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Haftung bei einem Privatkauf

Dieses Thema im Forum "Forum Kritik - Infos - Anregungen" wurde erstellt von joelmaureenjoline, 27. Januar 2010.

  1. joelmaureenjoline

    joelmaureenjoline

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    Hallo miteinander

    Meine Pechsträhne reisst nicht ab.:shock:

    Ich habe heute meinen ersehnten Filter per Post bekommen. Diesen Filter habe ich hier aus dem Fourm per Vorauskasse erstanden. Nun ist der Filter aber total kaputt bei mir angekommen. Das Teil ist in keinster Weise noch zu gebrauchen.

    Wie sieht das im Privatverkauf mit der Haftung aus, wenn nichts abgemacht wurde? Hafte ich als Käufer selbst für Schäden, die ich nicht gemacht habe? Oder haftet der Verkäufer? oder sogar die Post? Muss man beim Postversand etwas spezielles Beachten? Zerbrechlich angeben, zum Beispiel?

    Ich muss dazu sagen, dass der Filter in einem Karton mit Zeitungen ausgestopft A-Post geliefert wurde. Ich denke, dass sollte für solch ein massives Teil wie einen Eheim-Filter eigentlich ausreichen, die Schäden sind aber riesig. Sprich: Ab in den Müll...

    Für Eure Gedanken und Anregungen, oder auch über Fakten wäre ich sehr froh. 100.-- Fr. einfach für die Katz schmerzt extrem...
     
  2. Laubi11

    Laubi11

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    Hmm also ich denke von der Post wird es sicher nicht sein, das würdest du am Paket sicher ansehen. Das müsste dann total zerdrückt und verbeult sein.

    Wird wohl an dem liegen, der es versandt hat.

    Lg Rico

    Also würde ich sagen.
     
  3. joelmaureenjoline

    joelmaureenjoline

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    Das Paket ist nicht verbeult, eine ältere Schachtel, aber sichr nicht verbeult...
     
  4. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hallo Maja

    Wenn ersichtlich ist, dass der Schaden vom Posttransport her kommt, dann kannst du das bei der Post geltend machen.

    Ansonsten ist da in der Tat nichts zu machen, das ist dein Risiko, das du trägst.

    Wenn dich der Verkäufer betrogen hat, hast du die Möglichkeit die Sache zivilrechtlich einzuklagen, wobei sich das erst bei einem grösseren Betrag lohnt und nicht wegen 100.-.

    btw: Occasions-Filter privat per Post versenden ist ein grosses Risiko für den Empfänger und würde ich nur bei Neuware machen, wenn die Sache professionell vom Händler verpackt wurde.
     
  5. Lilly Müller

    Lilly Müller

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    Post

    Sali Maja

    Bei zerbrechlicher Ware sollte man Fragile verschicken.

    Auf normale Art ist nichts versichert. Mit Verkäufer Kontakt aufnehmen, so eventuell sich einigen.;-)

    Gruss Lilly
     
  6. joelmaureenjoline

    joelmaureenjoline

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    Hallo

    Ich habe sofort Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen. Und dann später auch Fotos geschickt. Er meint, bei ihm sei alles noch in Ordnung gewesen, dass müsse bei der Post passiert sein und er hafte nicht dafür.

    Ich habe dann gesagt, dass ich mich informieren werde, wie das mit der Haftung im Privatverkauf denn nun wirklich aussieht und wie man solche Teile eben verschicken müsste, damit alles gut geht.

    So, wie ich es bis jetzt verstanden habe, ist der Filter wohl nicht korrekt verpackt gewesen, und auch nicht speziell verschickt worden aber machen kann ich deswegen trotzdem nichts, sprich, der Schaden habe ich nun selbst.
     
  7. peter sengupta

    peter sengupta

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    Haftung

    Hoi, Michael hat das Wesentliche geschrieben.
    Tatsache ist, dass auch im mündlichen (nicht nur schriftlichen) Kaufvertrag Du dem OR unterstellt bist und Du den Schaden und Kausalzusammenhang, d.h. das schädigende Verhalten beweisen musst.
    Das wird in Deinem Fall kaum möglich sein.

    Im schriftlichen Kaufvertrag können weitergehende (liberalere und Beweispflichtumkehrlasten :p) Bestimmungen vereinbart werden. Wenn Du nichts anderes vereinbart hast und dazu gehören 'irgendwelche' Schriftstücke zB SMS, PN's etc .... dann unterliegst Du den OR Bestimmungen.
    Interessant wird's dann bei grenzüberschreitende Angelegenheiten ausserhalb Euroland.
     
