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Haltung von Krebsen und Garnelen

Dieses Thema im Forum "Lektüren / Literatur" wurde erstellt von Tinu, 27. Januar 2004.

  1. Tinu

    Tinu

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    Hoi Mitenand !

    wer weiss, wo mann so einen Kerl in der Schweiz bekommt ?

    Lousiana-Flußkrebs

    zwischen Thun und Bern

    Merci !
     
  2. Michi Tobler

    Michi Tobler

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    gar nicht. krebshaltung und import sind in der schweiz verboten!

    gruss, michi
     
  3. Tinu

    Tinu

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    gilt das für alle "krebse" ?

    ich habe auch schon mal gössere Tiere in Zoofachgeschäften gesehen ?


    Garnelen fallen nich unter dieses Gesetz ?
     
  4. Pasci

    Pasci

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    Hi
    Eine Garnele ist kein Krebs.
    Gruss Pasci
     
  5. Tinu

    Tinu

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    das eine Garnele kein Krebs ist weis sogar ich ... trotzdem Danke !


    öhm Gilt das Gesetz für alle " Krebse " die wirklich Krebse sind ?
     
  6. Michi Tobler

    Michi Tobler

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    ich hab die situation vor kurzem mal recherchiert. immer mal wieder sind auch hier im forum aussagen von angeblich offiziellen stellen aufgetaucht. oft waren die aussagen widersprüchlich und manchmal offensichtlich falsch. ich hab mit den verantwortlichen personen im bvet und im buwal kontakt aufgenommen und mehr oder weniger eindeutige antworten gekriegt. ich poste sie heute abend wenn ich zu hause bin mal hier, hab sie nicht auf diesem rechner...

    michi
     
  7. Pasci

    Pasci

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    Hi Tinu
    Glaub ich dir. War auch nicht böse gemeint.
    Aber wie Michi schon gesagt hat, es gibt sehr wiedersprüchliche Angaben.
    Ich persönlich hab diese Krebse auch noch nie in der Schweiz gesehen.
    Gruss Pasci
     
  8. Tinu

    Tinu

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    Kein Problehm ich bin "Neuling" --> Unerfahrener, Anfänger,

    Danke für Tipps
     
  9. Michi Tobler

    Michi Tobler

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    Hallo Leuts,

    hier der versprochene Text:

    Haltung von Krebstieren: Die gesetzliche Lage in der Schweiz

    Krebstiere aus der Ordnung der Decapoda sind in den letzten Jahren zu populären Aquarienpfleglingen avanciert. Es gibt kaum ein Zoofachgeschäft, das in seinem Sortiment nicht auch Garnelen, Krebse oder Krabben führt.

    So sehr sich viele Aquarianer über die oft sehr schön gefärbten Krebstiere freuen, so sehr ärgern sich andere. Fremdländische Krebse verursachen in unseren Gewässern erhebliche Probleme indem sie die ansonsten schon gefährdeten einheimischen Arten konkurrenzieren. Besonders amerikanische Krebse, und ich will jetzt keinesfalls in das populäre antiamerikanische Horn blasen, sind dabei gefährlich, da sie potentielle Träger der Krebspest sind. Die Krebspest ist eine Krankheit, gegen die die einheimischen Arten praktisch wehrlos sind und deswegen oft in grossen Mengen sterben, was den Vormarsch der fremden Arten natürlich noch weiter begünstigt.

    Verschiedene Gerüchte kursierten in den vergangenen Jahren über die gesetzlichen Grundlagen der Krebshaltung. Angebliche amtliche Anfragen von verschiedenen Leuten brachten widersprüchliche Informationen mit teilweise fraglicher Glaubenswürdigkeit zu Tage.

    Diese unbefriedigende Situation veranlasste mich, den gesetzlichen Grundlagen einmal nachzugehen. Anfragen bei verschiedenen kantonalen Veterinärsämtern wurden, wenn sie denn überhaupt bearbeitet wurden, tatsächlich widersprüchlich beantwortet, obwohl man mir versicherte, dass kantonale Unterschiede diesbezüglich auszuschliessen seien. Schliesslich blieb nur, Informationen bei den zuständigen Bundesämtern einzuholen: dem Bundesamt für Veterinärswesen (BVET), dem die Kontrolle von Haltungsbedingungen und Importfragen obliegt, und dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), das unter anderem für die Fischerei und den Gewässerschutz verantwortlich ist.

