BLV Umfrage zu CITES

SDAT

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Hallo Forengemeinde

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat uns angefragt, ob wir unten stehenden Fragebogen weiterleiten könnten. Der SDAT-Vorstand ist der Meinung, dass dies eine gute Sache ist und den Tieren dient. In diesem Sinne möchten wir euch ermutigen, an der Umfrage teilzunehmen. Vielen Dank für die Mitarbeit.
 
Sehr geehrte Damen und Herren

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV führt zurzeit eine Studie zum Thema ?Nachweispflicht bei CITES-geschützten Tierarten? durch (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, auch Washingtoner Artenschutzabkommen genannt).
Mit einer anonymen Umfrage soll eruiert werden, ob Halter und Züchter von CITES-geschützten Tieren über die Nachweispflicht informiert worden sind, woher sie ihre Informationen erhalten haben und wo sie Informationen zur Nachweispflicht suchen würden. Zudem wird am Ende der Umfrage die Gelegenheit dazu geboten, auch eigene Ideen und Vorschläge anzubringen. Dadurch soll unteranderem eruiert werden, wie das BLV seine Informationsvermittlung bezüglich der Nachweispflicht in Zukunft verbessern könnte. Zusätzliche Informationen zur Studie werden in der Online Umfrage angezeigt werden.

Via dem Link https://de.surveymonkey.com/r/RechercheNachweispflicht gelangen Sie zu der Online Umfrage.

Wir bitten Sie den Fragebogen nur auszufüllen, wenn Sie CITES-geschützte Tiere (geschützte Tierarten nach den Anhängen I-III CITES) halten oder züchten. Ob Ihr Tier auf den CITES Anhängen aufgeführt ist, erfahren Sie, indem Sie den wissenschaftlichen Namen unter folgendem Link einfügen: http://www.speciesplus.net/
Selbstverständlich ist eine Teilnahme an der Umfrage freiwillig und anonym, zusätzlich bestätigen wir alle angegebenen Daten vertraulich zu behandeln.
Teilnahmeschluss ist der 1. Oktober 2016.

Teilnehmer der Umfrage, welche Fragen zur Studie haben, können sich gerne bei unserem CITES-Desk unter der Telefonnummer +41 (0)58 462 25 41 melden, oder uns eine E-Mail auf cites@blv.admin.ch mit dem Betreff ?Studie Nachweispflicht CITES? zusenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihrer Bereitschaft zur Mithilfe!
 
Hallo Knutschi(?)

Im Süsswasserbereich hat es meines Wissens keine Aquarienfische in dem Sinne. Gelistet sind Störe, Arowana/Arapaima, ein Aal (Anguilla anguilla), Latimeria spp. und der Australische Lungenfisch; alles Fische, welche nicht wirklich als Aquarienfische durchgehen...
 
Guten Morgen

im Aquaristischen Sinne betrifft es die grossbeckenbesitzer bei den Arowanas und dem Australischen Lungenfisch wobei bei den Arowanas soweit ich weiss nur der Scleropages Formosus (asiatischer Arowana) unter die CITES fällt.

Bei Stören betrifft es natürlich die Teichbesitzer.

Gruss Thomas
 
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