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Volksabstimmung 25.nov Tierseuchengesetz

Dieses Thema im Forum "Tiefgründiges" wurde erstellt von aqua64, 30. Oktober 2012.

  1. aqua64

    aqua64

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  2. Basil Boesch

    Basil Boesch Moderator

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    Hallo Du

    Darf ich fragen wie Du darauf kommst?
    Aus Deinem Link: Definition von "Hausierhandel":
    Ausführliche Erklärung:
    Form des ambulanten Handels: Der Händler bietet seine Ware an wechselnden Orten an und geht dabei von Haustür zu Haustür.

    Also dass das jemand mit Fischen macht, hab ich ehrlich gesagt noch nie erlebt. :gruebel:

    Gemäss diesem Dokument: Häufige Fragen zur Revision des Tierseuchengesetzes
    geht es wohl vor allem um Folgendes:
    Das Verbot des Hausierhandels soll neu für alle Tiere gelten. Bis anhin konnte beispielsweise gegen den Verkauf von Hundewelpen auf Parkplätzen nicht rechtlich vorgegangen werden. Dieser unkontrollierte Handel mit Hundewelpen hat stark zugenommen und stellt ein beträchtliches Risiko dar, da die Welpen häufig aus Tollwutrisiko-Ländern stammen und nicht geimpft sind. Mit der Revision ist dies nun verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Mit dem Verbot wird indirekt auch ein Anliegen für einen verbesserten Tierschutz aufgenommen.
    Wie gesagt, ich denke nicht dass wir Aquarianer da irgendwie betroffen sind.

    Griessli, Basil

    EDIT: Ach ja, falls das zur Irritierung geführt haben sollte: Es heisst "Hausierhandel" und nicht "Haustierhandel". ;-)
     
  3. Bruno Hauri

    Bruno Hauri

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    Salü zäme

    Danke für die Aufklärung, Basil. Der Beitrag verursachte schon ein wenig Verwirrung.

    Freundliche Grüsse
    Bruno
     
  4. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Möglicherweise doch, Basil. Die Transshipper, die hier auch mit Links beworben werden, verschtutten die Tiere auch auf Parkplätzen oder ambulant nach Bestellung. Eigentlich ist es verboten, mit Tieren ohne Bewilligung zu handeln bzw. Sammelbestellungen an einem bestimmten Tag ohne die entsprechenden Anlagen zu verkaufen. Durchgesetzt wird das leider kaum, es wird auch kaum angezeigt, da die Abnehmer kein Interesse am Auffliegen dieser Praxis haben.
    Warnen möchte ich an dieser Stelle trotzdem: meist handelt es sich um Billigangebote, Angebote aus nicht deklarierter Quelle und dient den kommerziellen Interessen des Anbieters, nicht dem Wohl der Tiere. Vor allem, weil nicht abgeholte Tiere vom Fehlen der auffangstrukturen betroffen sind, halte ich das für eine höchst problematische Art der Tiervermittlung. Ausserdem werden damit alle Auflagen, die ein Importuer/Fachgeschöft einzuhalten hat umgangen und gelichezitig mit dem Argument der günstigen Gelegenheit geworben. Das ist unseriös.
    Gruss Charles
     
  5. hostis

    hostis Guest

  6. hostis

    hostis Guest

    Hallo zusammen,die Frage ist,ob jede Art von Tierhandel betroffen ist.Wenn ich Eier von Corys absammle(weil jemand Interesse an genau diesen Corys hat)und die Jungtiere dann abgebe,dann wär das Handel auf Bestellung..Vielleicht illegal.Oder ich hab zu viele Tiere zu Hause,verkauf die dann..vielleicht illegal...Ich versuch eine Art zu züchten und hab Erfolg,verkauf die dann weil ich nicht alle behalten kann,..vielleicht illegal........Da müssen wir Fischliebhaber uns schlau machen.Ich kann noch nicht sagen ob ich dafür oder dagegen bin.Ich muss mich zuerst schlau machen.Doch nach erstem überfliegen der Texte bin ich etwas in der Klemme und tendiere zu einem Nein.Es gibt weitaus schlimmere Sachen als den Handel mit Haustieren(von Privatpersonen).Denn was was fast alle die sich nicht vegan ernähren auf dem Teller haben ist eine weitaus grössere Katastrophe als zb der Welpenhandel.Ich denke da an jedes tierische Produkt.Leim,Zahnpasta,Käse,Eier,Leder usw...Ich denke dass der STS seine Finger im Spiel hat,ich glaub es geht um Lobbys,nicht um Tierschutz....lg Dominic
     
