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Haltung von Krebstieren - Die gesetzliche Lage in der Schweiz
Onlinemagazin - Wirbellose
Geschrieben von: Michi Tobler   
Freitag, den 28. November 2008 um 21:31 Uhr
Krebstiere aus der Ordnung der Decapoda sind in den letzten Jahren zu populären Aquarienpfleglingen avanciert. Es gibt kaum ein Zoofachgeschäft, das in seinem Sortiment nicht auch Garnelen, Krebse oder Krabben führt.

So sehr sich viele Aquarianer über die oft sehr schön gefärbten Krebstiere freuen, so sehr ärgern sich andere. Fremdländische Krebse verursachen in unseren Gewässern erhebliche Probleme indem sie die ansonsten schon gefährdeten einheimischen Arten konkurrenzieren.


Besonders amerikanische Krebse, und ich will jetzt keinesfalls in das populäre antiamerikanische Horn blasen, sind dabei gefährlich, da sie potentielle Träger der Krebspest sind. Die Krebspest ist eine Krankheit, gegen die die einheimischen Arten praktisch wehrlos sind und deswegen oft in grossen Mengen sterben, was den Vormarsch der fremden Arten natürlich noch weiter begünstigt.

Verschiedene Gerüchte kursierten in den vergangenen Jahren über die gesetzlichen Grundlagen der Krebshaltung. Angebliche amtliche Anfragen von verschiedenen Leuten brachten widersprüchliche Informationen mit teilweise fraglicher Glaubenswürdigkeit zu Tage.

Diese unbefriedigende Situation veranlasste mich, den gesetzlichen Grundlagen einmal nachzugehen. Anfragen bei verschiedenen kantonalen Veterinärsämtern wurden, wenn sie denn überhaupt bearbeitet wurden, tatsächlich widersprüchlich beantwortet, obwohl man mir versicherte, dass kantonale Unterschiede diesbezüglich auszuschliessen seien. Schliesslich blieb nur, Informationen bei den zuständigen Bundesämtern einzuholen: dem Bundesamt für Veterinärswesen (BVET), dem die Kontrolle von Haltungsbedingungen und Importfragen obliegt, und dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), das unter anderem für die Fischerei und den Gewässerschutz verantwortlich ist.
Gemäss dem noch aktuellen Tierschutzgesetz sind Krebstiere nicht geschützt, da das Gesetz nur Wirbeltiere einschliesst (eine Ausnahme besteht bei Tierversuchen an Krebstieren). Es ist aber möglich, dass nach der aktuellen Revision des Tierschutzgesetzes auch für Krebstiere Haltungs-, Transport- und Betäubungsanforderungen festgelegt werden können. Für die Einfuhr von Krebsen braucht es eine Bewilligung des BVET (Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten des BVET). Es geht hierbei aber vor allem um die Lebensmittelqualität von zum Verzehr gedachten Krebsen. Den „Einfuhrbedingungen für lebende Fische, Fischeier und Fischsamen sowie Süsswasserkrebse“ des BVET kann man auch entnehmen, dass die Einfuhr von Krebstieren in Anhang 3 „nur mit einer auf eine Stellungnahme des BUWAL gestützten Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen möglich“ ist. In besagtem Anhang 3 sind alle Zehnfusskrebse (Decapoda) ausser den drei einheimischen Arten Astacus astacus, Austropotamobius pallipes und Austropotamobius torrentium aufgeführt. Der Import und letztlich auch die Haltung von Zehnfusskrebsen ist demnach bewilligungspflichtig. Generell werden solche Bewilligungen vom BUWAL aber nicht erteilt, so dass die Haltung von Zehnfusskrebsen de facto untersagt ist.
Zu den Zehnfusskrebsen gehören sowohl die eigentlichen Krebse, Garnelen wie auch Krabben. Nach einer persönlichen Auskunft einer zuständigen Person im BUWAL ist die Handhabung bezüglich Garnelen und Krabben aber nicht so strikt. Es besteht hier sozusagen eine Gesetzeslücke, sodass Import und Haltung solcher Tiere derzeit möglich ist. Klar untersagt ist aber Haltung und Import von eigentlichen Krebsen. Theoretisch kann Zuwiderhandeln auch bestraft werden. Die Strafbestimmungen sind in den jeweiligen Gesetzen am Ende in einem eigenen Kapitel zu finden. Sie reichen von Busse bis Gefängnis, je nach Schwere eines Vergehens.
In den kommenden Monaten sollen die Bestimmungen bezüglich Import und Haltung von Krebstieren von einer Arbeitsgruppe des BUWAL überarbeitet werden. Es ist zu hoffen, dass dabei auch die Interessen der Aquarianer berücksichtigt werden.

Michi Tobler
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 30. November 2008 um 07:32 Uhr
 

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