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Aq+Vermieter Probleme?

Dieses Thema im Forum "Haltung: Fische" wurde erstellt von Wolf, 23. April 2003.

  1. Wolf

    Wolf

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    :? Hallo zusammen :?

    Ich habe für meine Fischli entlich ein neues Becken gefunden.Da ich für den Standort mich beim Vermieter über die Tragkraft des Boden informiert habe (Aq 200x60x60 ca. 1350kg / Betonboden ca.18 cm), sagte dieser zu mir ich bräuche eine Bewilligung für das Becken.
    Meine Frage : Wer kennt sich mit dem Mietrecht etwas aus? Und kann er das verlangen? :? :?:
    Ich glaube das der Boden dies aushält. Kann mir jemand helfen?

    Auf eure Antworten warte ich schon :!:

    Vielen Dank im voraus Wolf :wink:
     
  2. Anonymous

    Anonymous

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    Hi Wolf

    Was steht denn im Mietvertrag?

    Was nicht im Mietvertrag steht, kann er dir nicht nachträglich auflasten. Aber wahrscheinlich brauchst du eine Zusatzversicherung.

    Absprache mit dem Architekten wäre sicher nicht verkehrt.

    Gruss Rebei
     
  3. Wolf

    Wolf

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    Hallo Rebei!!!

    Danke für deine schnelle Antwort.
    Im Mietvertrag steht : Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen Kleintiere wie Hamster, Kanarienvögel und Zierfische in den Wohnungen gehalten werden, soweit sich die Anzahl in den üblichen Grenzen hält.

    Ps :Auf den Anruf des Ingenjeur warte ich noch
     
  4. Subo

    Subo

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  5. Susanne

    Susanne

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    AQ --> Vermieter

    Hallo Wolf und Rebei

    Das AQ kann man nicht speziell versichern. Das AQ ist in der Hausratversicherung eingeschlossen und bei Glasbruch (nicht bei allmählichem Auslaufen) ist das Glas selbst über die Mobiliarverglasung versichert, wenn Du Mieter bist. Bei einem Schaden, den ein plötzlich gebrochenes AQ verursacht, wärde für die Mieterschäden (Teppichboden, Wände etc.) die Privathaftpflichtversicherung zuständig. Bespreche dies jedoch mit deinem Versicherungsberater, denn bei jeder Versicherung gibt es kleine Unterschiede in der Schadenbearbeitung. Bei der Mobiliar Versicherung ist es auf jeden Fall so, da ich selbst dort als Schadensachbearbeiterin tätig bin.

    Gruss Susanne
     
  6. Philschmid

    Philschmid

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    hallo zusammen

    ich denke da war einer ganz clever, denn mit dem ausdruck üblichen, hat sich der vermieter das recht rausgenommen zu sagen was ihm zu gross ist und somit brauchst du eine zustimmung. doch sorry, ich kenne ausser der zustimmung des vermieters. das andere ist natürlich, wenn der vermieter denkt, dass du fische, welche länger als 1m sind halten willst, denn dann braucht man vom gesetz aus eine halterbewilligung, doch ich denke das dem hier nicht so ist, also schliesse dich doch nochmals mit deinem vermieter kurz! mein vorschlag.

    freundliche grüsse

    phil
     

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