  8. joelmaureenjoline

    joelmaureenjoline

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    Hallo

    Ich habe nun den Filter wieder in den Karton gepackt. Das Ganze war ja mit Zeitungen gepolstert, aber nicht am Fuss und Kopf des Filters. Da liegt er direkt an der Kartonwand. Es hat da gar kein Platz für Polster in dieser sehr engen Schachtel. Der Filter wurde also ganz falsch verpackt und auch falsch versckickt.

    Ob das Teil nun schon gerissen war beim Verkäufer und ich ganz einfach auf einen "der es nicht so genau genommen hat" hereingefallen bin oder ob die Schachtel wirklich bei der Post derart herunter gefallen ist, dass das Innenleben, nicht aber die Schachtel in Mitleidenschaft gezogen wurde, werde ich wohl nicht mehr eruiren können.

    Ich persönlich würde mich ganz klar verpflichtet sehen, das Geld zurück zu überweisen. Es wäre an mir, die richtige Verpackung und die richtige Verschickungsweise zu wählen. Habe ich dies - evt. aus Unwissenheit - versäumt, würde ich zu meinem Fehler stehen.

    Ich hoffe, dass ich mich mit dem Verkäufer noch einigen kann, ehrlich gesagt glaube ich eigentlich nicht, dass dieses Forumsmitglied mich extra reingelegt hat, nur dass hier Unwissenheit vorlag. Und dazu könnte man ja eigentlich stehen...;-)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Januar 2010
  9. peter sengupta

    peter sengupta

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    Hoi, Du möchtest vielleicht Deinen Beitrag editieren, denn das Wort 'xy' ist ... gewagt in diesem Zusammenhang.

    Also, Lessons learned ...
    Anschauen, Funktionskontrolle wenn möglich und dann kaufen - insbesondere aus 2er Hand.


    edit by chrigel:
    das Wort "xy" wurde editiert
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Januar 2010
  10. joelmaureenjoline

    joelmaureenjoline

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    ich wollte editieren und nun ist der ganze Beitrag weg:shock:

    Kann man den Beitrag wieder zurück hohlen?
     
  11. peter sengupta

    peter sengupta

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    Hoi ... alles 'halbsoschlimm' - jemand hat es bereits korrigiert. Ciao
     
  12. iceripper

    iceripper

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    Hoi Maja


    welchen Beitrag meinst du denn ?

    den hier:
    Eventuell hast du ihn aus Versehen ausgeblendet dass du ihn nicht mehr sehen kannst. Dies kann man im Beitrag oben rechts mit dem blau ausgefüllten Dreieck machen.



    Gruess Chrigel
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Januar 2010
  13. fischlein

    fischlein

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    Hi Lilly

    Nö du, da bin ich genau anders informiert worden und zwar so;-)

    Fragile wurde im letzten Sommer von der Post (mangels Nachfrage für diesen Dienst) eingestellt, dh. man kann nichts mehr fragile verschicken. Die Dame am Schalter meinte, dass der Paket-Inhalt versichert sei, falls die Post ein Verschulden trifft bei Schäden.

    Grüessli
    Jolanda
     
  14. andi210973

    andi210973

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    Hallo,

    ganz kurz:

    Bei Geschäften mit gebrauchten Gütern von Privat an PRivat (ohne MWST-Berechnung & so) gilt immer "gekauft wie gesehen bzw. gekauft wie bestellt".

    Somit ist der Verkäufer fein raus, sobald du das Ding genommen und gezahlt hast.

    Das ist rein rechtlich.

    Grüsse

    Andi
     
  15. Basil Boesch

    Basil Boesch Moderator

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    Hallo Maja

    Rechtlich kannst Du wohl tatsächlich nicht viel machen.

    Bleibt eigentlich nur zu hoffen, dass die betreffende Person ein bisschen menschliche Grösse und Charakter zeigt... das kann ja von einem ehrlich gemeinten "Entschuldigung, tut mir leid" über eine Flasche Wein, eine Schachtel Pralinen etc. bis zur Aufteilung der Kosten oder im besten Fall sogar einer kompletten Rückerstattung vieles sein.

    Griessli, Basil
     
  16. joelmaureenjoline

    joelmaureenjoline

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    So, hallo miteinander

    Jetzt eine Woche später und eine Aufforderung meinerseits zur Rückzahlung hat überhaupt nichts ergeben. Nicht einmal eine Antwort oder einen Teilbetrag. Unterste Schublade!

    Ich kann jeden verstehen, der im Groll am liebsten den Namen öffentlich machen will...:x
     
  17. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hallo Maja

    So gesehen kann ich dich absolut verstehen, dass man diese Namen am liebsten an den Pranger stellen möchte.

    Traurig, dass es nicht mal eine "einvernehmliche" Lösung gibt, wie Basil schon erwähnte, kann das ja vieles sein.
     

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