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Ausbau Seepferdchenzuchtanlage

Dieses Thema im Forum "Meerwasser / Brackwasser" wurde erstellt von L_beni, 8. September 2010.

  1. DerDude

    DerDude

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    So kuul! Toll das es geklappt hat! Viel Erfolg bei der Zucht!
     
  2. Basset

    Basset

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    Seepferdchen

    Hallo Beni

    sehr schön deine Seepferdchen, sind die so klein oder ist diese Art so klein.

    Bin gespannt wie es weiter läuft :) und natürlich viel Glück
    bei der Zucht.

    Gruss Elisabeth
     
  3. L_beni

    L_beni

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    Hallo Elisabeth, diese Art ist so klein! Kaum grösser als ein fingernagel ;-)


    Gruss Beni
     
  4. wildvet

    wildvet

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    Hallo Michael.
    Deine Darstellung stimmt so leider auch nicht.

    Anhang I des WAshingtoner Artenschutzabkommens sind Tiere, die sehr schwer oder gar nicht in Gefangenschaft zu halten sind (also wenn schon, dann nur was für Zoos), deren Erzeugnisse nicht gehandelt werden dürfen (Elfenbein, Nashornhörner etc.) und einige schutzbedürftige Arten (da kurz vor der Ausrottung, wie z.B. Meeresschildkröten oder Grosskatzen).

    Anhang II sind bedingt schutzbedürftige Arten, die eben einem geregelten Handel unterstellt sind, aber keinen grossen Schutzstatus. Auch wenn Beni es gerne anders hätte, die meisten Seepferdchen sind Wildfänge, und seine putzigen Tierchen sind höchstwahrscheinlich F1.

    Anhang III listet Tiere mit freiem Handel auf. Hier bestimmt das jeweilige Land, ob Tiere ausgeführt werden oder nicht. Z.B. sind viele Tiere Neuseelands und Australiens im Anhang III aufgeführt, dürfen aber nicht exportiert werden (und das, obwohl ihr Lebensraum drastisch schwindet, aber das ist ein anderes Thema).


    CITES regelt den internationalen Handel und hat nichts mit dem Status "bedroht" zu tun. Vielleicht habt Ihr es noch im Gedächtnis: diesen Frühling wurde über Schutzmassnahmen des stark bedrohten blauen Thunfisches im Atlantik diskutiert. Da Japan diesen Fisch aber für sein Scheiss Sushi will, hat es sämtliche Restriktionen des Fangs und Handels unterbunden, und die Delegierten aus 175 Ländern (!) kamen zu keinem Resultat, sprich eine Fischart, die kurz vor der Ausrottung steht, ist immer noch im Anhang III aufgeführt.

    Gruss
    Berit
     
  5. ocram

    ocram

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    Hallo Beni,

    super Tiere! Wie gross sind denn die Larven? :shock: Womit willst du diese aufziehen? SS-Brachionus?

    Grüsse, Marco
     
  6. L_beni

    L_beni

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    Hallo Marco


    Die Jungen sind bei geburt voll entwickelt (im gegensatz zu den anderen Seepferdchen halten sie sich von anfang an fest!)

    Brachionus fressen die nicht! als Futter werden Thisbe Larfen und kleine freischwimmende copepoden herhalten! nach 3 Tagen sollten sie dann fähig sein frisch geschlüpfte Artemia nauplien zu fressen (Artemia persimilis, und MC-450 von Inve)



    Gruss Beni
     
  7. L_beni

    L_beni

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    Update:

    Die Tiere sind Jetzt seit 16 Tagen bei mir, allen geht es sehr gut, Nitratwerte scheinen sich bei 5-10mg/L einzupendeln, ein Mänchen ist garantiert schwanger und wird in den nächsten Tagen werfen.

    Ich habe es geschaft 70% copepoden und 30% artemia zu verfüttern.... mein ziel währe 90%/10%....



