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Rechte der Aquarienfische ..u.a. Verbot von Verfütterung lebender Zierfischen

Dieses Thema im Forum "Forum Kritik - Infos - Anregungen" wurde erstellt von Seestern, 10. Juni 2009.

  1. Seestern

    Seestern

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    Hallo

    Eben bekam ich ein Mail von Herrn Gonella (Präs. vom Aquarium Verein Zürich / VAZ) betr. neuer HP von der Fischauffangstation in der Stadt Zürich. Beim stöbern auf dieser Seite stiess ich auf folgenden Link:

    http://www.fischauffangstation.ch/rechtederaquarienfische/index.html

    Das meiste wusste ich ja ...aber dass es verboten ist lebende Zierfische an grössere Fische (Räuber) zu verfüttern war mir neu:shock:

    Ich weiss, dass es auf diesem Forum einige User gibt, die Fische halten, denen lebende Fische verfüttert werden (bekomme diesbezüglich oft auch Anfragen wenn ich Mollys ausschreibe).

    Tja nun ist das Verbot ja da ... wie die "Räuber" nun gefüttert werden, bleibt dahingestellt:-( hmm....

    Auch steht da noch wie Fische artgerecht getötet werden sollen ...betr. Genickschnitt muss der Fisch vorgängig betäubt werden!

    Liebe Grüsse

    Sonja

    EDIT: Habe mir erlaubt, den Namen von Herr Gonella (war: Gonelle) zu korrigieren. Gruess, Ändu
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Juni 2009
  2. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hallo Sonja

    Nun ja, dieses neue Gesetz ist nun mittlerweile bereits seit 10 Monaten in Kraft. ;-)

    Es ist sicherlich gut, dass es Tierschutzgesetze gibt, doch wenn sie nicht umgesetzt werden (gibts jetzt eine Tierschutzpolizei, die unangemeldet in die Wohnungen gucken darf?), dann nützen sie rein gar nichts und ob sie in die richtige Richtung gehen, diese Bestimmungen, das darf man teilweise bestimmt in Frage stellen. Es gäbe ganz sicher wichtigere Aspekte als ein Verbot der Verfütterung von lebenden Zierfischen an Raubfische, etc.

    In diesem Bereich wiehert der Amtsschimmel gewaltig. Tragisch ist, dass die Liechtensteiner sich bezüglich dem Tierschutzgesetz sehr stark an die Schweiz anlehnt, statt dass sie etwas Intelligenteres auf die Beine stellen.
     
  3. Sugus

    Sugus Administrator Moderator

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    Hi Sonja

    Ja, das ist neu so.

    Es gibt auch Fische/Fischarten, die sich nur schwer oder nicht an nicht lebendiges Futter gewöhnen lassen. In letzter Konsequenz und um nicht mit dem Tierschutzgesetz kollidieren zu können müssten solche Fischarten verboten werden. Nicht das ich automatisch dafür wäre, es ist meine Interpretation des Tierschutzgesetzes ohne Wertung.

    Gerade der Genickschnitt ist eine sehr kniffelige Sache und der kann/muss je nach Fischart anders und vorallem mit dem richtigen "Werkzeug" angesetzt werden. Schere etc sollten da tabu sein.

    @Michael
    Teile des Tierschutzgesetzes haben einen präventiven Charakter und zielen darauf ab, _wenn_ etwas passiert ein juristisches Werkzeug in der Hand zu haben. Ich bin über einige Punkte nicht glücklich, versuche aber den Sinn hinter den jeweiligen Texten zu sehen, was aber nicht immer gelingt.

    Ohne Grund und ohne Wohnungsdurchsungungsbeschluss dürfen sie gar nichts.
    Du kannst es auch so rechnen:
    Bei geschätzten 500000 Aquarien in der Schweiz dauert es sehr sehr lange bis Aquarianer X "an der Reihe" ist.

    rgds
    rené
     
  4. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hi René

    Der präventive Charakter ist mir schon bewusst. Hoffen wir (im Grundsatz), dass es auch Wirkung zeigt (was ich jedoch eher bezweifle).

