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Frage an die Händler: Was für Kriterien erfüllt Ihr bei: Acanthicus adonis

Dieses Thema im Forum "Forum Kritik - Infos - Anregungen" wurde erstellt von hostis, 31. Mai 2013.

  1. hostis

    hostis Guest

    Hallo zusammen, liebe Händler,

    Da ich in mehreren Geschäften diese Fische zum Verkauf sah, und es sind diese Fische(!http://www.l-welse.com/reviewpost/showproduct.php/product/904/cat/62), leider, Stelle ich nun Fragen!

    Mehrere Fragen an Euch:

    1. Was für Kriterien müsst IHR erfüllen um diesen Wels zu halten?

    2. Was für Kriterien müsst IHR erfüllen um diesen Wels weiterzuverkaufen?

    3. Was für Kriterien muss der Kunde erfüllen,bzw vorweisen um diesen Wels zu kaufen?

    4. Wie kann es sein dass ich diesen Wels in Eurem Sortiment mehrfach antreffe, obwohl gesundes Menschenverständnis einem sagt dass niemand solche Welse halten kann, es sei denn man hat mindestens 10 000Liter Wasser zur Verfügung? Der Wels ist nicht als Einzeltier anzutreffen, sondern in grösserer Anzahl. Auch bei mindestens einem Sponsor des Forums. Auch wäre ein Kauf inklusive Nachbestellung ohne weiteres möglich. Ohne Vorweisen von irgendetwas. Der Import wäre über eine namhafte Importfirma geschehen, Falschdeklaration unmöglich!

    5. Steht Profit über allem? Oder einfach nur Dummheit?

    Auf Bärndütsch: Spinnts Euch mängisch?

    lg Dominic
     
  2. Niklaus

    Niklaus

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    Hoi Dominic

    Warum setzt Du bei Deiner letzten Parole in diesem Beitrag ein Fragezeichen?

    Ich finde es toll, dass es Leute gibt, welche sich aktiv um das Wohl von Tieren kümmern und auf potentielle Missstände hinweisen!

    Waren diese zugegebenermassen sehr attraktiven, aber wenn überhaupt dann nur für ganz grosse Schaubecken geeignete Welsart auch als acanthicus adonis in den von Dir besuchten Geschäften angeschrieben?

    Normalerweise haben die von mir besuchten Geschäfte rund um Zürich jeweils auch Zusatzinfos, wie Wasseransprüche, Endgrösse, geeignete Beckenmasse etc. aufgeführt sowie eine Beratung durch geschultes Verkaufspersonal als Dienstleistung im Angebot.

    Was haben Dir die Verkäufer bei Deinen Besuchen im Geschäft auf Deine Fragen geantwortet?

    Persönlich bin ich der Meinung, dass Du ganz genau sagen müsstest, welche Geschäfte diese Tiere zum Verkauf anbieten, um nicht "mehrere Geschäfte" unter Generalverdacht zu setzen. Das führt nur zu Gerüchten und ist für die Inhaber u.U. auch geschäftsschädigend.

    Wenn hier aber Profitgier über eine fachlich korrekte Beratung gehen, ist das meiden solcher Geschäfte und/oder Händler die beste Therapie, um kranke Auswüchse im Verkauf einzudämmen.

    Vielleich wurden Ihnen aber auch Jungtiere irrtümlich unter einer anderen Bezeichnung verkauft? Oder ein Züchter und Zulieferant erhielten aus Import oder von einer Brasilienreise Laich ohne zu wissen, was es genau wird...?

    Lg N.


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  3. hostis

    hostis Guest

    Hallo Niklaus,

    Die Tiere waren als solche beschriftet. Ein Händler wusste genau was er da hat, heisst er wusste auch dass die gross werden. Im anderen Geschäft wusste niemand dass die so gross werden. Dort wurden auch andere Welse mit Grössenangaben versehen die sureal sind.

    Es wurde darauf hingewiesen dass die Tiere nie so gross würden. Auch dass viele Halter meinen dass sich die Fische dem AQ anpassen. Das "meinen" wurde betont, was die Sache auch nicht besser macht.

    Ich habe bewusst keine Namen genannt. Ein Verkäufer ist mir eigentlich sehr sympatisch.

    Ich werde wohl eine Anzeige machen.
    Niemand hätte eine Haltebewilligung sehen wollen.
    Ein Statement von einem Verkäufer wäre gut.
    Unter Generalverdacht will ich niemanden stellen.

