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    Zum Jahresbeginn haben wir auch gleich spannende Neuigkeiten für Euch!
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    Aquarium Terrarium Coming Soon



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  3. Vorankündigung

    Hallo Gast
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Arowanas zu verkaufen (billig und süss)...

Dieses Thema im Forum "Tiefgründiges" wurde erstellt von Zebra-ChiLd-46, 13. September 2014.

Schlagworte:
  1. Zebra-ChiLd-46

    Zebra-ChiLd-46

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    Guten Abend Aquarianer



    "Wunderbar wie man heute einfach jeden Fisch übers Internet bestellen kann & dazu noch so billig, kann sogar ich mir leisten"

    Nein... eigentlich nicht!

    Ich finde es traurig; dass man mit paar Mausklicks

    Riesige Fische bestellen kann, die von mir ausgesehen nur ein Zoo oder gaands gands wenige reichere Aquarianer mehr oder weniger artgerecht gehalten werden können

    Doch im Internet werden sie als 15 cm Knochenhechte, Arvanas, Tausenddolarfisch eca verkauft, z.T. mit der Bemerkung, dass der Artikel auch mit Flockenfutter zu ernähren ist

    von der Endgrösse steht kein Wort.

    Sucht man bei Google die Endgrösse des "Artikels" findet man angaben von 1 Meter bis 1.20 Meter

    Und das für für knapp 50 euro. :,(

    Das die Tiere in Aquarienhaltung nicht gands so gross werden ist ja wohl kein Argument.

    Bei Welsen braucht man ab 1 Meter eine haltebewilligung, gibt es sowas nicht auch für andere Fische?

    Wie denkt ihr darüber?

    Oben am Tread noch drei Links, auf der Website findet ihr noch weitere Riesenfische in der gleichen Endgrössenklasse

    nachdenkliche Grüsse David]
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. September 2014
  2. Dominic H.

    Dominic H.

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    Hallo zusammen,

    Das Gesetz gilt in der Schweiz nicht nur für Welse.

    lg Dominic
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. September 2014
  3. kamel78

    kamel78

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  4. A.H

    A.H Gönner/in

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    Hallo

    Doch musst nur wissen wo:
    Art. 89e

    Dort findest du das gesuchte.
    Das Thema hat in einer ähnlichen Version schon Dominic eröffnet, auch bei deinem gilt. Der Kunde ist auch selbst verantwortlich was er kauft. Ich gehe auch nicht einen 55Zoll TV für ein kleines Kinderzimmer kaufen?
    Es darf und kann nicht immer an den Händlern liegen.
    Zudem können wir die Tiere in der CH nicht bestellen. Der Versand von Fischen ist ja verboten
     
  5. Zebra-ChiLd-46

    Zebra-ChiLd-46

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    Hallo zusammen

    Danke für die Antworten!

    Und die Gesetzesartikel.

    Gruss David
     
  6. Swissfish

    Swissfish

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    Danke für den Tipp! Jetzt weiss ich wo ich meine Grossfische Kaufe....
     
  7. eule

    eule Guest

    hoi Daniel
    spinnst du immer noch an einem grossen becken rum? hoffentlich bleibt es bei dem
    bewilligung hast du sicher immer noch nicht???
     
  8. milli

    milli

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    Nur interessehalber - wie gross müsste ein solches Becken denn sein? Und wo sollte man das aufbauen?
     
  9. A.H

    A.H Gönner/in

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    Hallo

    Ein Becken für einen Arowana sollte schon 5-6m lang und einige Meter breit sein.
    Die wohl einfachste Lösung ist ein Indoorteich mit Glasscheibe.
    Gruss
     
  10. Basil Boesch

    Basil Boesch Moderator

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    Hallo Du (Name?)

    Laut Tierschutzverordnung (Seite 142): Länge = 2x Körperlänge des Fisches, Breite = 1.5x Körperlänge des Fisches
    Bei einem 1m-Fisch also 2 x 1.5 m.
    Ob das sinnvoll bzw. artgerecht ist, kann man diskutieren. Besser ist sicher die Empfehlung von "A.H".

    Wie meinst Du das genau, wo man "sollte"? Ich würde mal sagen, man kann es überall aufstellen wo die Tragfähigkeit des Bodens ein solches Becken zulässt.

    Aber eben, "nur interessehalber". In der Praxis müsste man ja zuerst die Haltebewilligung bekommen, und meines Wissens (ohne Gewähr!) ist das als Privater ziemlich aussichtslos(?).

    Griessli, Basil
     
  11. Angel

    Angel

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    Hi zusammen

    Nur damit es keine Missverständnisse gibt... asiatische Arowana werden meist ca. 60cm bis 70cm gross, man sollte aber die mögliche Endgrösse von 90cm berücksichtigen. Keine Haltebewilligung nötig.

    Der südamerikanische Arowana Osteoglossum bicirrhosum wird deutlich grösser und bei dem müsste man sich natürlich um eine Haltebewilligung bemühen. Für Privat möglich, sofern sie den Sachkundenachweis (Schulung absorviert haben) erbringen können und das Veterinäramt dann die Haltebewilligung erteilt, nachdem die Anlage abgenommen wurde ... also die gesetzlichen Auflagen zu Mindestbeckengrösse etc. stimmen. Von dem her ist es nicht aussichtslos und wer sich einen solchen Tank leisten kann der scheut auch nicht die Kosten für Sachkundenachweis und Haltebewilligung.. diese sind ja vergleichweise gering.

    http://www.sdat.ch/downloads/sachkundekurse-sdat-2015.pdf (ab 250Fr.)
    Die Kosten des Veterinäramts dürften je nach Zeitaufwand zwischen 100 - 200Fr.

    An was es eventuell scheitern könnte wäre die Bereitschaft sich das Wissen anzueignen. Sachkundenachweis erfordert ein gutes Allgemeinwissen und dies wird auch geprüft.

    Liebe Grüsse

    Angel
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Juni 2015
  12. gargus

    gargus

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    gross becken

    Hallo zussamen

    Ich habe die ganze geschichte hinder mir sachkunde
    Ist das eine das grosse becken das andere.

    Das becken eine geld frage ,sachkunde und kurs fische ?ber 1 meter
    Das andere aber das kann man lernen !! Fals fragen und besichtigung in meinem keller gibts so was hehe gruess marco
     

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