    Bezüglich dem Sinn einiger Punkte, da gehe ich mit dir einig, dieser erschliesst sich mir auch nicht immer.

    Das ist klar - ersteres zum Glück und letzteres aus meiner Sicht tendenziell eher leider... ;-)
     
  5. sunrider

    sunrider

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    Wow! So viele? :shock:
     
  6. Aspergillus

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  7. Seestern

    Seestern

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    Hallo

    Danke Aspi! Aber wie soll man den Beitrag im Tread (weiter unten) von Motoro verstehen? Also betr. --> Zierfische sind Wildtiere, seien aber ausgeklammert, wenn es sich um übliche Zierfische handelt?!? Wes heisst denn "üblich":roll: Sind zum Beispiel Blattfische übliche Zierfische??

    L.G: Sonja


    EL MOTORO vbmenu_register("postmenu_324981", true);

    http://www.aquarium.ch/forum/image.php?u=8128&dateline=1232545330

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    [​IMG] Hallo zusammen

    Das neue Tierschutzgesetz ist ein undurchsichtiges Thema. Keiner weiss da richtig Bescheid und viele Vermutungen führen zu Gerüchten, welche nicht zutreffen.
    Also das mit der Lebendfütterung ist sicher weiterhin erlaubt.
    Zierfische fallen zwar in die Kategorie Wildtiere, aber sind sie bei fast allen Neuerungen ausgeklammert, wenn es sich um übliche Zierfische handelt. Ist das nicht der Fall werden private Haltungsanlagen von den Vorschriften ausgenommen.

    @Michael
    Auf euch kommen diese Formalitäten auch noch zu.
    Beispielsweise ist die Rochenhaltung, ab dem 1.9.08 bewilligungspflichtig und zwar für jedes Tier.
    __________________
    Grüsse Claudio

    Meine HP: www.stingrays.ch

    [​IMG]
    6400l -Rochenbecken (im Bau)
    1100l -Rochenaufzucht
    650l -Jungrochenbecken
    500l -Südamerika Cichlidenbecken
    300l -Zuchtbecken
    300l -Zuchtbecken

    ... doch wie soll man den Beitrag von Motoro verstehen?
     
  8. Felix

    Felix

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    Hallo zusammen

    Ich habe die Themen, welche Aspi reingestellt hat mal durchgelesen. Wenn ich das nun richtig verstehe sind all meine Fische im AQ Wildtiere und dürften grundsätzlich auch mit Lebendfutter gefüttert werden, so lange sich diese im eigenen AQ befindet. Also z.B. meine Regenbogenfische fressen ihre Jungbrut oder die anderer Fsiche auf.

    Wie sich das nun aber mit Lebendfutter "von aussen" handelt, ist mir nach wie vor nicht ganz klar. Das einzige, was ich verstanden habe, ist dass Fischen, welche nicht an "nicht lebendes Futter" gewöhnt werden können, weiterhin Lebendfutter gegeben werden darf.

    Das Thema Lebendfutter ist für mich recht neu, seit ich nun eben Regenbogenfische habe, welche ab und zu halt gerne mal Lebendfutter hätten. Zurzeit habe ich noch keines gekauft, nun stellt sich mir plötzlich die Frage, ob überhaupt noch erhältlich ist, nach diesem schwierig formulierten neuen Gesetz?

    Gruss Felix
     
  9. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hi

    Dieser Satz ist jetzt aber unlogisch, nicht? ;-)

    @Sonja:
    Was Claudio meinte, das ist, dass gewisse Fischarten ab 1m Länge wie Riffhaie, Rochen, etc. haltungs-bewilligungspflichtig sind. Alles andere ist reine Spekulation, da müsste man das BVET anfragen wie was warum und wo gemeint ist.
     
