1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Weitere Informationen
  2. Das Team wünscht Euch alles Gute im neuen Jahr!

    Zum Jahresbeginn haben wir auch gleich spannende Neuigkeiten für Euch!
    Wir sind neu auch im Besitz der Domain terrarium.ch! Unser Forum wird also zukünftig nicht nur unter aquarium.ch, sondern neu auch über die Domain terrarium.ch erreichbar sein.

    Aquarium Terrarium Coming Soon



    Alle weiteren Infos findet Ihr in diesem Beitrag.
    Information ausblenden

mietrecht - darf vermieter zusätzliche aquarien verbieten?

Dieses Thema im Forum "Tiefgründiges" wurde erstellt von kamel78, 28. August 2014.

  1. kamel78

    kamel78

    Registriert seit:
    4. August 2006
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    44
    Ort:
    basel
    liebe leute

    folgende ausgangslage:

    altbauwohnung, miethaus wurde vor kurzem verkauft. neuer eigentümer hat x-mal meine wohnung gesehen (7 aquarien, ein terrarium).

    nun wollte ich die beiden schildkrötenbecken vergrössern und habe nett nachgfragt, ob das okay sei. ich solle einen statiker aufbieten. hab ich getan, er braucht jedoch die nicht vorhandenen baupläne, dese bekäme ich mit einer vollmacht beim staatsarchiv. bei der verwaltung nachgfragt, nach wochen folgende anwort:

    ""Entschuldigen Sie bitte die verzögerte Antwort. Wir haben Ihr Anliegen dem Eigentümer vorgelegt.
    Der Eigentümer hat uns nun mitgeteilt, dass er keine weiteren Aquarien in dieser Grösse bewilligt und
    er Ihnen daher keine Vollmacht für die Einsicht der Pläne geben kann.

    Es tut uns leid, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.""

    das ist rechtlich nicht okay, oder? was kann und soll ich nun tun?

    vielen dank für rückmeldungen!

    gruss,
    samuel
     
  2. Angel

    Angel

    Registriert seit:
    4. Mai 2003
    Beiträge:
    12.661
    Zustimmungen:
    12
    Ort:
    Zürich
    Hallo Samuel

    Wenn eine Verwaltung oder der Eigentümer keine weiteren Aquarien bzw. keine grossen Aquarien bewilligt dann musst Du das leider akzeptieren. Ignorierst Du das und es passiert mal was dann hängst Du.

    Liebe Grüsse

    Angel
     
  3. kamel78

    kamel78

    Registriert seit:
    4. August 2006
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    44
    Ort:
    basel
    hallo angl

    danke für deine rückmeldung!
    bist du dir sicher, hast du irgend eine quelle dazu?

    ich meinte eigentlich dass aquarien grundsätzlich nicht verboten werden können. vor allem ist doch "möchte nicht" keine rechtsgrundlage...:?:

    wenn ich die wirklich nicht aufstellen darf muss ich umziehen...und beezahlbare freie wohnung gibt es nicht (mehr) das 330 und das 250 literbecken werden in zwei jahren für die emyduren nicht mehr reichen... voll de hieobsbotschaft und das nach einem eh schon besch...... tag...

    grüsse,
    samuel

    grüsse,
    samuel
     
  4. Sugus

    Sugus Administrator Moderator

    Registriert seit:
    23. März 2004
    Beiträge:
    1.601
    Zustimmungen:
    14
    Ort:
    8633 Wolfhausen
    Hallo Samuel

    Der Eigentümer/Verwaltung/Vermieter kann meines Wissens grundsätzlich Aquarien nicht verbieten, wohl aber Einfluss auf die Grösse / Menge der Aquarien nehmen und eine Obergrenze setzen.

    Du könntest nur auf seinen Goodwill setzen, indem Du ihm schriftlich nachweist gegen Glasbruch (Hausrat) und Wasserschaden (Haftpflicht) versichert zu sein.
    Siehe auch hier. Möglicherweise benötigst Du bei der Haftplichtversicherung einen Zusatz für Aquarien.

    rgds
    rené
     
  5. Ryk

    Ryk

    Registriert seit:
    18. August 2004
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Zürich
    Hallo Leute !

