Hallo, Da ich in kürze Diskus WF in Deutschland abholen werde, wollte ich auch sicherstellen, dass ich mit dem Zoll keine Probleme bekomme, wie z.B Einfuhrverbot. Darum habe ich folgende Seiten besucht: Eidgenössische Zollverwaltung Bundesamt für Veterinärwesen Bundesamt für Umwelt Was genau darf man importieren und wie? Hier eine Zusammenfassung: Aquarienfische (aussschliesslich Zierfische; für die Aquakultur gelten andere Bedingungen) dürfen ohne seuchenpolizeiliche Bewilligung und Gesundheitszeugnis eingeführt werden, da sie nicht in der Natur abgesetzt werden und als Heimtiere angesehen werden, ausser sie gehören geschützten Arten an (CITES). Die Einfuhr ist Zollfrei, es muss aber die Mwst. entrichtet werden (7.6%). Man kann also darüber nachdenken ob man den Verkäufer nicht um eine "Sonderquittung" bittet... Die Anzahl Fische ist nicht beschränkt. Die Dame am Telefon gab mir jedoch nicht den Eindruck sich 100% sicher zu sein. Falls sie dem Handel bestimmt sind muss eine Bewilligung vorliegen und es findet eine veterinärische Untersuchung statt. Man unterscheidet zwischen EU und Drittstaaten als Herkunftsland. Für letztere können, je nach Art, besondere Meldungspflichten erforderlich sein. Gemäss Telefonat von heute mit dem BVET, wurde mir also bestätigt dass ich ohne Bewilligung und Mengenbeschränkung aus der EU Fische einführen darf, aber die Mwst. entrichten muss. Hier ebenfalls eine Zusammenfassung der wichtigsten Dokumente. Erstaunlich ist was für ein Wirrwarr entsteht wenn man verschiedene Quellen herbeiziehen muss (EVZ, BVET, BAFU) um sich einigermassen im klaren zu sein... Den Anhang 21751 betrachten Den Anhang 21752 betrachten Den Anhang 21753 betrachten Link zu Einfuhr von Tieren nach Art (weil einige von uns nicht nur Fische halten): http://www.bvet.admin.ch/themen/handel_wild/00946/index.html?lang=de Wie gesagt, bei der Anzahl der Tiere bin ich mir nicht ganz sicher. Kann mir jemand das ev. bestätigen? Gruss Philippe
Hoi Zäme So, nach dem Hinweis durch Angel, hänge ich die Antwort des Schweizer Zolls zur Einfuhr von Zierfischen durch Privatpersonen aus der EU hier ein: Guten Tag Frau xxx In Ihrem Fall sind folgende zwei Punkte zu beachten: Einfuhrbestimmungen CITES Rund 3500 Tierarten sind vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES erfasst und gelten weltweit als geschützt. Die Einfuhr solcher Tiere oder deren Erzeugnisse ist entweder ganz verboten oder bewilligungspflichtig. Dies gilt auch für Nachzuchten. Für die genaue Abklärung, ob in Ihrem Fall ein solches Verbot bzw. eine Bewilligungspflicht gilt, wenden Sie sich bitte an: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV 3003 Bern Tel. 058 462 25 41 info@blv.admin.ch Einfuhrabgaben Sofern der Warenwert innerhalb der Wertfreigrenze von CHF 300.- liegt, können Sie die Fische abgabenfrei einführen. Wenn diese Wertfreigrenze überschritten wird, ist die Mehrwertsteuer von 8.0 % vom gesamten Warenwert ohne ausländische Verkaufssteuer (sofern ausgewiesen) zu entrichten. Freundliche Grüsse xxxx Zollfachfrau / Auskunftszentrale Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Zollkreisdirektion Schaffhausen Sektion Tarif und Veranlagung Vielleicht hilft diese Info des Zolls ja in Zukunft noch jemand anderem auch. Gruss, Xenia
Hallo zusammen Kann mir jemand vielleicht sagen, ob es eine bestimmte Anmeldepflicht oder sonstiges bei einer Einreise via Flugzeug zu beachten gibt? Annahme: Ich möchte in meinen Ferien, gerne Salzwasserkrustentiere mit nehmen. Muss ich dies als "Lebende Tiere" Anmelden oder kann ich dies einfach im Koffer mitbringen? (Natürlich in einem dafür vorgesehenen Transportbehälter gemäss IASA) Danke Gruss Philippe
Hallo Philippe Pauschal kann das hier niemand beantworten.. http://www.blv.admin.ch/ein_ausfuhr/index.html?lang=de https://www.cites.org/ http://www.blv.admin.ch/ein_ausfuhr/01183/index.html?lang=de Liebe Grüsse Angel