Hallo zusammen! Ich bestaune in den Deutschen Aq läden immer wieder die Krebse... Leider bin ich bis jetzt davon ausegangen dass man die nur mit bewilligung halten kann (ausser einheimische) jetzt habe ich in einer stockliste Platythelphusa cf. maculata entdeckt ... Ist diese Krabbe erlaubt, oder hat sich das Gesetz verändert? Lg massi
Hallo Schmeiss mal die Suchfunktion an, da wirst du viel finden. Kurz: Einheimische Krebse sind erlaubt (Edelkrebse), der Rest ist verboten. Garnelen sind erlaubt (Gesetzeslücke) Krabben sind erlaubt (Gesetzeslücke) gruss
Krabbe ist nicht gleich Krabbe Hallo Massilla schau mal hier zum Beispiel http://www.aquarium.ch/index.php?threads/23913&highlight=verbot+Krabben+haltung Gruss Elisabeth
Also Krabben werden mittlerweile in einigen schweizerischen Zoofachgeschäften angeboten. Da wäre der grosse Aquaristikshop in Cham, oder diverse Qualipetläden... Also wenn Krabbenhaltung wirklich absolut verboten wäre, dann würden diese Fachgeschäfte wohl kaum Krabben zum Verkauf ausstellen.
Gesetzeslücke ist gut ich finde es Behindert! Die Garnelen können genau so die Krebspest übertragen wie Krebse und viele Garnelen können auch in unseren Gewässern überleben. Das ganze ist löchriger wie emmentaler.
hallo zusammen sorry aber schaut ihr euch eigentlich die beiträge im forum nicht an? :twisted: http://aquarium.ch/forum/showthread.php?t=57026&highlight=hongkong eigentlich ist dort alles gesagt auch dies hier: Artikel 8 Absätze 1 und 2 (Bewilligungsbefreiung) Import- und Einsatzbewilligungen für Krebse sind nur für die grossen, zu den Zehnfusskrebsen (Decapoda) gehörenden Panzerkrebse (Reptantia) notwendig. Kleinkrebse (z.B. Ordnung Amphipoda) und andere Decapoda (z.B. Garnelen (Natantia)) fallen nicht unter den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF). Nachdem das Nomenklaturproblem für „Krebse“ (besteht nur in der deutschen Sprache) durch die Ergänzung des Wortes „Reptantia“ in Artikel 1 Absatz 1 geklärt ist, muss in Artikel 8 nicht mehr speziell erwähnt werden, dass „Krebse, die nicht der Ordnung der Zehnfusskrebse (Decapoda)angehören“ (bisheriger Art. 8 Abs. 1 Bst. b), beim Import und Einsatz keine Bewilligung im Sinne von Artikel 6 BGF brauchen. wer noch über den reptantia brütet http://www.lebensmittellexikon.de/p0000660.php gedacht auch für kochende user ... die import- und einsatzbewilligungen bekommt ein privater nicht. es geht nicht immer um die pest. die einfache verdrängung reicht schon. da gibt's doch die niedlichen grauen eichhörnchen aus amerika, die die einheimischen roten verdrängen, schon bald von italien über die berge kommen (dank sei der klimaerwärmung und den paar idioten, denen sie mal gefallen haben). in england werden die jetzt schon von "tierschützern" verbissen gegen die ausrottung verteidigt. rote gibt's ja eh schon fast keine mehr, also her mit den grauen, grossen. ihr seht, ob so viel dummheit kommt mir die galle hoch also: vor dem kauf googeln oder sonstwas, das seid ihr der umwelt schuldig und keine wärmeliebenden krabben in unsere gewässer entlassen. das ist erstens verboten und zweitens tierquälerei. es gibt k e i n e gesetzeslücke!!! doch nicht in der schweiz gruss charles
