... einen Gesetzestext suchen auch.... Aber trotz deinen grossartigen Sprüchen hast du es ja selbst auch nicht gefunden. :!::!::!: Gruss Marc
Hoi Höllu (Eine begrüssung hatt auch etwas mit anstand zu tun) Ist gut.. Weist Du was? Mach doch was Du willst... Mir ist es ehrlich gesagt so etwas von ....... egal was Du mit Deinem Teich anfängst... Auf die Gesetzeslage wurdest Du mehr als einmal hingewiesen. :shock: Aber falls(!) etwas dabei passieren sollte, komm nicht in's Forum um mitgefühl zu verlangen... ;-) Wenn Du eine Genehmigung für Deinen Teich brauchst liegt es an Dir, diese einzuholen. Grüessli Marc
Es mag ja sein dass es verboten ist Kaulquappen aus seinem eigenen Teich zu entfernen. Dies habe ich auch schon gehört. Aber seinen eigenen Teich zuzuschütten ist definitiv erlaubt. Man könnte dann zwar angeklagt werden weil man das Naturschutzgesetz bricht. Man könnte sich allerdings mit vielviel stärkeren Gesetzen, z.B. recht auf Eigentum usw. wehren. Da gibt es sogar Menschen/Bürgerrechte die einem das erlauben. Mit freundlichen Grüssen, Seal
.. Es wird Zeit, dass du wieder zum Thema zurückkommst. Ich kenne unsere Gesetze. Und auch den Unterschied von einem Gesetz und einer Genehmigung. Also bleib doch bitte bei der Sache. Hier geht es nicht um Gesetze sondern darum, dass jemand sagt, dass es eine Genehmigung braucht um einen Teich zuzuschütten. Und meine Frage war, wo das steht!!! Nicht welche Gesetze zum Zuge kommen, wenn ich es einfach mache!! Lassen wir es einfach sein. Wir sprechen nicht vom Selben. Im Weiteren habe ich nie gesagt, dass ich meinen Teich zuschütten werde. Gruss Marc
So sehe ich das auch in etwa. Wenn ich im Herbst, Winter oder ende Winter meinen Teich zuschütte, brauche ich keine Genehmigung (welche es vermutlich ja auch gar nicht gibt). Zu diesen Jahreszeiten ist auch nichts im Teich was qualvoll verenden würde und mich zum Tierquäler macht. Wenn es Jemand im Frühling macht und alle Molche und Frösche begräbt. Hätte vermutlich der Tierschutz keine Freude. Gruss Marc
Hallo Wie bereits gesagt wurde. Das Eigentumsrecht überwiegt. Korrekt, jedoch nur solange der Teich von den Tieren besetzt wird, also maximal bis Ende Sommer danach kann ich den Tümpel zu schütten, wie bereits Höllu gesagt hat und wie es auch unser Gesetz auch sagt. Danach können wir tun und lassen was wir wollen. Schliesslicu befindet sich der Teich auf unserem Grundstück und ist unser Eigentum= Überwiegende Rechte. Noch dazu werden im Winter zb. Keine Tiere geschädigt. Ich habe jeden Tag mit den lieben Gesetzen zu tun mfg
Hi zusammen *kopfschüttel* Leute, lest doch bitte alles, bevor ihr reagiert. Es ging hier nie einfach nur um das Zuschütten eines Teichs sondern primär um genau diesen Zeitpunkt, wenn sich Amphibien darin aufhalten... Art. 20 Artenschutz Es ist untersagt, Tiere dieser Arten zu töten, zu verletzen oder zu fangen, sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu bschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen. ...sagt eigentlich schon alles... schüttet man den Teich einfach zu ists strafbar. Fängt man die Tiere da raus ist es ebenfalls strafbar.... folglich braucht man eine Genehmigung, um die Tiere umsiedeln zu dürfen. Hoffe nun ist es klar. Liebe Grüsse Angel (die im Moment tatsächlich nicht die Zeit hat, um für alles, was sie sagt auch immer gleich den Gesetzestext rauszusuchen)
Dies war ja eben der Punkt. Wer sagt, dass es eine Genehmigung braucht??? Wo steht dies??? Wer stellt diese Genehmigung aus???? Bei solchen Aussagen finde ich schon, dass es begründet sein sollte. Vor allem wenn man es öffentlich in einem Forum verbreitet. Die Gesetzeslage ist mir sehr klar. Nur der Teil mit der Genehmigung nicht. Deine Aussage war ganz klar: Zitat: "Ein Teichbesitzer muss wohl oder übel die Verantwortung auch für diese Tiere übernehmen und muss seine Aktivitäten und Zeitpunkt dieser den Tieren anpassen. Man darf den Teich auch nicht mehr einfach entfernen sondern müsste vorher eine Genehmigung einholen um die Tiere umsiedeln zu dürfen..." Wenn etwas strafbar ist, braucht es folglich doch nicht zwingend eine Genehmigung um es trotzdem zu machen!?!?! Und wer etwas anderes behauptet, der soll doch schreiben wo dies steht. So einfach wäre es. Dann wäre auch diese Diskussion nicht zustande gekommen. Ich lasse mich gerne belehren. Nur nicht "vom hören sagen" und von Leuten, die einfach mal schnell einen Gesetzetext posten welcher mit der Sache nichts zu tun hat. Gruss Marc