    Offensichtlich habt ihr das Argument von @Angel #2 nicht verstanden ! Es geht hier doch um eine Altbau-Wohnung, oder ? Und bei diesen Bauten kommt es nicht auf den Goodwill des Vermieters an, sondern es geht dabei um die Statik des Hauses ! Erfahrungsgemäss baute man solche Häuser wohl kaum mit Spannbeton und dergleichen, sondern schlicht und ergreifend mit Backsteinen, und für die Böden bzw. Decken dienten (und dienen immer noch !) die Balken, die von Mauern zu Mauern verlegt wurden (bzw. sind). Der Zwischenraum zwischen Decke und Böden wurde früher meist mit einem Füllmaterial, oftmals je nach Baujahr mit Schlacke aus dem damals noch aktiv betriebenen städtischen Gaswerk.

    Ob bei einem solchen Altbau eine Versicherung sich bereit erklärt, allfällige durch Übergewicht von zu hoher Belastung eines solchen Balkenbodens zu übernehmen bereit ist ? Das Resultat kennt ihr ja jetzt.

    Und Einsicht ist letztlich noch immer der beste Ratgeber !

    carpe diem

    Ryk
     
  6. Basil Boesch

    Basil Boesch Moderator

    Registriert seit:
    9. Februar 2003
    Beiträge:
    8.524
    Zustimmungen:
    184
    Ort:
    Region Basel
    Hallo Samuel

    Interessant zu wissen wäre noch, was Dein Mietvertrag und die Hausordnung zum Thema "Haltung von Haustieren" sagen.

    http://www.mieterverband.ch/fileadm...etter/weitere_Merkblaetter/mb_tierhaltung.pdf
    und
    http://www.mieterverband.ch/fileadm...nnentipps/MT_Haustiere_in_der_Mietwohnung.pdf
    ...spricht grundsätzlich eher für Dich ("Zierfische sind ebenfalls immer erlaubt, solange der Einbau des Aquariums keine Eingriffe in die Bausubstanz erfordert"). Die Frage ist allerdings ob es Sinn macht, mit dem Vermieter einen Streit zu riskieren.

    Und bei Dir ist der Fall ja noch etwas komplizierter. Ohne Pläne (keine Ahnung ob der Eigentümer irgendwie verpflichtet werden kann, diese rauszurücken) kein Statiker, und ohne Statiker ein gewisses Risiko. Falls Du also auf dem Standpunkt beharren willst dass der Vermieter Dir die Aquarien nicht verbieten kann, dann würde ich das auf jeden Fall (wie auch von René angesprochen) mit der Haftpflichtversicherung abklären.

    Griessli, Basil
     
  7. emoceans

    emoceans

    Registriert seit:
    25. März 2004
    Beiträge:
    1.230
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    8123 Ebmatingen
    Hallo Samuel

    Das Gesetz regelt die Haustierhaltung nicht. Entscheidend ist demnach was in deinem Mietvertrag und in allfälligen Zusatzvereinbarungen steht.

    Wenn darin festgehalten ist, dass es dazu eine (schriftliche) Zustimmung des Vermieters braucht, kann er jederzeit ohne Begründung (!) ablehnen.

    Enthält der Vertrag keine solche Klausel, bist du grundsätzlich unter Einhaltung der gesetzlichen Sorgfalts- und Rücksichtsnahmepflichten berechtigt Haustiere im normalen Ausmass in deiner Wohnung zu halten.

    Heikel wird es für dich natürlich dann, wenn das aufgestellte Aquarium bzw. die aufgestellten Aquarien die Bausubstanz gefährden. Eine gute Haftpflichtversicherung, die auch Wasserschäden beinhaltet, ist daher fast zwingend und auch die statischen Fragen würde ich mir von einem Fachmann schriftlich bescheinigen lassen.
    Ausserdem gehen 7 Aquarien und 1 Terrarium in einer Wohnung (Grösse?) womöglich über das normale Ausmass hinaus. Das könnte für dich in einem Rechtsfall ggf. zum Nachteil werden.