Postkopie Ich habe diesen Post schon einmal gepsotet, da aber immer eine elende Disskusion darüber ist möchte ich diesen Post hier hinein kopieren. Für Anfänger kann dies schon abschreckend wirken und das Interesse kann schnell verloren gehen, hier die Karstellung: Ich habe dies mit dem BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) abgeklärt. Ich zitiere die E-Mail: Zitat: Zitat von info@bvet.admin.ch Sehr geehrter Herr Lehmann Krabben der Art Geosesarma sind nicht artgeschützt und zählen nicht zu den in Anhang 3 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) gelisteten Tiere. Eine Einfuhr unter Heimtierbedingungen aus Deutschland in die Schweiz ist möglich (http://www.bvet.admin.ch/themen/0161...x.html?lang=de). Freundliche Grüsse Sibylle Pfeiffer Infodesk Bundesamt für Veterinärwesen Bereich Kommunikation Schwarzenburgstrasse 155, CH-3003 Bern Telefon +41 (0)31 323 30 33, Telefax +41(0)31 323 8570 mailto:info@bvet.admin.ch http://www.bvet.admin.ch Für weitere Informationen und Auskünfte ist Herr Hostetter (031 633 46 73) vom BVET zuständig. Verbotene Arten sind auf Seite 18 aufgelistet... Dieser Beitrag sollte die Ungewissheit endgültig beseitigen. Ps. In der Schweiz kosten die Viecher ca. 60 - 80 Fr./stk. Wenn man sie importiert, kommen 5 Krabben auf etwa CHF 120.00 (inkl. Zollkosten und Versand, die tiefere MwSt ist nicht mit einberechnet) glgreto Die Frage müsste also heissen: Welche Krabben/Krebse sind in der Schweiz verboten/erlaubt. Alle die nicht in diesem Anhang 3 aufgeführt sind und nicht geschützt sind, dürfen OHNE Bewilligung gehalten und Eingeführt werden (Einfuhr muss angemeldet sein, weitere Inofs unter dem Link im E-Mail).
Heyho Krebse ohne Edelkrebs, Dohlenkrebs und Steinkrebs[FONT=TimesNewRoman,Italic][FONT=TimesNewRoman,Italic]Reptantia ohne Astacus astacus, Austropotamobius pallipes, Austropotamobius torrentium[/FONT][/FONT]62 Das heisst also, alles was nicht Edelkrebs und so ist, ist verboten, richtig? LG
EDITIERT (Basil Boesch): Die Beiträge #10 bis #14 wurden aus diesem Thread hierher kopiert. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nachdem ich diesen Threat gelesen habe juckt es mich, ein Becken einzurichten für Sartorianas. Wie ist es rechtlich mit der Haltung von Krabben in der Schweiz? Sngebote gibt es dann schon um da ran zu kommen http://www.interaquaristik.de/aquar....html?sessID=fgj0qiojknivid9fovoc8pge8c68soo9 Viele Grüsse Stefan
Auch wenn das die Schreibenden hier im Thread nicht gross kümmert, ist die Haltung von Krabben in der Schweiz nicht erlaubt. Verboten sind alle Tiere der Unterordnung Reptantia (ausser die drei heimischen Arten), wozu auch die Krabben gehören.