  10. Ändu

    Ändu Moderator

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    Hallo Felix

    Lebende Fische dürfen theoretisch nicht an Raubfische verfüttert werden. Aber wenn du einem Regenbögeler, der nicht unbedingt in die Kateogorie Raubfisch fällt, ein paar lebende Mückenlarven fütterst, wird dich deswegen wohl kaum jemand einlochen ;o).

    Gruess, Ändu
     
  11. Basil Boesch

    Basil Boesch Moderator

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    Hallo Michael

    Unlogisch nicht, nur ein bisschen kompliziert geschrieben (doppelte Verneinung). ;-)

    Ersetze "nicht lebendes Futter" durch "totes Futter" und dann tönt es verständlicher:

    Das einzige, was ich verstanden habe, ist dass Fischen, welche nicht an totes Futter gewöhnt werden können, weiterhin Lebendfutter gegeben werden darf.

    Ansonsten meine Meinung zu diesem Thema: Es gilt "wo kein Kläger, da kein Richter", bzw. das aus dem Militär bekannte 11. Gebot ("lass Dich nicht erwischen!"). Ich persönlich finde es sinnvoller, wenn Fische weiterhin artgerecht mit Futterfischen gefüttert werden, als dass man sie zum "Schutz" der potentiellen Beutetiere nur noch mit Kunstfutter füttert.

    Griessli, Basil
     
  12. Felix

    Felix

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    ich weiss, es braucht manchmal viel Fantasie, um meine Sätze zu verstehen :-D
    ich arbeite daran ;-)
     
  13. MichaelSG

    MichaelSG

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    Woran? An der Fantasie oder an den Sätzen? :lol:
     
  14. Felix

    Felix

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    An den Sätzen natürlich. Ansonsten ist es dem Leser gerne überlassen, Fantasie walten zu lassen um meine Ausführungen interpretieren zu wollen :lol:


    Anyway: zurück zum Thema.
    Rein Hypothetische Frage: Darf ich nun Jungguppys aus dem Becken von meinem Sohnemann rausfischen, damit sie meinen Regenbogenfischen als Lebendfutter hinhalten können?

    PS: mein Sohn ist damit einverstanden, nur dass jetzt hier nicht noch eine ethische Diskussion losgeht, dass ich seine Gefühle verletze usw. :p
     
  15. koifan

    koifan

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    Hallo zusammen

    Als erstes möchte ich erwähnen, dass wir es nicht mit einem neuen Tierschutzgesetzt (über dies müsste so viel ich weiss das Volk abstimmen) sonder mit einer neuen Tierschutzverordnung zu tun haben. Diese Verordnung wurde vom Bundesamt für Veterinärwesen erarbeitet.

    "Art. 4 Fütterung
    1 Tiere sind regelmässig und ausreichend mit geeignetem Futter und mit Wasser zu
    versorgen. Werden Tiere in Gruppen gehalten, so muss die Tierhalterin oder der
    Tierhalter dafür sorgen, dass jedes Tier genügend Futter und Wasser erhält.
    2 Den Tieren ist die mit der Nahrungsaufnahme verbundene arttypische Beschäftigung
    zu ermöglichen.
    3 Lebende Tiere dürfen nur für Wildtiere als Futter verwendet werden. Voraussetzung
    dafür ist, dass das Wildtier normales Fang- und Tötungsverhalten zeigt und:
    a. die Ernährung nicht mit toten Tieren oder anderem Futter sichergestellt werden
    kann;
    b. eine Auswilderung vorgesehen ist; oder
    c. Wildtier und Beutetier in einem gemeinsamen Gehege gehalten werden,
    wobei das Gehege auch für das Beutetier tiergerecht eingerichtet sein muss."

    Ich denke, dass die Grundvorraussetzung vom angeborenen Tötungsverhalten und der Punkt c für viele Aquarien zutreffend ist...

    Grüessli,
    Beni
     

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