1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Weitere Informationen

Defekte Ware verkauft!!!

Dieses Thema im Forum "Forum Kritik - Infos - Anregungen" wurde erstellt von joenu777, 19. März 2010.

  1. Amy

    Amy

    Registriert seit:
    10. September 2008
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Adliswil
    Post

    Hallo,
    habe mich erst grad erkundigt bei der Post. Wenn etwas während des Postversands kaput geht, ist das von der Post bis 250.- fr versichert, natürlich nur wenn das Versandgut richtig eingepackt war.
     
  2. joenu777

    joenu777

    Registriert seit:
    19. Oktober 2009
    Beiträge:
    106
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Bern
    Hoi Karin,

    Ich denke es muss aber wohl nachweisbar sein oder?

    gruss jonas
     
  3. MichaelSG

    MichaelSG

    Registriert seit:
    18. Dezember 2006
    Beiträge:
    4.534
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    9452 Hinterforst
    Hallo Jonas

    Natürlich muss die Post die Beschädigung bestätigen.

    Der Empfänger muss mit der beschädigten Ware unverzüglich bei der Post vorbei und dann wird beurteilt ob der Schaden wirklich durch die Post oder durch den Absender (allenfalls unsachgemässe Verpackung) verursacht wurde.
     
  4. Cuddle Bear

    Cuddle Bear

    Registriert seit:
    28. Juli 2006
    Beiträge:
    296
    Zustimmungen:
    1
    Ort:
    Ottenbach
    Hallo Jonas :wink:

    Wenn das Paket Äusserlich nicht stark beschädigt ist,
    wird das schwierig mit der Post.
    Es muss auch genügend gut verpackt sein, sonst wird die Post den Schaden ablehnen.
    Wenn das Sandwich keine sichtbaren Schäden aufweist (Abgebrochene Ecken oder sowas..)
    würde ich nicht von einem Transportschaden aus gehen.

    Gruss Tony
     
  5. joenu777

    joenu777

    Registriert seit:
    19. Oktober 2009
    Beiträge:
    106
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Bern
    Hoi Zäme,

    Das Paket war super verpackt 2 Kartons viel Zeitung etc...
    Nichts verrutscht also von der Post kanns eh nicht sein...

    gruss jonas
     
  6. Liliane Grau

    Liliane Grau

    Registriert seit:
    15. November 2009
    Beiträge:
    140
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Lutzenberg
    Hallo zusammen,
    Ich hatte gerade so einen Fall mit der Post.Beschädigungen müssen spätestens 3Tage nach E
    Erhalt gemeldet werden,sonst übernimmt die Post keine Haftung mehr.Mir wurde ein defektes 17L Aqua abgelehnt,mit Glasbruch,weil ich es erst nach 5Tagen gemeldet habe.
    Es Grüessli Lilly
     

Diese Seite empfehlen