    Ich denke wenn der Import über Aqua Global geschieht, dann sind es wirklich diese Welse. Sie sehen so aus, sie sind so angeschrieben und sie werden von Aqua Global geliefert....

    lg Dominic
     
  4. MichaelSG

    MichaelSG

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    Dann tu das auch nicht und sag was Sache ist, alles andere ist ein unqualifizierter pauschaler Rundumschlag!

    :shock:
     
  5. Niklaus

    Niklaus

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  6. hostis

    hostis Guest

    Hallo Michael,

    Ich habe nur gefragt nach welchen Kriterien Ihr den Fisch haltet, bzw weiterverkaufen dürft. Es geht nicht darum jemanden anzuprangern. Deshalb werden die Geschäfte nicht öffentlich genannt. Auch wäre es nicht gut wenn es eine Anzeige gibt die Sache vorher öffentlich zu machen.

    Es geht nur darum wie die Sache gehandhabt wird.

    Hallo Niklaus,

    Jahwohl, denn die Tiere wurden von dort geliefert, mündliche Bestätigung von Seiten des Verkäufers...

    lg Dominic
     
  7. Niklaus

    Niklaus

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    Hoi Dominic

    Nun, wenn ich den letzten Satz von deiner Einleitung lese, geht es sehr wohl um ein starkes Statement und Du suchst mit deinem Thread die Öffentlichkeit. Wie ich ja sinngemäss sagte, finde ich es toll, wenn man sich um den Tierschutz aktiv bemüht und auch öffentlich auf potentielle Missstände bei Schwerenötern hinweist. Ich zähle mich selber nicht zu den Tierschutz-Aktivisten, bin aber der Meinung, dass wir solche Leute wie Dich, Dominic, brauchen! Aber als Konsument muss ich schon wissen, wo allfällige Missetäter ihr Geschäft haben. Sonst bringe ich am Ende noch Geld dorthin, ohne zu wissen, dass es gerade der von Dir monierte Händler ist. Er würde dann ggf. mit meinem Geld wieder die nächste Ladung Welse mit Endgrössen über 1m bestellen. Dass war doch käumlich Deine Absicht, Dominic? Keep the face!

    N.

    ps. Ich glaube nicht, dass sich die betroffenen Händler nun hier im Thread "outen" und auf Deine eingangs gestellten Fragen Bezug nehmen. Was bleibt sind Spekulationen und ich habe guten Grund anzunehmen, dass die betroffenen Händler in Deiner Umgebung +/- 30km um und in Solothurn mit diesen Tieren geschäften.



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    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. Juni 2013
  8. .michael

    .michael

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    Hallo zusammen,

    Ich denke nicht, dass Dominic den Händler hier nennen muss und soll. Damit würde er sich strafbar machen (Rufschädigung).

    Ich habe den Anfangsbeitrag so verstanden, dass sich Dominic fragt, was das ein Händler sich überlegt, wenn er, in diesem Fall, einen Wels in sein Sortiment nimmt, dem die üblichen Haltungssituationen nicht gerecht wird.
    Der Wels war ein sichtlicher Beispiel, die Frage jedoch generell auf grosse Fische bezogen. Oder?

    Ich selbst fände ein Statement von ein paar Händlern interessant.
    Ob sie diese Tiere nur dann in ihr Sortiment nehmen, wenn sie Anfragen bekommen?
    Oder auch, weshalb eben gerade nicht?