    Gruss Beni
     
  8. L_beni

    L_beni

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    PS: @Nicola sieht so aus als müsstest du in meinen Ferien nicht nur auf die 4 "grossen" aufpassen, sondern auch auf ein paar Junge....:-D:p:-D:p
     
  9. Equiphum

    Equiphum

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    Hi Beni,

    bin zwar aus der Süsswasserfraktion, aber verfolge hier deinen interessanten Bericht! :) Lass uns mal wieder ein paar Bilder sehen, von diesen super schönen Tieren! :)

    Liebe Grüsse,

    Lusi
     
  10. L_beni

    L_beni

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    Hier ein Bild von dem Schwangeren Mänchen, Leider sieht man es nicht gut ;-)



    Gruss Beni
     
  11. darko

    darko

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    Hoi

    Sehr Interessante Tierchen :)
    Ich bin froh dass wir im MW Bereich ein bisschen aktivität haben. Aber genau so froh bin ich dass es nicht allzuviel ist. Ich bin kurz davor mir wirklich einen Cube einzurichten :shock:
     
  12. Equiphum

    Equiphum

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    Hi Beni,

    merci ;-)

    Ja, würde mich auch extrem reizen, aber erst muss mal wieder etwas Ruhe bei mir einkehren, bin im Moment mit meinen 5 Süsswasserbeckeli vollauf beschäftigt, ganz zu schweigen von den Haushaltsarbeiten, die manchmal etwas zurückstecken müssen, wenn man noch 100% arbeitet, seufz. Meine Putzutensilien geniessen auch gerade ein wenig Ferien... ;-)

    Lg,

    Lusi
     
  13. MichaelSG

    MichaelSG

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    Natürlich nicht, ich bin ja ein Idiot und die Leute, die in Basel das Fachgebiet unterrichten auch. Kann dir was ich geschrieben habe 1:1 schwarz auf weiss belegen, wenns sein muss.

    :-D :shock:

    @Beni:

    Tolle Fotos... bin gespannt wie es mit dem schwangeren Männchen weiter geht.
     
  14. Nerthu

    Nerthu

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    hallo direkt von CITES mit google übersetzt:


    CITES arbeitet, indem internationalen Handels mit Exemplaren ausgewählter Arten auf bestimmte Kontrollen.
    All import, export, re-export and introduction from the sea of species covered by the Convention has to be authorized through a licensing system.​
    Alle Import, Export, Re-Export und Einbringens aus dem Meer der Arten-Übereinkommen fallen durch das System muss Lizenzierung zugelassen werden durch ein.
    Each Party to the Convention must designate one or more Management Authorities in charge of administering that licensing system and one or more Scientific Authorities to advise them on the effects of trade on the status of the species.​
    Jede Vertragspartei des Übereinkommens müssen die Behörden eine oder mehrere Verwaltungsbehörden zuständig für die Verwaltung, dass die Lizenzvergabe System und einem oder mehreren wissenschaftlichen Arten, beraten sie über die Auswirkungen des Handels auf den Status der.
    The species covered by CITES are listed in three Appendices , according to the degree of protection they need. (For additional information on the number and type of species covered by the Convention click here.)​
    Die Arten CITES abgedeckt sind aufgeführt drei Anhängen , je nach dem Grad des Schutzes, die sie benötigen. (Für weitere Informationen über die Anzahl und Art der Spezies hier fällt unter das Übereinkommen klicken.)
    Appendices I and II
    Anhänge I und II
    • Appendix I includes species threatened with extinction.​
      Anhang I enthält Arten vom Aussterben bedroht.
      Trade in specimens of these species is permitted only in exceptional circumstances.​
      Der Handel mit Exemplaren dieser Arten ist Umstände nur in Ausnahmefällen zulässig.
    • Appendix II includes species not necessarily threatened with extinction, but in which trade must be controlled in order to avoid utilization incompatible with their survival.​
      Anhang II enthält Arten, die nicht notwendigerweise vom Aussterben bedroht mit, aber in denen der Handel muss Ordnung in gesteuert werden, um das Überleben zu vermeiden Nutzung unvereinbar mit ihren.
      The Conference of the Parties (CoP), which is the supreme decision-making body of the Convention and comprises all its member States, has agreed in Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP14) on a set of biological and trade criteria to help determine whether a species should be included in Appendices I or II.​
      Die Konferenz der Vertragsparteien (COP), die Konvention ist das oberste Entscheidungsgremium der und umfasst alle ihre Mitgliedstaaten, hat die Entschließung vereinbart in Conf. 9.24 (Rev. CoP14) über eine Reihe von biologischen und Trade-Kriterien, um festzustellen, ob eine Art sollte II oder in den Anhängen I.
      At each regular meeting of the CoP, Parties submit proposals based on those criteria to amend these two Appendices.​
      Auf jeder ordentlichen Tagung der Konferenz der Vertragsparteien vorlegen Vertragsparteien Vorschläge auf der Grundlage dieser Kriterien zu ändern diese beiden Anlagen.
      Those amendment proposals are discussed and then submitted to a vote.​
      Diese Änderungsvorschläge werden diskutiert und dann zu einer Abstimmung vorgelegt.
      The Convention also allows for amendments by a postal procedure between meetings of the CoP (see Article XV, paragraph 2, of the Convention), but this procedure is rarely used.​
      Das Übereinkommen ermöglicht auch Änderungen durch einen postalischen Verfahren zwischen den Sitzungen der Konferenz der Vertragsparteien (Übereinkommen siehe Artikel XV Absatz 2 des), aber dieses Verfahren wird selten verwendet.

