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Haltung Baumsteiger/Blattsteiger rechtliches

Dieses Thema im Forum "Froschlurche" wurde erstellt von Nünenünzger, 5. September 2024.

  1. Nünenünzger

    Nünenünzger

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    Hallo zusammen

    Ich hege schon seit einigen Jahren eine Faszination für Pfeilgiftfrösche. Da nach dem kürzlich erfolgten Hauskauf in den nächsten zwei Jahren die renovation des Kellers ansteht, im zuge deren auch "mein" Hobbyraum entsteht, wäre die Möglichkeit für ein oder zwei Terrarien günstig.
    Bevor ich mich aber zu sehr in das Thema reinsteigere möchte ich den rechtlichen Rahmen klären, was anscheinend gar nicht so einfach ist, vielleicht weiss ja hier jemand Bescheid.
    Laut den von mir gefundenen Informationen sind so ziemlich alle Arten auf der CITES-Liste und durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt, das auch die Schweiz unterzeichnet hat. Da hören die -hoffentlich- verlässlichen Infos aber schon auf. Was heisst das für mich als potentiellen Käufer, Halter und vielleicht ja auch Züchter? Darf ich die Frösche "einfach so" kaufen und halten? Muss ich diese als Exoten anmelden? Wenn ja, wo? Kostet das was? Was geschieht bei einer Nachzucht, muss ich das melden? Ich hab irgendwo was von einem Zuchtnachweis/Papieren gelesen, die nötig sein sollen, finde aber auch da keine weiteren Infos.

    Generell bin ich fürs erste an der Art Phyllobates Vittatus interessiert, falls das in dem Zusammenhang wichtig ist, nehme aber gerne jegliche links zu allen Arten. Das Terrarium ist noch weit entfernt, da kann sich noch was ändern.

    Gruss
    Marco
     
  2. Zigermandli

    Zigermandli Moderator

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    Sali Marco

    Wenn die Art CiTES geslistet ist, bedeutet das eigentlich nur, dass der Handel geregelt bzw. mit Auflagen verbunden ist. Das bedeutet, dass du innerhalb der Schweiz einen Herkunftsnachweis des Tiere brauchst, was Dir der Varkäufer / Züchter in aller Regel ausstellt.

    Komplizierter wird es, wenn du ein CITES-Tier aus dem Ausland bspw. aus Deutschland importieren willst. Da müssen beidseitig CITES Papiere erstellt und angemeldet werden, plus eine Einfuhrbewilligung (muss benatragt werden und wird vom Veterinäramt ausgestellt).

    Kurz und knapp: Am besten bei einem seriösen schweizer Züchter oder Händler kaufen, dann ist das kein Problem.

    Gruss Thomas
     
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  3. Nünenünzger

    Nünenünzger

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    Sali Thomas

    Ah, verstehe, danke dir. Der Kauf in der Schweiz ist eh der Plan, schon alleine wegen des Zolls und der Transportdauer.
    Wie ist das, wenn ich züchte, egal ob gezielt oder unbeabsichtigt. Die von mir präferierte Art scheint da nicht so schwierig zum züchten sein. Irgendwann geht sicher der Platz aus, und man will Tiere abgeben. Müsste dann ich einfach Papiere ausfüllen, oder muss man da irgendwie als Züchter registriert sein, weisst du das?
    Mir ist klar, dass das sehr theoretische Probleme sind, ich möchte einfach wissen, was auf mich zu kommt, bevor ich zu sehr in die Planung gehe und Platz für ein Terrarien-/Aquarienregal plane.

    Gruss
    Marco
     
  4. Zigermandli

    Zigermandli Moderator

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  5. Nünenünzger

    Nünenünzger

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    Sali Thomas

    Grandios, danke dir! Scheint also kein Hexenwerk zu sein.

    Btw. Du bis ja Mod. Ich habs wieder mal geschafft, den Thread im falschen Unterforum zu öffnen. Könntest du den verschieben? Sorry dafür

    Gruss
    Marco
     
  6. Zigermandli

    Zigermandli Moderator

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    Kein Ding, habs schon verschoben.

    Gruss Thomas
     

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