Hi Zusammen Wurde schon ausgiebig diskutiert, schmeisst die Forensuche an ;-) soweit ich mich erinnere ist das nicht eindeutig definiert, muss aber auch erst wieder nachlesen, ich glaube Charles hatte uns damals ziemlich genau aufgeklärt. Krebse sind definitiv verboten, da sie die Krebspest übertragen können. Gruss Thomas
Ich habe mich nur geäussert, weil ein User explizit nach der rechtlichen Situation gefragt hatte. Und zur Auffrischung deiner Erinnerung: Verboten (bzw. bewilligungspflicht, für Private dürfen aber keine Bewilligungen ausgestellt werden) sind wörtlich "[FONT=TimesNewRoman,Italic][FONT=TimesNewRoman,Italic]Reptantia [/FONT][/FONT]ohne [FONT=TimesNewRoman,Italic][FONT=TimesNewRoman,Italic]Astacus astacus, Austropotamobius [/FONT][/FONT][FONT=TimesNewRoman,Italic][FONT=TimesNewRoman,Italic]pallipes [/FONT][/FONT]und [FONT=TimesNewRoman,Italic][FONT=TimesNewRoman,Italic]Austropotamobius torrentium"[/FONT][/FONT]
Danke für die Antworten. Ich wollte darüber nicht diskutieren, sondern eine Auskunft haben. Und laut dem zuletzt geposteten Link (Edit: KLICK) kann man aufgrund einer Gesetzeslücke Krabben halten, das genügt mir. Nun eine Frage zu den Krabben selber: Es gibt ja anscheinend einige Krabben, die keinen Landteil brauchen (ich will nur reine Aquarien mit Wasserlebewesen). Ist das definitiv so, sprich diese sind haltbar in reinen Aquarien ohne Landteil? Wenn das wirklich so ist, dann ist ein Becken schon reserviert :-D Viele Grüsse Stefan
Hallo zusammen Den rot markierten Teil halte ich für falsch. Geosesarma gehören zu den Reptantia und sind damit sehr wohl auf dieser Liste (vgl Antwort von astacus). Wenn Du "alles" mit Reptantia gleichsetzt, dann offensichtlich ja. Ehrlich gesagt sehe ich da keine Gesetzeslücke. Allenfalls gibt es einen Unterschied zu dem was das Gesetz schreibt und dem wie es in der Praxis gehandhabt wird. Aber das ist keine Gesetzeslücke (oder? Lukas, sag Du mal was! ). Hat jemand in der letzten Zeit (einige der genannten Infos stammen ja aus dem Jahr 2008 und müssen daher nicht mehr unbedingt gelten) mal nachgefragt wie das in der Praxis aussieht, d.h. ob Krabben trotz dem Verbot toleriert werden? Hat er, am ausführlichsten hier im Beitrag #7 bzw. vor allem in den Links dort. Wobei es da aber hauptsächlich um die Einfuhr und nicht nur um die Haltung ging. Griessli, Basil
Hi Forum Ich melde mich dann sicher noch ich bin gerade an einem seminar bis samstag und daher fern von vielen informativen Bücher. Eigentlich habe ich darauf gewartet, bis der thread ausartet, damit ich ihn Splitten kann würde ja nun bereits gemacht danke grüsse
Ich habe gerade mal das BVET kontaktiert mit Fragen zu den von mir bevorzugten Arten (Sartoriana spinigera, Parathelphusa pantherina und Syntripsa flavichela). Ich informiere über die Antwort. Angefragt habe ich bezüglich Einfuhr und Haltung in der Schweiz. Viele Grüsse Stefan
Ist absolut korrekt, siehe dazu http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/923.01.de.pdf Siehe dort Seite 7, art. 8, 2d) Siehe dazu Seite Seite 19 Siehe dazu http://www.aquakulturtechnik.de/Lexikon/k/Krabben.htm Thema damit erledigt für mich, keine Gesetzeslücke, klare Rechtslage :cry: Und hier (witzig wo man welche Information bekommt) noch als Letztes warum Garnelen erlaubt sind: http://www.heiploeg.nl/taxonomie.de_DE.html Inklusive der Begründung im wortlaut ganz unten. Viele Grüsse Stefan
Auszug aus dem Mail: Danke für Ihre Anfrage. Wir bitten Sie, sich direkt mit dem Bundesamt für Umwel (www.bafu.admin.ch) in Verbindung zu setzen. http://www.bafu.admin.ch/jagd-fischerei/07835/07899/index.html?lang=de Infos von unserer Seite zur Einfuhr von Tieren der Aquakultur aus der EU finden Sie unter folgendem Link: http://www.bvet.admin.ch/ein_ausfuhr/01210/01212/01221/index.html?lang=de Freundliche Grüsse Und wenn man den Links folgt und bisschen googelt, dann kommt man zu den von mir gezogenen Schlussfolgerungen, ohne Spielraum für irgendwelche Interpretationen. Viele Grüsse Stefan