    Gemäss dem noch aktuellen Tierschutzgesetz sind Krebstiere nicht geschützt, da das Gesetz nur Wirbeltiere einschliesst (eine Ausnahme besteht bei Tierversuchen an Krebstieren). Es ist aber möglich, dass nach der aktuellen Revision des Tierschutzgesetzes auch für Krebstiere Haltungs-, Transport- und Betäubungsanforderungen festgelegt werden können. Für die Einfuhr von Krebsen braucht es eine Bewilligung des BVET (Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten des BVET). Es geht hierbei aber vor allem um die Lebensmittelqualität von zum Verzehr gedachten Krebsen. Den ?Einfuhrbedingungen für lebende Fische, Fischeier und Fischsamen sowie Süsswasserkrebse? des BVET kann man auch entnehmen, dass die Einfuhr von Krebstieren in Anhang 3 ?nur mit einer auf eine Stellungnahme des BUWAL gestützten Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen möglich? ist. In besagtem Anhang 3 sind alle Zehnfusskrebse (Decapoda) ausser den drei einheimischen Arten Astacus astacus, Austropotamobius pallipes und Austropotamobius torrentium aufgeführt. Der Import und letztlich auch die Haltung von Zehnfusskrebsen ist demnach bewilligungspflichtig. Generell werden solche Bewilligungen vom BUWAL aber nicht erteilt, so dass die Haltung von Zehnfusskrebsen de facto untersagt ist.

    Zu den Zehnfusskrebsen gehören sowohl die eigentlichen Krebse, Garnelen wie auch Krabben. Nach einer persönlichen Auskunft einer zuständigen Person im BUWAL ist die Handhabung bezüglich Garnelen und Krabben aber nicht so strikt. Es besteht hier sozusagen eine Gesetzeslücke, sodass Import und Haltung solcher Tiere derzeit möglich ist. Klar untersagt ist aber Haltung und Import von eigentlichen Krebsen. Theoretisch kann Zuwiderhandeln auch bestraft werden. Die Strafbestimmungen sind in den jeweiligen Gesetzen am Ende in einem eigenen Kapitel zu finden. Sie reichen von Busse bis Gefängnis, je nach Schwere eines Vergehens.

    In den kommenden Monaten sollen die Bestimmungen bezüglich Import und Haltung von Krebstieren von einer Arbeitsgruppe des BUWAL überarbeitet werden. Es ist zu hoffen, dass dabei auch die Interessen der Aquarianer berücksichtigt werden.
     
  10. Michi F.

    Michi F.

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    Hallo zusammen

    Grundsätzlich BRAVO zum Beitrag von Michi T. Dieser gibt sehr genau die momentane Gesetzteslage wieder. Wie er richtig festgestellt hat gehören auch die Garnelen zu den Zehnfusskrebse (Decapoda).
    Leider unterscheidet das Buwal nicht zwischen den Krebsen und Garnelen. Daher ist auch ein Import von Süssassergarnelen (gem Liste 3 Zehnfusskrebse Decapoda) grundsätzlich verboten. Zur Zeit herscht an der Grenze nach meinen Recherchen ein kleines Chaos. Manche Grenztierärzte lassen die Garnelen durch andere wieder nicht. Ich habe das Buwal ebenfalls auf diesen "Haltlosen" Zustand angesprochen. Eine Antwort ist aber noch ausstehend. Vielleicht wird sich bei den Garnelen etwas in der nächsten Zeit bewegen. Ich kann nur jedem empfehlen sich beim Buwal Druck zu machen.
    Bei den Krebsen wird sich mit 100% Sicherheit auch nach der Revision nichts ändern, da diese Tiere unsere heimische Fauna und Flora schädigen können. Es gibt halt immer noch "hirnamp..... Id...", welche Aquarien- & Teichtiere in die Seen und Flüsse aussetzen. Daher auch das Verbot.

    8-tung: : Die Haltung von Süsswasserkrebsen ist absolut verboten. Haft, Busse und dergleichen. (Auch ein Tierhaltungsverbot ist möglich, d.h. keine Aquairen mehr!!!)

