Sali miteinander Ich habe immer angenommen, Lebendfüttern ist in der Schweiz ohnehin verboten und darf nur dann betrieben werden, wenn das betreffende Tier nichts "totes" frisst? oder liege ich da falsch? Zumindest glaube ich dass noch aus den Zeiten im Kopf zu haben, als wir zuhause noch Schlangen gehalten haben... Dieser Artikel scheint mir das zumindest zu bestätigen. Liebe Grüsse, Luisa
Hallo Leo Da hat sich bestimmt einiges geändert in dieser Zeit, aber nicht der entsprechende Abschnitt der Tierschutzverordnung. 2. Kapitel: Tierhaltung und Umgang mit Tieren 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 4 Fütterung [...] 3) Lebende Tiere dürfen nur für Wildtiere als Futter verwendet werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Wildtier normales Fang— und Tötungsverhalten zeigt und: a. die Ernährung nicht mit toten Tieren oder anderem Futter sichergestellt werden kann; b. eine Auswilderung vorgesehen ist; oder c. Wildtier und Beutetier in einem gemeinsamen Gehege gehalten werden, wobei das Gehege auch für das Beutetier tiergerecht eingerichtet sein muss. Heisst (nach meiner Interpretation): - Du darfst in einem Piranha-Aquarium Futterfische halten, sofern das Aquarium für diese artgerecht eingerichtet ist. - Du darfst aber einem Piranha keine lebenden Mäuse o.ä. verfüttern, es sei denn er würde "lieber" sterben als irgendwas anderes zu fressen. Griessli, Basil
Hallo. Hach... wenn der Alveus von vor 14 Jahren gewusst hätte, dass er 6 Jahre später selbst Piranhas halten wird.... Übrigens, die meisten Piranhaarten sind als vorwiegende "Aas"fresser absolut nicht auf Lebendfutter angewiesen. Klar sie Fressen auch schwache kranke und im Aquarium auch gerne neue, unbekannte Tiere. (Nachträglich Beifische einsetzen ist so eine Sache) Wichtig ist, dass die TOTEN FutterFISCHE nicht ausgenommen sind, den in den Gedärmen stecken die ganzen guten Vitamine/ Nährstoffe ect. Gruss Alveus