    Neben den Empfehlungen des Mieterverbandes lohnt es sich jeweils auch die Argumente von Vermieterseite zu prüfen: Wann ist Haustierhaltung erlaubt? - HEV Schweiz

    Falls das Thema in deinem Vertrag (und Zusatz zum Mietvertrag) bis jetzt nicht geregelt ist, bin ich übrigens der Meinung, dass der Vermieter dir das neue Verbot schriftlich auf offiziellem Wege anzeigen muss (wie bei Mietzinsänderungen, konkret in diesem Fall quasi in Form einer einseitigen Mietvertragsänderung mit amtlichem Formular und den entsprechenden Fristen mit Zeitpunkt des Inkrafttretens, Möglichkeiten zur Kündigung, Anfechtung, usw...) Dir weitere Aquarien ohne vertragliche Grundlage einfach zwischen Tür und Angel oder auch als Zweizeiler in einem Email zu untersagen könnte für den Vermieter heikel werden.


    EDIT: Grundsätzlich bin ich aber ganz der Meinung von Basil, dass ein Streit mit dem Vermieter nicht sinnvoll ist. Über kurz oder lang wirst du den Kürzeren ziehen...

    Gruss Ronny
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. August 2014
  8. kamel78

    kamel78

    Registriert seit:
    4. August 2006
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    44
    Ort:
    basel
    hallo zusammen!

    danke für die rückmeldungen, aber da gibt es wohl ein paar missverständnisse.

    mein wohnhaus hat seit anfangs jahr einen neuen besitzer und eine neue verwaltung. die verträge wurden übernommen. die aquarien waren und sind "bewilligt"

    ich möchte "nur" zwei becken um je 100 liter vergrössern. deshalb habe ich bei der verwaltung nachgefragt. diese meinten, dass ich das dürfe, wenn es ein poisitive statischee einschätzung gibt. einen versicherungsnachweis, dass alle schäden die durch aquarien entstehen können, versichert sind, habe ich der verwaltung auch vorgelegt.

    der statiker kam bei mir vorbei und meinte, dass er ohne pläne nix sagen kann. laut ihm hängt es nur davon ab, wie die balken verlaufen. verlaufen sie so wie ich glaube (paralell szur strasse) könnte ich 2000kg aufstellen (da sich das gewicht über 6 balken verteilen würde), wenn sie so verlaufen wie der statiker denkt (quer zur strasse), dann müsste man die becken genau über zwei balken platzieren. deshalb muss man wissen wo die balken liegen.

    die verwaltung und der bisitzeer verfügen über keine baupläne. diese sind auf dem staatsarchiv einsehbar. dies geht aber nur mit vollmacht und diese will mir der besitzer (ich kann nicht mit ihm direkt kommun izieren, das läuft alles über die verwaltung) nicht aushändigen. da ich aber (auch wenn ich die becken nicht vergrössern darf) die biden schildkrötenbeecken sowieso nebeneinander stelle nmöchte, brauche ich sowieso ein statische einschätzung... aber eben, dafür brauch ich die pläne... ich bin kurz vorm durchdrehen...

    grüsse,
    samuel
     
  9. kamel78

    kamel78

    Registriert seit:
    4. August 2006
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    44
    Ort:
    basel
    ich hab der verwaltung nochmals geschrieben... mal schauen was raus kommt, am montag kann ich den mieterverband kontaktieren. nach dem was ich nun rechercherit habe, sollte mir der eigentümer dies nicht einfacvh so verbieten können

    grüsse,
    samuel
     
  10. kamel78

    kamel78

    Registriert seit:
    4. August 2006
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    44
    Ort:
    basel
    laut mieterverband habe ich anrecht auf diverse aquarien, solange es keine emissionen mitbringt. ich darf becken nur nicht aufstellen, wenn es statisch nicht verhebt. der eigentümer ist verpflichtet mir die pläne oder nötigen daten heruaszugeben. ich versuche es nun nochmals über die verwaltung. wenn das nichts nützt solle ich über die schlichtungsbehörde gehen.

    grüsse,
    samuel
     
  11. Zigermandli

    Zigermandli Moderator

    Registriert seit:
    19. November 2008
    Beiträge:
    6.023
    Zustimmungen:
    1.186
    Ort:
    Glarnerland
    Grüss Dich Samuel

    Ich rate Dir, sei einfach vorsichtig, denn du sitzt am deutlich kürzeren Hebel. Denn wenn dann der Vermieter in der Wohnung steht und die Luftfeuchtigkeit misst und du bei deinen vielen Becken nicht gerade Stossgelüftet hast, stehst du dann mit abgesägten Hosenbeinen da ;-)

    Ich bin der Meinung es geht nur im Konsens mit dem Vermieter. Man muss miteinander sprechen, nötigenfalls kann man dem Vermieter auch mal die ganze Anlage zeigen und ihm alles im Detail erklären. Es sich mit dem Vermieter zu verscherzen kommt langfristig nie gut raus.