  7. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Hallo Dominic
    Du stocherst im Nebel. Es geht um die Verlagerung wichtiger Kompetenzen von den Kantonen zum Bund. Wer weiss, wie die Kantone Gesetze umsetzen oder eben nicht, muss dafür stimmern.
    Auch die Tierschutzgesetze werden von den Kantonen umgesetzt oder eben nicht. Im wichtigen Fall einer Seuche braucht es bundesweite Kompetenzen, Kantönligeist ist dann ein schelchtes Modell. Es ist auch bezeichnend, dass bisher einzig das Argument mit dem Impfzwang dagegen ins Feld geführt wurde, obwohl sich daran mit dem neuen Gesetz nichts ändert. Es ist den Gegenern im Fall der Blauzungenkrankheit sehr sauer aufgestossen, dass auch die Kantone das durchgesetzt haben. So dürfte es auch der Bund in Zukunft machen. und das wollen die Gegener nicht.
    Gruss Charles
     
  8. hostis

    hostis Guest

    Hallo Charles,stimmt,ich bin im Nebel.Muss mich wirklich zuerst reinlesen bevor ich weiteres sage,...-Das mit dem Kantönligeist ist tatsächlich schlecht,das muss aufhören.Wir haben es zur Genüge erlebt wie ein Kantonstierarzt(TG)macht wie ein Betrieb will(hehe,jetzt nicht mehr...)-aber bevor ich noch weiteres sage,mach ich mich schlau...lg Dominic
     
  9. aqua64

    aqua64

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    Die Gesetzesänderung hat das Wort Tier darin,alles was im Aquarium schwimmt,sind Tiere.Es gibt nicht nur das Haustürgeschäft,direkter Vertrieb ist auch ein Hausiergeschäft.Mich intressiert nur der Aquaristikbereich,und wenn der Bund das Wort Tier stur behandelt,dann haben wir ein problem,ist meine Meinung.
    Soeben noch gefunden,bitte genau lesen,die Hunde sind als beispiel aufgeführt.
    Was ändert noch mit der Revision?
    Das Verbot des Hausierhandels soll neu für alle Tiere gelten. Bis anhin konnte beispielsweise gegen den Verkauf von Hundewelpen auf Parkplätzen nicht rechtlich vorgegangen werden. Dieser unkontrollierte Handel mit Hundewelpen hat stark zugenommen und stellt ein beträchtliches Risiko dar, da die Welpen häufig aus Tollwutrisiko-Ländern stammen und nicht geimpft sind. Mit der Revision ist dies nun verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Mit dem Verbot wird indirekt auch ein Anliegen für einen verbesserten Tierschutz aufgenommen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. November 2012
  10. aqua64

    aqua64

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    ich blick nicht mehr durch,folgendes gefunden auf der seite vom bundesamt für veterinärwesen,die definition heimtiere:
    Was sind Heimtiere?

    Heimtiere sind Tiere der unten aufgeführten Arten, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden. Sie begleiten ihre Eigentümer oder eine von diesen beauftragte Person. Heimtiere sollen nicht verkauft oder an neue Eigentümer übergeben werden.
    Liste der Heimtiere:

    • Hunde, Katzen, Frettchen: Für sie gelten spezielle Vorschriften! (siehe Kasten rechts)
    • Vögel, mit Ausnahme von "Geflügel" [Ordnungen Hühnervögel (Galliformes), Schwimmvögel (Anseriformes), Taubenvögel (Columbiformes) und Laufvögel (Struthioniformes)]; siehe links eigene Rubrik "Heimtiervögel aus Drittländern".
    • Hauskaninchen
    • Nagetiere
    • Amphibien
    • Reptilien
    • Zierfische, Zierkrebse und Ziermuscheln (ausschliesslich zu Zierzwecken in Aquarien oder geschlossenen Gartenteichen gehaltene Tiere). Ausgenommen sind Tiere der ?Fauna gefährdenden Arten?, die im Anhang 3 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei aufgeführt sind: deren Einfuhr ist verboten (siehe Link rechts).
    • Wirbellose Tiere (ausser Bienen und Krustentiere (andere als Zierkrebse))
     
  11. wildvet

    wildvet

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    Wo hast Du das her? Wie oben schon von Basil erwähnt, geht es bei dem link um Hausierer, nicht um Haustiere. Ein Buchstabe kann so viel verändern...