      Appendix III
      Anlage III
      This Appendix contains species that are protected in at least one country, which has asked other CITES Parties for assistance in controlling the trade.​
      Dieser Anhang enthält Arten, die geschützt sind Handel in mindestens einem Land Vertragsparteien CITES, die gebeten hat andere um Hilfe bei der Kontrolle.
      Changes to Appendix III follow a distinct procedure from changes to Appendices I and II, as each Party's is entitled to make unilateral amendments to it.​
      Änderungen der Anlage III folgen eine deutliche Verfahren von Änderungen der Anhänge I und II, da jede Partei berechtigt ist, sie geben keine einseitigen Änderungen.
    A specimen of a CITES-listed species may be imported into or exported (or re-exported) from a State party to the Convention only if the appropriate document has been obtained and presented for clearance at the port of entry or exit.​
    Ein Exemplar einer CITES-gelisteten Arten können importiert oder exportiert werden (bzw. re-exportiert) aus einem Vertragsstaat der Konvention nur dann, wenn das entsprechende Dokument erhalten hat und präsentiert für die Abfertigung im Hafen von Ein-oder Ausreise.
    There is some variation of the requirements from one country to another and it is always necessary to check on the national laws that may be stricter, but the basic conditions that apply for Appendices I and II are described below.​
    Es gibt einige Unterschiede der Anforderungen aus einem Land zum anderen und es ist immer notwendig, strengere Kontrolle der nationalen Gesetze werden, die möglicherweise, aber die grundlegenden Bedingungen, die Anhänge gelten für I und II werden im Folgenden beschrieben.
    Appendix-I specimens
    Anhang-I-Proben

    1. An import permit issued by the Management Authority of the State of import is required.​
      Ein Import Authority Management erteilten Genehmigung durch die des Staates Einfuhr erforderlich ist.
      This may be issued only if the specimen is not to be used for primarily commercial purposes and if the import will be for purposes that are not detrimental to the survival of the species.​
      Dies kann Spezies werden nur erteilt, wenn die Probe ist nicht kommerziell verwendet werden primär für Zwecke und wenn die Einfuhr der werden für diese Zwecke nicht negativ auf das Überleben.
      In the case of a live animal or plant, the Scientific Authority must be satisfied that the proposed recipient is suitably equipped to house and care for it.​
      Im Falle eines lebenden Tieres oder einer Pflanze, wissenschaftliche Behörde hat die es zufrieden, dass die vorgeschlagene für Empfänger Versorgung ist entsprechend ausgerüstet, um Haus und.
    2. An export permit or re-export certificate issued by the Management Authority of the State of export or re-export is also required.​
      Eine Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhr Zertifikat exportieren, ausgestellt von der Verwaltungsbehörde des Landes exportieren oder re-ist ebenfalls erforderlich.
      An export permit may be issued only if the specimen was legally obtained; the trade will not be detrimental to the survival of the species; and an import permit has already been issued.​
      Eine Ausfuhrgenehmigung darf nur erteilt werden, erhalten werden, wenn die Probe wurde rechtlich, der Handel sich nicht nachteilig auf das Überleben der Spezies, und eine Einfuhrgenehmigung wurde bereits erteilt.
      A re-export certificate may be issued only if the specimen was imported in accordance with the provisions of the Convention and, in the case of a live animal or plant, if an import permit has been issued.​
      Ein Re-Export-Zertifikat darf nur erteilt werden, wenn die Probe Übereinkommen der importiert wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und im Falle eines lebenden Tieres oder einer Pflanze, wenn eine Einfuhrgenehmigung ausgestellt worden ist.
      In the case of a live animal or plant, it must be prepared and shipped to minimize any risk of injury, damage to health or cruel treatment.​
      Im Fall von einem lebenden Tier oder Pflanze, muss er bereit sein und in mehreren Bundesstaaten Behandlung minimieren das Risiko einer Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Tierquälerei.
    Appendix-II specimens
    Anhang-II-Proben

