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Steine aus der Natur

Dieses Thema im Forum "Technik und Einrichtung" wurde erstellt von Lemi, 1. Mai 2004.

  1. Lemi

    Lemi

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    hoi zäme

    wie sieht ihr das. kann man steine aus der natur einfach mitnehmen? ich meine nicht kleine kieselsteinli etc., sondern richtige brocken im jura hat es ziemlich schöne, fast lochgesteinartige steine. oder bei uns im zürioberland gibts schöne nagelfluhsteine. oder in der töss (tösstal) hats ziemlich schöne steine.

    eben, ist es erlaubt einfach steine mitzunehmen?

    grüessli, lemi
     
  2. heed

    heed

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    hallo lemi

    ob es im jura erlaubt ist weiss ich nicht. was ich dir aber sagen kann ist, wenn du bei einem fluss steine wegnimmst gilt das als diebstahl, wenn man dich erwischt. :roll:
    kommt auch darauf an was für ein aq du hast einige steine können sehr viel kalk abgeben und wären daher nur für barschenaq`s geeignet.

    gruss edu
     
  3. Suckermouth Jo

    Suckermouth Jo

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    Steine, Sand, Wurzeln sammeln......

    Hallo Forum

    Ich nehme diesen uralten thread auf den ich über die Sufu gefunden habe denn die Frage ist nicht schlüssig beantwortet.
    Wer kennt die Gesetzeslage in der Schweiz?
    Ist für den privaten und persönlichen Bedarf das Sammeln von Steinen, Wurzeln usw. in der freine Natur (natürlich nicht auf Privatbesitz) gestattet?

    Grüsse
    Jo
     
  4. Zigermandli

    Zigermandli Moderator

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    Hi Jo

    Steine aus einem Bach- oder Flussbett zu entnehmen ist definitiv verboten, aber wie so oft, wo kein Kläger, kein Richter ;-)

    Gruss Thomas
     
  5. Liasis

    Liasis

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    Man glaubt es kaum, aber es ist wirklich so! Steine sind bewegliche Sachen und nimmt man diese nach Hause, gilt das, gemäss Strafgesetzbuch Art. 139, als Diebstahl. Geschädigt in diesem Fall wäre der entsprechende Kanton bzw. die Gemeinde. Genauso verhält es sich z.B. mit dem Einsammeln von Holz aus dem Wald zwecks Kaminfeuer zu Hause.
    Trotzdem würde wohl nie eine Behörde gegen einen Aquarianer oder Terrarianer, welcher im Bach oder Wald Einrichtungsgegenstände für seinen Tierbehälter sucht, rechtlich vorgehen. Ausser vielleicht, Du fährst mit dem Muldenkipper vor und räumst Kubikmetermässig den Dorfbach aus :-D
    Gruess Dani
     
  6. Suckermouth Jo

    Suckermouth Jo

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    Unglaublich. Wo steht das? :x
    Und Erlenzäpfli? Und Pilze?
    Wo ist die Grenze?

    Grüsse
    Jo
     
  7. Liasis

    Liasis

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    Halt, ich muss hier präzisieren. Da hab ich jetzt falsch informiert. Es geht lediglich um Steine. Pilze, Fallholz etc. ist ok.
    Unglaublich, was Jo? :-D:-D
     
  8. Reto H

    Reto H

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    Hallo allerseits
    Die Frage scheint paradox, aber bei allen rechtlichen Sachen gilt ja auch die verhältnissmässigkeit. Dass Steine nicht aus Ufern von Seen und Flüssen, Bächen entnommen werden darf hat doch damit zu tun das Uferzonen geschützt sind, aus Naturgründen, dasselbe gilt auch für alle eben geschützten Natur abschnitte. Zum Bsp. Bauern stappeln vielfach Steine die sie im Acker vorfinden zu einem Haufen am Ackerrand, ich nehme an dass man da mitnehmen darf
    ausser da hat sich schon ein Biotop gebildet (Eidechsen):lol:.
    Auf der sicheren Seite ist es sicherlich wenn Steine aus dem Steinbruch (mit Bewilligung) oder halt vom Gartencenter
    erworben werden. Irgendwie doch auch logisch, die Natur gehört der Allgemeinheit und so darf man nicht einfach
    mitnehmen.
    Weiters Bsp. wer schon mal auf den Maladiven war weiss dass nicht das geringste `Müschelchen` oder Sand mitgenomen werden darf, das gibts sogar Gefängniss
    dafür:shock:.
    Gruss reto
     
  9. slyfly

    slyfly

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    okey, die theoretische Frage hätten wir nun geklärt. Ich möchte auch mal Steine aus der Maggia "ausleihen" :lol: Habt Ihr da Erfahrung?
     
  10. Suckermouth Jo

    Suckermouth Jo

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    Hallo Reto
    Ja eben: Verhältnismässigkeit. Deiner Logik kann ich beim besten Willen nicht folgen.
    Ich darf zwar keine Steine aus einem Bachbett in den Bergen wegnehmen aber ein paar Tage später kommt ein Bagger und baggert 20 tonnen Steine weg plus 10 000 Koecherfliegenlarven, 7900 Gammaruskrebschen 20 Groppen ....usw..... und das ist dann Gewässerkorrektur, denn die Steinmassen könnten dann beim nächsten Hochwasser ja weiter unten Schaden anrichten und den Bach aus seinem Bett lenken.
    Aber was schreibe ich da, so ist halt die Welt in der wir leben, Vernunft hat wenig Geltung gegen Gesetz, Und, ich würde nicht daruf gehen dass eine Gemeinde verzichten würde einen Aquarianer einzuklagen. Nein. Da findet sich garantiert irgendwo eine Beamtenseele die das mit grossem Pflichgefühl und Befriedigung machen würde.

    Gruss
    Jo
     
  11. Reto H

    Reto H

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    Hallo Jo
    Verstehe absolut was Du meinst, mein Tip anfragen
    (Gemeinde, Besitzer usw. ). Denn wenn die OK sagen ists es auch so. Wenn ihr es ganz genau wissen wollt könnte man beim BUFU(Bundesamt für Umwelt) anfragen.Irgend wo hab ich mal was gehört gelesen, da ging es um Steingärten.
    Gruss reto
     

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