Hallo Zäme Die Einfuhr und Haltung von Krebsen sind in der Schweiz verboten.( Krebspest / Aphanomyces astaci ) Ausgeschlossen sind die drei Einheimischen Krebsarten sowie die Meerwasserkrebse. Garnelen sind da ausgeschlossen und dürfen Eingeführt werden. Das ist die momentane Gesetzesgebung laut BUWAL. gruss Roland
Hallo Mir wurde vom Bundesamt für Veterinärwesen mitgeteilt das man eine Einfuhrbewilligung beantragen muss. Danach wird entschieden ob der Krebs eingeführt werden darf. Es gibt einige Arten die wegen der Krebspest verboten sind haben sie mir noch gesagt. Und Krebse welche in unserem Klima überleben könnten auch. Was gilt den nun? Alles verboten oder beantragen und mal schauen??
Hallo Also folgendes: Kantonales Vetrerinär Amt :"Wenden Sie sich an das Bundesamt für Veterinärwesen" Bundesamt für Veterinärwesen:" Ja kein Problem einfach eine Einfuhrbewilligung beantragen dan geht das schon" Buwal:" Nein niemals werden wir Süsswasserkrebse bewilligen!!" und dann:" Nur für Ausstellungen, Forschungen usw.". Also stimmt es doch das die Einfuhr von Süsswasserkrebsen verboten, rsp. nicht bewilligt wird. Lösung: Ich werde Forscher!! Danke nochmals für dein Posting es hat mir viel Papierkrieg erspart und eine definitive Antwort gegeben!
Hallo Odigger Kannst es dir auch einfacher machen und die Tierchen bei der Einfuhr einfach als Garnelen deklarieren... Hab irgendwo mal gehört, das wird heute so gemacht wenn jemand unbedingt Krebse haben will. :lol: Gruss Simu
Hallo Simu so viel ich weiss, werden die Importtiere am Flughafen durch Tierärzte begutachtet. Ich denke nicht das diese sich so einfach linken lassen. Ich denke die hatten einfach Glück das es geklappt hatte.
Hallo Odigger Denkst Du bei der Menge an importierten Tieren schauen die sich alles so gut an? Ich denke da geht ab und zu mal was durch was nicht sollte... Grus Simu