Hallo zusammen, Wie einige vielleicht mitbekommen haben, musste ich einige meiner Pfleglinge aufgrund eines Umzugs und da in der neuen Wohnung keine Tiere erlaubt sind, abgeben. Das wollte ich nicht so ganz wahr haben und habe einen Jus-Kollegen gefragt, was ich da machen könnte. Dieser hat mir dann gesagt, dass man trotz eines Verbots von Haustieren von Vermieter her durchaus kleine Tiere (Meerschweinchen, Hamster etc.) und auch Aquarien in der Wohnung halten darf. Darum darf ich nun auch in Zukunft Aquarien halten, zwar habe ich mich mit dem Vermieter so geeinigt dass sie (mehrheitlich:-D) im Keller sein werden, aber immerhin muss ich mein Hobby nicht ganz aufgeben! hier noch ein kleiner Artikel dazu *klick*
Hey Liun Das ist ja super! Bei mir stand drin- bis 300L bekam aber für die paar Liter mehr die Bewilligung. Bei Bekannten wollte der Vermieter sogar einen Hamster verbieten, da habe ich auch nachgeforscht und erfahren dass er dies nicht verbieten darf. In dem Fall GUTES NEUEINRICHTEN LG Pia
Hallo Liun Ja, das ist so. ABER: Das heisst nicht, dass man ohne Abklärungen bzw. Bewilligung (Vermieter) einen 1000 Liter Tank aufstellen kann. Die zugelassene Belastung darf nicht überschritten werden, egal ob du einen Tresor oder ein Becken mit Fischen aufstellst. Die Belastung ist hier das Problem, nicht die Tiere bzw. Fische. Aber ein Vermieter darf nichts gegen ein Aquarium haben, welches die zulässige Bodenbelastung nicht überschreitet. So ist es korrekt ;o). Gruess, Ändu
Hallo Forum, die Bodenbelastung einhalten, Tiere dass keine Lärmimissionen und Schaden verursachen nicht halten und, im Fall von Aquarien, eine Haftpflichtversicherung besitzen sollten das (Klein-)Tierhalten im jeden Fall erlauben. Grüsse Stefania
Hallo Foris, Danke, Ändu und Stefania, ihr habt natürlich recht, habe ich vergessen zu ergänzen Das ganze geht natürlich nur bis zu einer gewissen Grösse, eben dass die Bodenbelastung nicht überschritten wird. @Pia: Merci! Finde das Einrichten immer der Teil, der am meisten Spass macht!