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Sonnenbarsche

Dieses Thema im Forum "Haltung: Fische" wurde erstellt von AGONY, 9. August 2006.

  1. AGONY

    AGONY Guest

    Hallo,
    Sind Sonnenbarsche wie Krebse auch verboten?
    Gruss Thomas
     
  2. miKe P

    miKe P

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    sali thomas

    die haltung ist meines wissens nicht verboten. ich hab beim angeln schon welche erwischt... werden wohl von irgend einem "&)§?`($W()/&%"`= ausgesetzt worden sein... :x

    meines wissens dürfte die haltung dieser tiere relativ einfach sein, allerdings werden sie bei allfälligen balz- und brutaktivitäten sehr ruppig und benötigen relativ grosse becken. (sie bleiben ja auch nicht ewig süsse 5cm gross - die biester)

    gruess
    miKe
     
  3. AGONY

    AGONY Guest

    Ok warum werden Krebse verboten aber Sonnenbarsche nicht?
    Wo ist da die logik? Voll Neutral gefragt!!!Werde die Schweizer Logik nie verstehen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. August 2006
  4. Angel

    Angel

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    Hi Agony

    Dummerweise weiss ich nicht mehr, wo es nachzulesen ist aber es gibt diverse Sonnenbarscharten und wenn ichs recht in Erinnerung hab sind davon drei Arten verboten... frag mich aber bitte nicht welche das schon wieder waren... vielleicht weiss das Michi Tobler noch.

    Liebe Grüsse

    Angel
     
  5. Michi Tobler

    Michi Tobler

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    Hallo zusammen,

    Schweizer Logik: Genau wie nicht-heimische Krebse sind Sonnenbarsche im (zweiten?) Anhang des Fischereigesetzes als gebietsfremde Arten gelistet. Sie unterliegen somit den gleichen Bestimmungen wie die Krebse. Finger weg von den Biestern;o)

    In great agony, m
     
  6. Sascha

    Sascha

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    hi michi,

    ist das in etwa dasselbe wie bei den zandern und regenbogenforellen?

    gruss
    sascha
     
  7. wassermann

    wassermann

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    Hallo zusammen
    das halten und pflegen von Sonnenbarschen und Krebsen ist nicht verboten. Nur das wieder einsetzen in öffentliche und offene Gewässer

    Gruss Hanspeter
     
  8. Angel

    Angel

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    Hi Hanspeter

    Bitte nicht einfach etwas behaupten!!

    Wirf mal die Suchfunktion an und Du wirst hier Themen finden, wo ausführlich darüber diskutiert wurde und von wem aus und warum die Haltung gewisser Krebs- und Fischarten verboten ist... redest Du jedoch von den Einheimischen Arten, dann ist die Haltung im Aquarium erlaubt sofern die Tiere nicht geschützt sind.

    Liebe Grüsse

    Angel
     
  9. Sugus

    Sugus Administrator Moderator

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    Hi Hans-Peter

    Nichteinheimische Krebse sind verboten.... SoBa weiss ich nicht, aber sehe jedesmal welche im Greifensee...

    Das ist einer der Gründe, weshalb man die Haltung von nichteinheimischen Tieren (wie z.b. Krebse) verbietet.

    rgds
    rené
     
  10. herz

    herz

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    hey last die sonnenbärschli im see:x
    sonst habe ich nichts farbiges mehr beim tauchen zu sehen:-D
    sie sind sehr häufig im zürichsee zu sehen. sind wunderschön. da lohnt es sich so weit zu fahren mir 2 flaschen im kofferraum zum tauchen:-D
    es ist richtig das die einer einmal aussetzte aber sie haben bis jetz keinen schaden verursacht. es gibt die jetzt schon länger.

    also ich würde die ncht ins aquarium setzen

    grüsse von der taucherin sabrina:)
     
  11. Aragon

    Aragon

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    Hallo

    ich kann nur jedem abraten sich Sonnenbarsche zuzutun. vor 25 jahren hatte ich mal kurzfristig ein Aquarium und man verkaufte mir die Biester. Je länger, je aggressiver wurden sie dem anderen Besatz gegenüber. Sie rissen ihnen regelrecht die Flossen ab. Das war kein Knabbern. Ich hatte gösste Mühe, dass das Gerschäft welche mir die Fische verkaufte, diese gratis zurücknahm.

    Und Sabrina, erzähl das mal einem Berufsfischer, dass Sonnenbarsche keinen Schaden anrichten, der wird Dich lynchen. Es sind extreme Räuber, da ist Egli und Co harmlos. Das heisst je mehr es davon in einem See hat, je mehr Brut wird gefressen und dezimiert so den heimischen Besatz.

    Gruss Peter
     
  12. Sugus

    Sugus Administrator Moderator

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    Hi Sabrina

    Das ändert leider nichts daran, das ausgesetzte Tiere nichts in unseren Gewässern zu suchen haben ;-)

    Hmmmm eine gewagte Behauptung... Die ausgesetzten Tiere brauchen Nahrung, greifen die Population anderer Fischarten an usw...
    Für unsereiner ist es sehr schwer die Folgen einer Aussetzung einer nichteinheimischen Tierart abzuschätzen.
    Der SoBa als Räuber macht sich mit Sicherheit über einheimische Fischarten her, wird sich ev. als Laichräuber betätigen und somit schon das Gleichgewicht durcheinander bringen.

    rgds
    rené
     
  13. herz

    herz

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    ja ich weis das es nicht toll ist fische auszusetzen:oops:
    das die barschis noch keinen schaden nahmen haben mir die anderen taucher gesagt. sorry wen das falsch ist. aber die sehen ja auch wen die population der anderen fische weniger wird. oder nicht?

    gruss sabrina:)
     
  14. AGONY

    AGONY Guest

    Hallo war nur neugierig ob es auch fische gibt die verboten sind.
    Es gibt meiner meinung nach verdammt viele Fischarten die bei uns pberleben würden. Eine genaue liste währe von vorteil.
    Gruss Thomas
     
  15. joggel

    joggel

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    Anhang 3 zur Verordnung zum Fischereigesetz

    Hallo zusammen
    Die Arten, deren Haltung in der Schweiz auch in Aquarien verboten ist, findet man im Anhang 3 zur Verordnung zum Fischereigesetz:

    Hundsfische [FONT=&quot]Umbra [/FONT]spp.
    Blaubandbärbling [FONT=&quot]Pseudorasbora parva[/FONT]
    Weisser Amur, Graskarpfen [FONT=&quot]Ctenopharyngodon idellus[/FONT]
    Silberner Tolstolob [FONT=&quot]Hypophthalmichthys molitrix[/FONT]
    Gefleckter Tolstolob [FONT=&quot]Aristichthys nobilis[/FONT]
    Katzenwels, Zwergwels [FONT=&quot]Ameiurus [/FONT]spp.
    Sonnenbarsch [FONT=&quot]Lepomis gibbosus[/FONT]
    Schwarzbarsch [FONT=&quot]Micropterus dolomieui[/FONT]
    Forellenbarsch [FONT=&quot]Micropterus salmoides[/FONT]
    in Anhang 1 nicht aufgeführte
    Zehnfusskrebse
    Decapoda (ohne [FONT=&quot]Astacus astacus, Austropotamobius[/FONT]
    [FONT=&quot]pallipes [/FONT]und [FONT=&quot]A. torrentium[/FONT])

    http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/923.01.de.pdf

    Ausnahmebewilligungen gibt's praktisch nur für öffentliche Forschungseinrichtungen und Zoos.
     

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