    Gruss, Michael
     
  9. Niklaus

    Niklaus

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    Hallo Michael
    Nicht so voreilig mit der rechtlichen Beurteilung. Nach StGB 173 ist der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt, wer die Ehre eines anderen durch einen Tatsachenbehauptung oder durch ein gemischtes Werturteil gegenüber Dritten verletzt. Strafbarkeit besteht nur, wenn man nicht zum Wahrheits- oder Gutglaubensbeweis zugelassen wird oder wenn dieser misslingt. Und ich gehe jetzt davon aus, dass Dominic die Wahrheit spricht und dies auch beweisen könnte. Auch Art. 174 Verleumdung, was eine üble Nachrede wider besseres Wissen wäre, kann m.E. nicht angewandt werden. Die Aussage muss unwahr sein und der Täter muss dies auch wissen. Eventualdolus genügt nicht, notwendig ist vielmehr direkter Vorsatz (?wider besseres Wissen?)!
    Man könnte aber noch bezüglich dem Bärndütsch Ausruf zum Schluss von Dominics Einleitung eine Beschimpfung nach StGB 177 prüfen. Aber das reicht wohl kaum. Persönlich würde ich sogar einer Zivilklage gelassen entgegenschauen. Es muss einem Bürger, wie Dominic in der Schweiz möglich sein auf Missstände im Tierschutz oder sogar konkreten Verletzungen in diesem Bereich hinzuweisen, sofern es der Wahrheit entspricht und dies auch bewiesen werden kann! Und Dominic würde nicht eine Anzeige in Erwägung ziehen, wenn er nur die eingangs gestellten Fragen aus Neugier formulierte. Das wäre mal mein Verständnis von Dominics Thread. Aber wir können auch gutschweizerisch den Ball flach halten und die Worte von Dominic in simple Wissensfragen umdeuten.
    Lg N.


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  10. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hallo Namensvetter ;-)

    Für mich als Händler ist klar, dass ich standardmässig nur Arten verkaufe, welche auch in "üblichen Aquariengrössen" gehalten werden können und nicht zb. Mindestmasse von 300cm Länge voraussetzen. Dazu kommt, dass es für Arten, welche über 1m gross werden eine Haltebewilligung benötigt und sollte die notwendig sein, dann muss die beim Kauf vorliegen, ansonsten darf (und will) ich nicht verkaufen.

    Selbstverständlich würde ich auf Anfrage eines Kunden auch eine Art "organisieren", welche über das Standardsortiment hinausgeht und spezielle Haltungsbedingungen erfordern (beschränken wir uns mal auf die Beckengrösse), inklusive natürlich der Überprüfung der allenfalls notwendigen Haltebewilligung.

    Vom kantonalen Veterinäramt habe ich im Zuge der erhaltenen Bewilligung zum Zierfischhandel u.a. die Auflage (und ich sehe das auch so als gegeben), dass ich die Kundschaft beim Verkauf von Tieren über die Haltung der gekauften Arten informiere. Natürlich ist das bei Stammkundschaft und offensichtlich sehr erfahrenen Aquarianern dann eher eine Alibiübung, aber ich muss (und will) es tun und setze das auch so um. Spätestens ab diesem Zeitpunkt trägt dann auch der Käufer zu 100% die Verantwortung für die gekauften Arten. Selbstverständlich stehe ich auch danach beratend zur Verfügung, aber die Verantwortung liegt dann beim Kunden und nicht mehr bei mir.

    Letztlich bin ich auch darauf angewiesen, dass ich vom Kunden soweit ehrliche Aussagen erhalte, wenn ich mich nach den geplanten oder gegebenen Haltungsbedingungen erkundige. Was glaubst du (bzw. was glaubt ihr) wie oft man als Händler belogen wird... da sind irgendwo Grenzen gesetzt und man könnte höchstens in solchen Fällen (nach Bauchgefühl halt) darauf verzichten Fische zu verkaufen, doch welches Geschäft kann sich das wirklich leisten (auf Dauer)... ich kann das, ich darf verkaufen, muss aber nicht und in den letzten 4-5 Jahren kam es sicher 1-2x im Jahr vor, dass ich den Verkauf von Tieren verweigert habe. Das führt zwar meistens dazu, dass der Kunde bedröppelt halt den nächsten Händler sucht und sich die Tiere dann halt dort kauft und meistens eine neue Geschichte auftischt, aber das kann ich sowieso nicht beeinflussen.

    Eine Nennung des Geschäfts in welchem die von Dominic angeprangerten Missstände herrschen, sehe ich rechtlich ebenfalls nicht als ein Problem. Wäre das ein Problem, müsste man das Forum (bzw. Teile davon) schliessen, da es immer wieder mal zu negativen Rückmeldungen und ähnlichem kam in den gefühlten letzten 10 Jahren. Wenn Dominic jedoch eine Anzeige anstrebt, ist klar, dass er nicht vorgreifen will.
     
