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  3. Vorankündigung

    Hallo Gast
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mietrecht - darf vermieter zusätzliche aquarien verbieten?

Dieses Thema im Forum "Tiefgründiges" wurde erstellt von kamel78, 28. August 2014.

  1. flightsim

    flightsim

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    Eine Erdgeschoss Wohnung würde doch schon reichen sofern es kein Altbau ist...
     
  2. kamel78

    kamel78

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    hallo markus

    sind erdgeschosse bei neubauten anders konstruiert als die oberen etagen? weil die statistik seite von dieters meint, dass es nicht drauf an kommt ob eg oder 7te etage...?

    ein bekannter eines bekannten sucht einen nachmieter; es soll sich um eine wohnung im UG mit 90M2 handeln. das spezielle: statt fenster gibt es ein atrium. das ding ist zwar viel zu teuer aber ich gehe es nächste woche anschauen. oder ich ringe mich durch aus der region basel weg zu ziehen; dann läge auch ein eigenheim in näherer reichweite...

    grüsse,
    samuel
     
  3. kamel78

    kamel78

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    PS.: Hast du was zu vermieten:-D
     
  4. flightsim

    flightsim

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    Nein... Leider nicht :-D
    Bei unserem Haus ist die Erdgehosswohnung statisch gesehen schon besser da die Wände des Keller darunter aus Betin sind...
     
  5. Ändu

    Ändu Moderator

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    Hallo Samuel

    Erdgeschossböden mögen nicht anders aufgebaut sein, als die Böden der darüber liegenden Stockwerke, aber der Vorteil ist, dass man im Keller irgendwelche T-Träger und Stützen installieren kann, ohne dass es jemanden stört. Beim letzten Becken (1000 L) habe ich das so gemacht. Dumm ist nur, wenn der Bodenaufbau (über dem Beton) zu schwach ist. Dann bringt auch eine kellerseitige Unterstützung nicht viel.

    Gruess, Ändu
     
  6. kamel78

    kamel78

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    das würde ich im eigenheim machen, aber ich glaube solch bauliche veränderungen im keller einer mietwohnug kommen wohl noch weniger gut bei vermietenden an wie die nachfrage nach bauplänen :-D
    aber, wenn man dann schon stützen einbauen würde, könnte man statt 2x400L gleich 2x800L aufstellen:-D

    das problem mit den estrichen/bodenaufbau ist mir auch bekannt, das soll ua bei neubauten mit bodenheizung problematisch werden können, hingegen sei der estrich (laut statiker) in der regel kein problem bei altbauten...

    grüsse,
    samuel
     
  7. kamel78

    kamel78

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    update

    gestern kam ein neues schreiben.

    die verwaltung würde die pläne auf dem staatsarchiv für mich holen.

    "da aber eine sanierung ansteht, ob in bewohnten oder unbewohnten wohnungen steht dabei noch nicht fest, möchten wir ihnen als mieter unnötigen aufwand ersparen.

    heisst wohl, dass wir alle wegen gesamtsanierung (gentrifizierungszone) rausfliegen. ich könnte kotzen!

    grüsse,
    samuel
     
  8. Angel

    Angel

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    Hi Samuel

    Hmm.. vielleicht wollten sie Dir deswegen die neuen Becken nicht bewilligen aber auch noch nicht mit ihren eventuellen Plänen rausrücken. Ist einerseits umsichtig, anderseits natürlich total mistig, wenns tatsächlich so weit kommt. :(

    Hoffe mal für Dich, dass die Entscheidung noch nicht steht und sie schlussendlich nur eine Teilsanierung vornehmen.

    Liebe Grüsse

    Angel
     
  9. happyschneider

    happyschneider

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    Das hört sich nach viel Aufwand an. Ich hoffe, Dir widerfährt nicht das gleiche wie einer Kollegin. Allen Bewohnern fristlos gekündigt weil der Besitzer aus dem Haus ein Altersheim macht.
     