    Gruss Thomas
     
  12. kamel78

    kamel78

    Registriert seit:
    4. August 2006
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    44
    Ort:
    basel
    hallo thomas

    problematisch ist ja, dass ich nicht direkt mit dem eigentümer (der hockt in zh) kommunizieren kann, das läuft alles über die verwaltung (und diese wollte es ja, mit der bedingung eines statischen gutachtens, bewilligen). das ist deshalb alles etwas schwierig.

    der neue eigentümer war bereits zweimal (im dezember und vor etwa zwei monaten) in meiner wohnung, einmal bevor und einmal nachdem er das haus gekauft hat, dabei hat er kein wort zu den aquarien gesagt. er fragte nur ob die schildkröte die guppies frisst... ich versteh deshalb auch nicht wieso der so schwierig tut... es geht ja nur um 70 und 150 liter mehr...

    ich lese in diesem thread nun mehrfach raus dass man sich nicht mit dem vermieter "anlegen" soll, da man eh am kürzeren hebel sei. würdet ihr das also einfach so hinnehmen? und dann, umziehen? oder die tiere in den kleinen becken halten, oder gar abgeben?
    die optionen sind hier stark eingeschränkt, weil ich die tiere nicht abgeben werde und ich werde sie auch nicht auf die dauer in den jetzigen becken halten. ich hab also gar keine andere wahl als jetzt alles zu versuchen oder mir ne neue wohnung zu suchen.

    streit will ich ja auch nicht mit dem eigentümer - ich will nur die baupläne:) und ich hab der verwaltung auch bereits mitgeteilt, dass in der zwischenzeit ein terrarium und ein kleines aquarium aufgelöst habe und dass ich auch bereit wäre noch ein weiteres aufzulösen, wenn ich im gegenzug die schildkrötenbecken vergrössern darf.

    ein weiteres problem ist ja auch, dass ich ohne baupläne nicht mal die jetzigen becken nebeneinander stellen kann. es ist gerade ziemlich frustrierend für mich.:-(

    grüsse,
    samuel
     
  13. Ändu

    Ändu Moderator

    Registriert seit:
    10. Februar 2003
    Beiträge:
    8.528
    Zustimmungen:
    132
    Ort:
    Berner Seeland
    Hallo Samuel

    Aquarianer mit Hang zu grossen Becken haben es in Mietwohnungen alles andere als einfach. Ich kann ein Lied davon singen. Ich war in den letzten 10 Jahren in zwei Wohnungen, in welchen ich keine Aquarien in der von mir gewünschten Grössenordnung aufstellen konnte, so auch jetzt gerade. Wenn der Vermieter nicht mitmacht und man trotzdem aufstellt, ist man im Fall der Fälle wirklich aufgeschmissen. Je nach Schaden kann dich das ruinieren, denn es wird dich kaum eine Versicherung in Schutz nehmen. Wenn du keine Bewilligung kriegst, bleibt in der Tat nur die Suche nach einer anderen, geeigneten Wohnung. Ich kann aber nicht beurteilen, wie verfahren die Situation ist. Ich würde sicher auf freundliche Art und Weise versuchen, so viel wie möglich zu erreichen. Ich kann z.B. nicht verstehen, weshalb die Verwaltung mitmacht, der Besitzer aber nicht. Die müssen doch einer Meinung sein?

    Das sind sehr persönliche Entscheidungen, die du für dich selber treffen musst.