  11. Angel

    Angel

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    Hi zusammen

    Fische, welche sehr gross werden oder wirklich viel Schwimmraum benötigen habe ich erst gar nicht in der Verkaufsanlage... ich persönlich will niemanden dazu verleiten, klar ist der Adonis ein hübscher Bursche aber wer kann/will schon ein Becken von mindestens 300x180cm (Mindestbeckengrösse) nur für ihn alleine aufstellen, kommen nämlich noch weitere Fische dazu vergrössert sich dieses Mindestbeckenmass entsprechend und das ist nicht ganz ohne.
    Ein paar grössere Fische (nicht über 40cm) sind bei mir im Showbecken.... selbst ausgewachsene Pinselalgenfresser überraschen dann doch einige Leute, welche diese in der Regel als süsse 5cm Fischchen sehen ;)

    ... aber ich bestelle grössere Arten natürlich auf Wunsch, wenn die benötigte Beckengrösse vorhanden ist oder berate entsprechend, wenn jemand einen wirklich grossen Tank aufstellen möchte und dazu einen passenden Besatz sucht. Tiere bestellen, welche eine Haltebewilligung benötigen nur dann, wenn eine Solche auch vorliegt denn wenn der Käufer auf einmal zurückkrebst sitzt man auf Tieren, welche man eventuell gar nicht in der eigenen Anlage halten kann/darf... die Haltebewilligung gilt auch für Händler ;)

    Dies können wohl nur diese beantworten, welche unbedacht grössere Arten verkaufen. Ich denke mir, dass manchmal vielleicht auch Unwissenheit seitens Mitarbeiter vorhanden ist aber der, der den Tierpfleger hat sollte eigentlich über das entsprechende Wissen verfügen bzw. Nichtwissen schützt bekanntlich nicht vor Strafe und für irgend etwas werden diese Fortbildungskurse ja auch angeboten (trocken aber hilfreich der Kurs über die aktuelle Gesetzeslage) aber sucht doch zuerst das Gespräch mit den Betroffenen und klärt diese auf... falls absolute Ignoranz entgegen schlägt kann man immer noch zu härteren Mitteln greifen.

    Liebe Grüsse

    Angel
     
  12. Niklaus

    Niklaus

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    Hallo Zusammen
    Kennt sich hier im Forum jemand von den Profis bei der juristischen und logischen Auslegung der aktuellen CH-Tierschutzverordnung aus. In Anhang 2 dieser Verordnung wird zwar tabellarisch erklärt, was Sache ist. Nur ich als Laie (und das Gesetz gilt auch für mich) verstehe den "Mecano" der Berechnung sowie die Masseinheit nicht.

    Link zur Verordnung: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/index.html

    Kann mir jemand anhand folgendem Beispiel erklären, wie sich Mind. Beckengrösse und kant. Bewilligungspflicht ja/nein definieren:

    a) 1xL200 KL bis 25cm
    b) 5xL200 KL bis 25cm
    c) 1xAcanthicus Adonis KL > 1m
    d) 5xAcanthicus Adonis KL > 1m

    Wie lautet die min. Beckengrösse für a) bis d) und besteht eine kant. Bewilligungspflicht für Händler und/oder Halter?

    Mit Dank zum Voraus grüsst euch

    N.

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  13. hostis

    hostis Guest

  14. Niklaus

    Niklaus

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    Hoi Dominic

    Folgendes habe ich dank Dir gefunden:

    Informationspflicht, Mindestalter der erwerbenden Person, Haltebewilligung für Wildtiere

    Wer Heim- und Wildtiere gewerbsmässig verkauft, hat die Käuferschaft schriftlich zu informieren über die Bedürfnisse, die angemessene Betreuung und die tiergerechte Haltung der betroffenen Tierart sowie über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Nicht informiert werden müssen Personen, die über eine Handelsbewilligung nach Artikel 104 TSchV verfügen (vgl. Art. 111 TSchV).

    Tiere dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Inhaber der elterlichen Gewalt an Personen unter 16 Jahren verkauft werden (Art. 110 TSchV).

    Tiere, für deren Haltung eine Bewilligung notwendig ist, dürfen nur an andere Personen abgegeben werden, wenn diese eine gültige Bewilligung für das private Halten von Wildtieren (vgl. Art. 89 TSchV) oder für den Handel oder die Werbung (vgl. Art. 106 TSchV) vorweisen (Art. 109 TSchV).

    Sofern das auch für Zierfische gilt, beantwortet es doch Deine eingangs gestellten Fragen, Dominic?