    Weitere Infos folgen
    Gruss
    Mic
     
  11. Michi Tobler

    Michi Tobler

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    hallo mic,

    das mit den garnelen ist wahrscheinlich etwa so wie mit dem kiffen, eigentlich verboten, aber es wird im moment nicht geahndet. diese situation dürfte sich aber im laufe dieses jahres ändern. eine arbeitsgruppe des buwals arbeitet im moment an der konkretisierung der bestimmungen. wie diese aussehen werden ist noch unklar. es wurde mir aber versichert, dass die interessen der aquarianer berücksichtigt werden und das wir gegebenenfalls unsere interessen auch direkt einmal anbringen können.

    ich denke auch, dass es helfen kann, das interessierte leute ihr anliegen in einer sachlichen form beim buwal vorbringen.

    gruss, michi
     
  12. Anonymous

    Anonymous

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    hi michi

    Deine ausführungen bezüglich des verbotes zur einfuhr von krebsen finde ich sehr interessant und nachvollziehbar.
    wie war das vor jahren mit dem roten sumpfkrebs im schübelweiher ?
    (siehe http://www.eawag.ch/sumpfkrebs/SumpfkrebsBericht2002.pdf )

    es wäre interessant, wenn "wir" aquarianer über den momentanen stand der dinge unterrichtet werden könnten und eine ansprechadresse vorhanden wäre...

    nebenbei, auf welche garnelenarten soll das verbot bzw. eine einschränkung "verhängt" werden ? soll es einschränkungen auf alle bzw nur einige arten geben ?

    fragen über fragen...

    rgds
    rené aka safado

    ps : würde es vermissen, meine fächergarnelen beobachten zu können
     
  13. Michi F.

    Michi F.

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    Nach meinen Erfahrungen sind zur Zeit einfach alle Zehnfusskrebse (Decapoda) von dem Einfuhrverbot betroffen. Dies betrifft sowohl Garnelen auch Krebsartige.
    Ausnahmen werden (teilweise) nur bei Anamo und Fächergarnelen gemacht (Da zur Erfolgreichen Aufzucht Brackwasser). Die Ringelhandgarnele erachte ich hingegen als heikel (Würde ich auch nicht ins Aquarium setzen; pers.anm.).
    Ich bin zur Zeit mit dem Buwal in Kontakt und werde sobald ich näheres weiss, dies hier Veröffentlichen.

    Natürlich kann es nicht schaden, wenn interessierte Aquarianer sich bei mir direkt melden (Werde ich dann sofort benachrichtigen) oder wenn Ihr Euch, um den Druck zu erhöhen, direkt beim Buwal meldet.
    www.buwal.admin.ch
    Mic
     
  14. Michi Tobler

    Michi Tobler

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    meine adresse ist nun beim buwal vorhanden und es wurde mir versprochen, dass mir neuigkeiten sofort mitgeteilt werden, zwecks veröffentlichung in der aquaterra des sdat (und gegebenenfalls hier und an anderen orten). das buwal ist sich des kommunikationsproblems bewusst und ist bereit, dies zu verbessern.

    wir möchten eben , dass ein verbot nur die eigentlichen krebse betrifft (aus nachvollziehbaren gründen).die haltung von garnelen und krabben sollte aber nach möglichkeit erlaubt werden. dabei ist einfach eine klare regelung wichtig.

    gruss, michi
     
  15. Damian G

    Damian G

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    Hallo zusammen,

    Naja, was ich da schon gesehen habe, asl Amanogarnelen...LOL...Glasgarnelen etc.
    Viele Händler haben keinen Schimmer, was dies effektiv für Garnelenarten sind.

    Eine Frage die ich mal in den Raum stelle: gibt es Krebsarten, die problematischer, bzw. völlig unproblematisch sind, im Bezug auf diese Krebspest? Ist z.B. die Gefahr wirklich da, dass z.B. vom Louisiana Zwergflusskrebs diese Krankheit ausgebreitet wird? Wie und von wem (buwal?) wird das beurteilt?
    Ich möchte ungern auf meine Neocaridinas verzichten, auch Radargarnelen will ich jedoch in meinen Aquarien. Laut Literatur (wirbellose.de...) sind Atyopsis moluccensis in reinem Süsswasser nicht zu vermehren, doch Beobachtungen von zwei mir bekannten Aquarianern sprechen dagegen... Man weiss doch noch viel zu wenig über Garnelen usw....