    Gruess, Ändu
     
  14. kamel78

    kamel78

    Registriert seit:
    4. August 2006
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    44
    Ort:
    basel
    hallo ändu

    als vermieter ist man eh der verarschte. und neue eigentümer sind nie was gutes. einmal flog ich raus wegen gesamtsanierung, einmal wegen umwandlung in genossenschaftswohnungen und jetzt das... ich brauche eigentlich sowieso eigentum mit aquarienkeller und wintergarten:-D ist doch alles mist so...

    also, wenn ich weder bodenpläne, noch versicherungsnachweise bekomme, werde ich die becken natürlich nicht aufstellen, doof bin ich ja auch nicht. ich versuche aber nach wie vor an die papiere zu kommen oder mit der versicherung was zu mauscheln.

    die verwaltung wollte es bewilligen, da es keine gründe gibt es nicht zu bewilligen. da es aber keine bodenpläne gibt, haben sie beim eigentümer bezüglich der vollmacht nachgefragt und dieser hat dann sein veto eingelegt. er will einfach die pläne nicht rausrücken.

    ich habe der verwaltung nun nochmals ein höfliches schreiben mit einem vorschlag aufgesetzt - mal schauen wie sie reagieren.

    grüsse,
    samuel
     
  15. kamel78

    kamel78

    Registriert seit:
    4. August 2006
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    44
    Ort:
    basel
    als mieter sollte das natürlich heissen.

    was ich noch anmerken möchte: ich finde es ein klein wenig enttäuschend, dass man nicht mal im aquarien forum moralischen support bekommt :-(
    nur warnungen und kein viel glück oder so... schade...


    grüsse,
    samuel
     
  16. Ryk

    Ryk

    Registriert seit:
    18. August 2004
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Zürich
    Grüezi Samuel !

    Ich weiss, dass Basler und Zürcher ihr Heu nicht auf der gleichen Bühne haben ! Aber dessen ungeachtet finde ich jetzt Deinen letzten Eintrag doch etwas eigenartig, um nicht zu sagen als "ungerechten Vorwurf".

    Wir haben Dir doch in aller Freundschaft und mit dem vollen Verständnis für Dein Problem versucht, darzustellen, dass Altbauwohnungen nun einmal besondere Probleme in Sachen Statik bieten, wenn man Aquarien und/oder Terrarien mit besonderer Grösse (und dementsprechendem Gewicht) in diesen Räumen aufstellen möchte.

    Entschuldige, aber mir scheint jetzt eher, dass Du eher etwas uneinsichtig bist, um einfach ""etwas durchstieren zu wollen"".

    carpe diem

    Ryk
     
  17. A.H

    A.H Gönner/in

    Registriert seit:
    17. Juli 2008
    Beiträge:
    2.808
    Zustimmungen:
    252
    Ort:
    Bern
    Hallo

    @ Samuel

    Wieso sollten wir den Support bieten wenn er nicht berechtigt ist? Du hast eine sachliche Frage gestellt und diese ebenso beantwortet bekommen. Jeder kann deine Lage gut verstehen aber meistens genau so die Lage der Vermieter/Verwaltung.
    Aquarien sind in einem normalen Masse zugelassen und dem entsprechen weder die von dir genannte Anzahl noch deren grösse. Geht man nach dem gesunden Menschenverstand(auch der gilt vor Gericht als relevant) wäre es tröricht, grosse Becken in einer Altbauwohnung ohne Sanierungsmassnahmen aufzustellen. Ich verstehe dass der Eigentümer dir die Pläne nicht einfach geben will, hier würde ich jedoch einen kleinen Trick versuchen: Lass den Statiker und der Eigentümer direkt in Kontakt treten. Gleichzeitig musst du die Garantie geben alle Kosten zu tragen, auch davor kann der Eigentümer Angst haben.