    Wieso also der Thread, wenn es Dir nicht auch um "name and shame" geht bzw. Du ja die Antworten selber kennst? "Name and shame" ist m.E. notabene das effizienteste Mittel, was ein Tierschützer im Repertoire hat. Eine amtliche Verzeigung führt wenn überhaupt nur zu einem kleinen Bussgeld und zeigt begrenzt Wirkung...

    Interessant ist auch die Passage, wonach die Schriftlichkeit bezüglich der Information gegenüber der Kundschaft verlangt wird. Ein Händler müsste das fast in zwei Ordner dokumentieren, um sich im Notfall vor der Behörde exkulpieren zu können. Ein Ordner, welcher die Informationspflichten dokumentiert und ein zweiter Ordner mit den Bewilligungen der Kundschaft (Kopie). Und natürlich die Ausweiskontrolle, um unter 16-Jährige zu identifizieren.

    Oder bin ich nun mit der Auslegung der TSchV entgleist?

    Dieses Gesetz und die Bestimmungen, sofern auch für Zierfische anwendbar, greifen schon extrem stark in die Handels- und Vertragsfreiheit ein. Es war aber möglicherweise nötig bei der Rechtsetzung so weit zu gehen, um das Wohl der Tiere besser zu schützen...

    Um Klärung meiner Fragen a) bis d) weiter oben wäre ich aber trotzdem froh. Ich verstehe die Tabelle in Anhang 2 der TSchV wirklich nicht.

    Lg N.

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  15. hostis

    hostis Guest

    Hallo zusammen,

    Angel und Michael, erstmals danke für die Statements.

    Niklaus, den Tread hab ich eröffnet weil es mich wundernimmt wie Händler allgemein zur Sache stehen. Und ein klein wenig auch in der Hoffnung dass dies eventuel auch Händler lesen, die sich bewusst oder unbewusst nicht an Gesetze halten. Vielfach ist es ja nicht böse Absicht. Deshalb habe ich das Geschäft, bzw die Geschäfte, noch nicht genannt. Ein Geschäft war ja einsichtig und will die Sachlage abklären. Das zweite, da war der Verantwortliche letzte Woche nicht da, deshalb werde ich diese Woche das Gespräch suchen.

    Auch wollte ich wissen ob man die Haltebewilligung dem Händler vorweisen muss. Was ja nun bestätigt wurde.

    Die Tabelle verstehe ich leider auch nicht. Die ganze Sache auf den Admin-Seiten ist manchmal nicht ganz logisch.

    Das Statement ob "einem manchmal spinnt?" war ganz allgemein gemeint, nicht als Angriff. Händler die wohlüberlegt verkaufen, dürfen die Frage ja mit Nein beantworten. War keine böse Absicht dahinter.

    Angel, noch eine Frage, Du schreibst ja dass auch der Händler eine Haltebewilligung benötigt. Bekommt man die automatisch wenn man die Kurse gemacht hat welche nötig sind um Tiere zu handeln, oder ist da ein zusätzlicher Sachkundenachweis nötig? Soviel ich weiss braucht man auch als Händler von Giftschlangen zusätzliche Papiere, ich denke dies ist bei bewilligungspflichtigen Fischen genauso der Fall?

    lg Dominic
     
  16. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hi Dominic

    Nein, die Haltebewilligung kriegt man erst, wenn man nebst dem besuchten Sachkundekurs auch nachweisen kann, dass die Tiere den Vorschriften gemäss gehalten werden können. Das beinhaltet in der Regel auch eine Inspektion des Veterinäramtes.

    Dasselbe ist bei Händlern der Fall. Will ein Händler eine bewilligungspflichtige Art halten (zb. Rochen), dann muss er einen Sachkundekurs besuchen und die Haltebedingungen erfüllen. Das hat nichts mit der Händlerbewilligung zu tun.
     
  17. Niklaus

    Niklaus

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    Hoi zäme

    Ich versuche mal die Tabelle in Anhang 2 der TSchV richtig zu deuten:

    Link nochmals zur Verordnung: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/index.htm

    Annahmen:
    a) 1xL200 KL bis 25cm
    b) 5xL200 KL bis 25cm
    c) 1xAcanthicus Adonis KL >1m
    d) 5xAcanthicus Adonis KL >1m

    Wie lautet die min. Beckengrösse für a) bis d) und besteht eine kant. Bewilligungspflicht für Händler und/oder Halter?