    Im übrigen kann ich jeden hier beruhigen. Was wir hier als Privatpersonen betreiben, gilt vor dem Gesetz nicht als Handel, da wir keine Händler sind und von den "Geschäften" auch nicht leben.
    Und: wäre der prinzipielle Handel mit Heimtieren verboten, stünden ein paar Zoofachhändler, Züchter und Börsianer auf der Strasse, und die Tierheime könnten zu machen. Ich traue den Leuten, die die Tierseuchenverordnung überarbeitet haben, durchaus zu, dass sie diesen Aspekt beachtet haben.

    Bei dieser Abstimmung wird so viel Verwirrung gestiftet (auch von ein paar Bauern, die von Zwangsimpfungen reden, obwohl sich in dieser Hinsicht überhaupt nichts ändert, ausser der Reaktionszeit, weil die Kantone nicht mehr entscheiden müssen), wie ich es selten erlebt habe. Schlussendlich geht es darum, eine veraltete Tierseuchenverordnung auf den heutigen Stand zu bringen.

    Der obige Satz bezieht sich auf den Fall, dass eine Seuche ausgebrochen sei, z.B. Newcastle desease bei Geflügel. In diesem Fall sind dann auch Halter von Ziergeflügel, sprich Heimtieren, die in einem gewissen Umkreis des Krankheitsherdes wohnen, angehalten (oder eben per Gesetz dazu verdonnert), ihre Tiere nicht aus dieser Zone zu entfernen, da ihre Tiere möglicherweise infiziert sind und die Seuche sich so weiter ausbreiten könnte.
    Das macht durchaus Sinn, da es Krankheitserregern für gewöhnlich egal ist, ob Nutztiere oder Heimtiere als Wirt dienen.
    Als Aquarianer sind wohl am ehesten die Teichfischhalter betroffen. Ich kann mir kein Szenario vorstellen, in dem unsere Aquarienfische von einer Fischseuche in Gefahr wären, oder durch eine seuchenhafte Krankheit unsere einheimische Fauna gefährden würden.

    Ich werde auf jeden Fall FÜR die Gesetzesrevision stimmen. Es geht darum, Seuchen zu verhindern und bei Ausbruch schnell und effizient zu reagieren. Wir sind in der Schweiz seit 3 Jahrzehnten von Seuchen verschont worden, und die Leute haben leider schon vergessen, was für üble Krankheiten man mit lebenden Tieren und Fleischerzeugnissen einschleppen und weiter verbreiten kann. Wäre Otto Normalbürger nicht so leichtsinnig, wäre eine Gesetzesrevision auch nicht notwendig.

    Gruss
    Berit
     
  12. wildvet

    wildvet

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    Wer genau wissen will, was sich ändern soll, kann hier:
    http://www.bvet.admin.ch/aktuell/01617/04210/04212/index.html?lang=de
    ganz runter scrollen und das Dossier zur Revision des Tierseuchengesetzes durchlesen. Die einzelnen Gesetzesabschnitte werden dort erläutert.

    Im Dossier darunter werden die häufigsten Fragen beantwortet. Eine der letzten lautet:
    Was ändert noch mit der Revision?
    Das Verbot des Hausierhandels soll neu für alle Tiere gelten.

    Es geht nur ums Hausieren. Egal ob mit Hunden, Katzen, Reptilien oder sonstwas. In meinen Augen ein völlig vernünftiges Verbot - und kein Grund zur Panik für Hobby-Tierhalter, die ihre Fische verkaufen.

    Gruss
    Berit
     
  13. maja

    maja

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    Gut besprecht ihr das hier, ich hatte nämlich da auch meine bedenken.
    Zudem finde ich es etwas gemein gegenüber den Bauern, dass über das Hausieren mit Tieren nicht separat abgestimmt wird.

    Ich bin auch dafür, dass etwas gegen den Welpenhandel getan wird aber wie soll ich wissen was für die Bauern und deren Tieren das beste ist. Die Mehrheit der Abstimmer werden Katzen, Hunde, Fische halten - ist doch unfair.
    So etwas ärgert mich, ich lass mich nicht gerne verschaukeln
     

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