    Sollte das nicht funktionieren bleibt dir wenig anderes übrig als dir ein neues zuhause zu suchen. In Frankreich wäre der Boden günstiger und trotzdem bist du schnell in Basel :p

    Gruss
     
  18. flightsim

    flightsim

    Registriert seit:
    28. Mai 2012
    Beiträge:
    185
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Baselland
    Dann möchte ich Dir als Basler und Vermieter auch noch antworten..:-D
    Dir wurde sehr sachlich und vorallem korrekt geantwortet. Da gibt es eigentlich nichts zu ergänzen. Ist halt blöd wenn man nicht das gesagt bekommt was man hören möchte. Du bist auf den Gutwill deines Vermieters angewiesen. Im weiteren bist Du haftbar wenn auf Grund deines Aquarium ein Schaden entsteht auch wenn der Vermieter ja sagen würde.
    Dass sich der Vermieter nicht gerade erfreut zeigt dass noch mehr Wasser in die Wohnung kommt ist logisch. Er hat ja nichts davon.
    Möchtest Du dich künftig verwirklichen können dann musst du kräftig sparen um einmal selbst dein Chef zu sein und im eigenen Haus zu wohnen.
    Dem Vermieter ist es hoch an zu rechnen dass er Dir überhaupt schon deine bestehende Anlage bewilligt. Bei der aktuellen Wohnungsnot würde er deine Wohnung sicher wieder schnell vermieten falls Du ausziehen würdest weit er dir dein Hobby verbietet.
     
  19. Angel

    Angel

    Registriert seit:
    4. Mai 2003
    Beiträge:
    12.661
    Zustimmungen:
    12
    Ort:
    Zürich
    Hi Samuel

    Vielleicht haben wir Dir nicht das geschrieben, was Du lesen wolltest aber Du bist besser damit bedient wenn Du weisst, was Sache ist. Du hast hier einige gute Tips erhalten und verantwortungvolle Aussagen. Keiner von uns will Dir Dein Hobby vermiesen aber keiner von uns möchte, dass Du Probleme erhällst.
    Mich kam es einst sehr teuer zu stehen... war auch ein Besitzerwelchsel... der neue Verwalter hat mich gründlich verarscht aber dies konnte er, weil ich ihm die Möglichkeit gegeben hab.

    Mir sagte einst ein Statiker, dass man nur anhand der Pläne zwar gewisse Aussagen machen kann, aber für ein Gutachten welches standhalten soll müsse man unter Umständen Proben der Bausubstanz nehmen... und da bin ich mir jetzt nicht sicher, ob der Hausbesitzer dem zustimmen muss aber sicher ein Faktor, der für die Versicherung relevant ist.

    Vielleicht auch noch ein weiterer ganz kleiner Faktor ... macht man zu viel Ärger kann dies an einem haften bleiben und wirkt sich möglicherweise auf die zukünftige Wohnungssuche aus. Muss nicht, aber kann. Ich meine, solange man versucht mit der Verwaltung zu reden ist es sicher kein Problem aber wenns dann zum Rechtsstreit kommt sieht der Fall schon anderst aus.

    Liebe Grüsse

    Angel
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. September 2014
  20. kamel78

    kamel78

    Registriert seit:
    4. August 2006
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    44
    Ort:
    basel
    hallo zusammen

    hoppla, viele rückmelungen - danke dafür! villeicht hat mir einfach ein "viel glück" oder so gefehlt... aber wir sind ja nicht im empathie-forum:p

    das mit dem "der hockt in zh" war nicht disrespektierlich gemeint... wollte damit nur sagen, dass er 100km weit weg ist und ich keinen kontakt mit ihm aufnehmen kann. und da es halt bs - zh ist, war es ein blöder klischee-wink - bitte nicht zu ernst nehmen! :)

    ich bin erst seit einem jahr in dieser wohnung... und wollte eigentlich nur noch einmal umziehen; in das von flightsim angesprochene eigentum... das dauert aber noch ne weile... ne ganze weile...bis zu ner ewigkeit;-)

    frustrierend ist halt auch, das erste provisorische okay der verwaltung (wenn der statiker das okay gibt) und das danach kommende nein des eigentümers.
    von meinen nachbarn habe ich gerade erfahren, dass eigentlich ein bekannter von uns das haus kaufen wollte - man ihn aber gar nicht erst berücksichtigt hat...

    schlussendlich werd ich mich eh nicht auf einen rechtsstreit einlassen, da habe ich keine energie dafür, aber ausreichend energie um umzuziehen ist aber auch nicht da:-( ich wollte doch nur die pläne und dann weiter sehen:cry:

    ich weiss jetzt gerade nicht was tun - am besten ich finde ne kellerwohnung...

    grüsse,
    samuel
     

Diese Seite empfehlen