    Mein Lösungasvorschlag:
    Beckenmasse in cm LxBxH sowie Vol in Liter (l)

    a) 50x37.5x25
    mit KL 25 gerechnet
    2/3 der Fläche mind KL Fisch ergibt >31l
    1/3 der Fläche wurde mit Höhe 20cm gerechnet.
    Total Vol. >43l
    keine Bewilligungspflicht

    b) 100x47.5x25 >118l
    mit KL 25 gerechnet
    keine Bewilligungspflicht

    c) 200x150x100 >3000l
    mit KL 100 gerechnet
    Bewilligung für Händler und Kunde: ja

    d) 400x190x100 >7600l
    mit KL 100 gerechnet
    Bewilligung für Händler und Kunde: ja

    Korrekt?

    Falls ja, kann jeder Halter von Zierfischen über 20cm und Händler sowie Züchter mal seine Becken ausmessen! Und wenn Kunden mit dem Messband im Aquariumshop auftauchen, suchen sie in der Regel keinen Massanzug ;-)

    Lg. N.


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  18. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hallo zusammen

    Entscheidend ob für Händler und/oder Kunde eine Haltebewilligung notwendig ist oder nicht, ist folgendes (u.a. bereits > hier < erwähnt)

    Haltebewilligung
    Fische, die in Freiheit mehr als 1m lang werden (ausgenommen einheimische Arten nach der Fischereigesetzgebung), sowie Hochsee- und Riffhaie brauchen eine Haltebewilligung. Diese muss vom Halter beim kantonalen Veterinäramt beantragt werden
    (Quelle: BVET)


    Thats it... alles andere sind aus meiner Sicht gesuchte Spitzfindigkeiten. ;-)
     
  19. hostis

    hostis Guest

    Hallo zusammen,

    Zu dieser Sache habe ich ja noch gar keine Stellung bekanntgemacht. Dies hole ich nun nach:

    Es handelt sich ja wirklich um einen minderschweren Tierschutz- oder Tierrechtsfall. Normalerweise rede ich zuerst mit den Leuten. Wenn dann nicht das gemacht wird was Gesetz ist, dann wird eingeschritten, dann hat der Betroffene so richtig Probleme. Dies ist aber nicht das primäre Ziel. Das Ziel ist immer eine vernünftige Lösung zu finden. Meistens ist dies hier in der Schweiz möglich. Eine Diskussion bringt manchmal mehr als eine Anzeige.
    Auch ich habe zb mit dem Connyland-Gasser-Clan eine Lösung finden wollen. Gassers Vernunft war leider nicht anwesend, ein mittelfristiger Ausstieg aus der Delfinhaltung war plötzlich nicht mehr möglich, obwohl es Röby und Conny versprochen hatten. Die Diskussion war da, leider nach Connys Tod keine Einsicht. Ihr wisst ja was dann geschah. Ich persöndlich gab ihm das Versprechen dass wir ihn innerhalb von einem Jahr ruinieren, was wir geschafft haben, in 8Monaten.
    Dies ist ein Grund wiso ich auf Besserung hoffe, denn ehrlich gesagt, wen ich angreife kommt flach raus. Und die Existenz der betroffenen Geschäfte will ich erst dann gefährden wenn keine Besserung eintritt. Ausserdem habe ich mit den Delfinen eigentlich genug zu tun und möchte nicht unbedingt das Aufgabengebiet erweitern wenn es nicht absolut nötig ist.
    Wichtig ist dass die Gesetze eingehalten werden.

    lg Dominic
     
  20. Niklaus

    Niklaus

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    Hoi Dominic

    Wieso hast Du dann den deutschen Lieferanten in Deinem Thread namentlich genannt, aber der Dir sympathische CH-Shopbetreiber nicht? Weiter erwähnst Du auch einen Shopbetreiber, welcher hier im Forum Sponsor sei und da kommt man autom. auf einen Shop in der Nähe von Solothurn... Diese Art von Kommunkation führt nur zu Gerüchten. Ich als Konsument und neutraler Leser hier im Forum möchte mein Geld bei Händlern platzieren, welche das Tierschutzgesetz ausnamslos einhalten. Und bei den von Dir genannten Welsen, welche über ein Meter gross werden können, war das wohl in mancherlei Hinsicht nicht der Fall. Wäre es nur eine formale Bagatellverletzung der TSchV hättest Du den Thread kaum eröffnet.

    Keep the face, Dominic oder zieh den "Tierschützerpulli" wieder ab!

    Lg N.


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