    Grüsse, Damian
     
  16. Michi F.

    Michi F.

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    Krebspest (Aphanomyces astaci)
    Die völlige fehlende Resistenz gegen diesen Schlauchpilz, sowohl der europäischen als auch jener der Südhalbkugel, die nur teilweise Resistenz der Pacifastacus und die totale der Cambarusarten zwingt den Schluss, dass der Erreger aus Nordamerika eingeschleppt wurde. Wie dieser Pilz aber genau in die Gewässer kam ist aber unbekannt.
    Wie ich schon vorher geschrieben habe, ist der Import von Zehnfusskrebse, Decapodas illegal. Ebenso auch m.E. die Haltung.
    Deine Beobachtungen mit den Atyopsis ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Bekannte die Tiere gross kriegen. Die Vermehrung läuft schon im Süsswasser, aber danach müssen die Larven ins Brackwasser. Alles ander wäre ein kleine Sensation. Bitte informiere mich doch über die weitere Entwicklung der Larven
    Gruss
    Mic
     
  17. Michi F.

    Michi F.

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    Ach ja, noch was (für Damian Gysi):

    Um die Zoofachhändler in "Schutz" zu nehmen. Es ist manchmal praktisch nicht mehr möglich die eine oder andere Garnele einer Art zu zuordnen, wenn mann keine Ahnung hat, aus welcher Region sie gefangen wurde.
    Leider helfen bei der Artbestimmung die deutschen Namen überhaupt nicht weiter. Ich habe schon persönlich bei den Grosshändlern die gleichen Garnelen mit unterschiedlichen Namen entdeckt!
    Daher immer die Tiere vor dem Kauf genau ansehen und im Zweifelsfall auf einen Kauf verzichten!!!

    Gruss
    Mic
     
  18. Anonymous

    Anonymous

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    hi mic

    hm naja, es mag arten geben, wo die zuordnung, gerade bei jungtieren, schwer fällt. bei den händlern oft verkauften amano-garnele (caridina japonica) und der fächergarnele z.b. sollte die unterscheidung jedoch auch bei jungtieren nicht schwer fallen.

    die schwierigkeit, arten unterscheiden zu können, trifft leider!!! nicht nur auf die garnelen zu (z.b. siamesiche rüsselbarbe und die schönflossenbarbe).

    ein wahres wort.

    rgds
    rené
     
  19. Damian G

    Damian G

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    Hallo zusammen,

    jup, ganz klar. Dem ist so, das bestreite ich überhaupt nicht. Aber macht es Sinn, die einen Arten zu verbieten, während dessen andere Arten verboten werden, jedoch für viele Händler nicht auseinanderhaltbar ist?
    Dies ist gewiss in einigen Zoogeschäften so. Im Zoo Kakadu heissen die Garnelen entweder Glasgarnelen, oder algenfressende Garnelen...

    Zumindest bei einem Bekannten lebt ein Tier, das so 3cm hat, bei den grösseren Tieren. Das Wasser ist ziemlich weich (ca. 5°dGH) und das kleine Tier wurde eben als etwa 3cm grosses Jungtier entdeckt, also deutlich nach den Larvenstadien. Bewiesen ist dies wohl somit nicht, aber meiner Meinung nach für mich absolut glaubwürdig, auch wenn nicht von wissenschaftlicher Bedeutung. Vielleicht könnte man dies mit Atyopsis moluccensis nachweisbar versuchen. Hat jemand die dazu benötigten Grundlagen, Michi Tobler z.B.?

    Grüsse, Damian
     
  20. Java (René)

    Java (René)

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    Hallo zusammen,

    Unter was läuft denn diese Tier?

    [​IMG]

    Länge von schwantz bis Kopf (ohne Zangen) 6-8 cm. Entlässt vollentwickelte Jungtiere ins Wasser (4-6mm) benötigt keine Salzzugabe.

    Greetz, Java (René)
     

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