  10. kamel78

    kamel78

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    altersheime uä scheinen gerade zu rentieren;
    hammerstrasse, abriss mehrfamilienhaus --> neubau alterswohnungen
    burgweg, mehrere dutzend mieter gekündet, umbau zu 1,5 zimmer city appartments u alterswohnungen ? 1800.- mtl....

    gut, immerhin ist mein haus völlig ungeeigent für alterswohnungen.. man könnte aber schicke maisonette wohnungen... aber lassen wir das...

    grüsse,
    samuel
     
  11. tadela

    tadela

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    Hallo,

    Fristlose Kündigung wegen Umbau ist meines wissens nicht zulässig.. da muss schon mehr passieren damit das Rechtlich erlaubt ist.. ich würde (aus Prinzip schon) die Kündigung anfechten, schliesslich besteht ja scheinbar kein dringend zu behebender Mangel.

    Gruess Dominic
     
  12. happyschneider

    happyschneider

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    Ups, sorry. Fristlos war völlig falsch. Da sind die Pferde mit mir durch gegangen. Die Kündigungen waren natürlich fristgerecht. Halt auf den letzten Tag des Monats. Sorry, wollte hier nicht aufsetzen.
     
  13. tadela

    tadela

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    Also meines wissens gilt hier in der Schweiz ungefähr (je nach Vertrag und Mieter!) 3 Monate kündigungsfrist.. ohne wenn und aber. Mindestens 1 Monat muss man den (Vor-)Mietern geben um eine neue Wohnung zu suchen, damit sie nicht gleich Obdachlos sind. ;-) Aber so hattest du das denke ich auch gemeint...

    Und eigendlich gehts ja auch nicht um eine Miets-Rechts-Diskussion also geh ich wieder unter die stillen Mitleser :D

    Gruess Dominic
     
  14. happyschneider

    happyschneider

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    Oh mann, ich glaub ich steh echt auf dem Schlauch. ;) normalerweise brabble ich nicht so unverständlich. Der Brief kam natürlich auf den letzten Tag im Monat. Danach hatten sie schon noch 3 Monate ;)

    Reden wir lieber wieder über Fische. Da weiss ich noch weniger als über Mietrecht und halte dann wenigstens meine grosse Röhre :)
     
  15. tadela

    tadela

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    Einverstanden ;)
     
  16. kamel78

    kamel78

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    man sollte wohnungen mit fest eingebauten trögen/becken, mit direktem wasseranschluss und abfluss, sowie als filter dienender pflanzkasten hinter den becken, in stadtwohnungen einbauen. also, wenn ich mir mal ein haus baue...:-D

    grüsse,
    samuel
     
  17. kamel78

    kamel78

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    update:

    heute bescheid bekommen, dass das haus 2016 in leerem zustand gesamtsaniert werden soll.

    ich habe das befürchtet und mich bereits auf dem wohnunsmarkt umgesehen. habe mich bereits für drei wohnungen beworben - dort hiess es jeweils "2x400 liter geht nicht, gibts nicht". bin gerade etwas am verzweifeln...

    wenn/falls jemand ne wohnung hat oder was weiss, bitte melden.

    grüsse,
    samuel
     
  18. milli

    milli

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    Oh je, bin ja noch neu hier und habe die ganze Geschichte gerade erst entdeckt. Hast du inzwischen mehr Erfolg bei der Wohnungssuche gehabt? Werden die Aquarien immer direkt aus statischen Gründen abgelehnt oder wieso reagieren da alle so rigoros?

    Viele Grüsse,
    Milli
     
  19. Lukas1988

    Lukas1988

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    Hallo Mili

    Ganz einfach: Wenn grössere Aquarien ausleeren, kannst du die Wohnung komplett sanieren ... und die Wohnung unten und nebenan auch. Finanziell ist alles kein Problem, da die Haftpflichtversicherung diesen Schaden übernimmt (abklären lassen!). Ich bin zum Beispiel für einen Schaden bis CHF 5 Mio versichert.

    Das einzige Problem sind die Umtriebe - und die sind gewaltig, da schreckt jeder Vermieter zurück.

    Ich hatte Glück mit meinem Vermieter und bin ihm unendlich dankbar, dass er das so locker sieht.

    Grüsse
    Lukas
     
  20. milli

    milli

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    Danke für die Erklärung, Lukas. Das leuchtet natürlich ein.
    Aber wie ist das eigentlich rechtlich, muss ich dem Vermieter vorher überhaupt von meinen Aquarien erzählen (wenn sie noch nicht so gross sind, dass es Statik-Probleme geben könnte)?
     

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