    1. An export permit or re-export certificate issued by the Management Authority of the State of export or re-export is required.​
      Eine Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhr Zertifikat exportieren, ausgestellt von der Verwaltungsbehörde des Landes exportieren oder re-erforderlich ist.

      An export permit may be issued only if the specimen was legally obtained and if the export will not be detrimental to the survival of the species.​
      Eine Ausfuhrgenehmigung darf Spezies nur ausgestellt, wenn die Probe war rechtmäßig erlangten und wenn der Export sich nicht nachteilig auf das Überleben der.

      A re-export certificate may be issued only if the specimen was imported in accordance with the Convention.​
      Ein Re-Export-Zertifikat darf nur erteilt werden, wenn die Probe Übereinkommen der importiert wurde in Übereinstimmung mit.
    2. In the case of a live animal or plant, it must be prepared and shipped to minimize any risk of injury, damage to health or cruel treatment.​
      Im Fall von einem lebenden Tier oder Pflanze, muss er bereit sein und in mehreren Bundesstaaten Behandlung minimieren das Risiko einer Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Tierquälerei.
    3. No import permit is needed unless required by national law.​
      Keine Einfuhrgenehmigung erforderlich ist, sofern nach nationalem Recht erforderlich.
    In the case of specimens introduced from the sea, a certificate has to be issued by the Management Authority of the State into which the specimens are being brought, for species listed in Appendix I or II.​
    Im Fall von Exemplaren aus dem Meer eingeführt, Zertifikat hat eine auf II oder werden, ausgestellt von der Vollzugsbehörde des Staates, in die die Proben Leben gerufen, die ich für Arten aufgeführt im Anhang.
    For further information, see the text of the Convention, Article III, paragraph 5 and Article IV, paragraph 6 .​
    Für weitere Informationen, siehe den Text der Konvention, Artikel III, Absatz 5 und Artikel IV, Ziffer 6 .
    Appendix-III specimens
    Anhang III-Proben

    1. In the case of trade from a State that included the species in Appendix III, an export permit issued by the Management Authority of that State is required.​
      Im Falle des Handels von einem Staat, die erforderlich waren die Arten in Anhang III, ein Staat ist Ausfuhrgenehmigung durch die Verwaltungsbehörde dafür.
      This may be issued only if the specimen was legally obtained and, in the case of a live animal or plant, if it will be prepared and shipped to minimize any risk of injury, damage to health or cruel treatment.​
      Diese darf nur erteilt werden, wenn die Probe gewonnen wurde rechtlich und im Falle eines lebenden Tieres oder einer Pflanze, wenn es ausgeliefert und vorbereitet werden, um Verletzungen zu minimieren die Gefahr von Schäden an Gesundheitsschädigung oder Tierquälerei.
    2. In the case of export from any other State, a certificate of origin issued by its Management Authority is required.​
      Im Fall der Ausfuhr aus einem anderen Staat, ein Ursprungszeugnis Behörde ausgestellt durch seine Management erforderlich ist.
    3. In the case of re-export, a re-export certificate issued by the State of re-export is required​
      Im Fall der Wiederausfuhr, eine Re-Export-Zertifikat ausgestellt Export durch den Staat wieder benötigt
    In its Article VII , the Convention allows or requires Parties to make certain exceptions to the general principles described above, notably in the following cases:​
    In seinem Artikel VII , Übereinkommen erlaubt den oder verlangt von den Vertragsparteien auf Fälle machen bestimmte Ausnahmen von der allgemeinen folgende Grundsätze beschrieben, insbesondere in der:

    • for specimens in transit or being transhipped [see Resolution Conf.
      für Exemplare im Transit oder umgeladen [siehe Resolution Conf. 9,7 (Rev. CoP13) ];
    • for specimens that were acquired before CITES provisions applied to them (known as pre-Convention specimens, see Resolution Conf. 13.6 );​
      für Exemplare, die Bestimmungen des CITES erworben wurden, bevor sie angewendet (auch bekannt als Pre-Convention Proben, siehe Resolution Conf 13.6. );
    • for specimens that are personal or household effects [see Resolution Conf.
      für Exemplare, die persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände [siehe Resolution Conf. 13,7 (Rev. CoP14) ];
    • for animals that were 'bred in captivity' [see also Resolution Conf.
      für Tiere, die "gezüchtet" in Gefangenschaft wurden [siehe auch Entschließung Conf. 10,16 (Rev.) ];
    • for plants that were 'artificially propagated' [see also Resolution Conf. 11.11 (Rev. CoP14) ];​
      für Pflanzen, die seien "künstlich vermehrt" [siehe auch Entschließung Conf). 11.11 (Rev. CoP14 ];
    • for specimens that are destined for scientific research;​
      für Exemplare, für die wissenschaftliche Forschung bestimmt sind;
    • for animals or plants forming part of a travelling collection or exhibition, such as a circus [see also Resolution Conf. 12.3 (Rev. CoP14) ].​
      für Tiere oder Pflanzen, die Bestandteil einer Wanderausstellung Sammlung oder Ausstellung, wie ein Zirkus [siehe auch Entschließung Conf. 12.3 (Rev. CoP14) ].
    There are special rules in these cases and a permit or certificate will generally still be required.​
    Es gibt spezielle Regeln in diesen Fällen eine Genehmigung oder Bescheinigung wird in der Regel immer noch erforderlich sein.
    Anyone planning to import or export/re-export specimens of a CITES species should contact the national CITES Management Authorities of the countries of import and export/re-export for information on the rules that apply.​
    Wer plant, Einfuhr oder Ausfuhr / Wiederausfuhr Exemplare einer CITES-Arten gelten sollten an die nationalen CITES-Behörden der Länder der Import und Export / Re-Export nach Informationen über die Regeln, die.
    When a specimen of a CITES-listed species is transferred between a country that is a Party to CITES and a country that is not, the country that is a Party may accept documentation equivalent to the permits and certificates described above.​
    Wenn ein Exemplar einer CITES-gelisteten Arten liegt oberhalb übertragen zwischen einem Land ein, das Partei des CITES-Übereinkommens und ein Land ist, dass nicht das Land Vertragspartei, die eine der möglicherweise akzeptieren Dokumentation entspricht Genehmigungen und Bescheinigungen beschrieben.


    Quelle: CITES

    Edit. Das übersetzten hat leider nicht ganz geklappt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Oktober 2010
  15. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hätte mich auch sehr überrascht, wenn sich dieser Text in den Grundaussagen von den Schulungsunterlagen aus Basel unterschieden hätte.

    ;-)
     
  16. wildvet

    wildvet

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  17. Heinz Pfiffner

    Heinz Pfiffner

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    Aber ich habe den Idioten von der CITES in Bern letzten Mittwoch in der Rundschau gesehen.
    Falls alle so sind, dann glaub ich diesem Verein nicht ein einziges weiters Wort.

    LG
    Heinz
     
  18. wildvet

    wildvet

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    Hallo Heinz.
    Was hat er denn von sich gegeben?

    Gruss
    Berit
     
  19. Martin

    Martin

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  20. MichaelSG

    MichaelSG

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    Ich habe mit keinem Wort behauptet, dass die Aufgaben der CITES der Artenschutz sein soll.

    Ist ja logisch, dass CITES den Handel regelt, sonst hätte ich das in der abgeschlossenen Zoofachhandelweiterbildung ja nicht (u.a.) vermittelt bekommen.

    :shock:
     

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