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Chana Pseudomarulia

Dieses Thema im Forum "Haltung: Fische" wurde erstellt von swissfisch28, 8. Januar 2014.

  1. swissfisch28

    swissfisch28

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    Hallo Allerseits.

    wollte mal nachfragen ob sich wer von euch mit dem channa pseudomarulia auskennt oder sogar einen haltet??

    mfg ralph
     
  2. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Hallo Ralph
    Die Art ist nicht gültig beschrieben. D.h. es ist weiterhin nicht klar, ob sie mit Channa marulius identisch ist. Die im Netz zu findenden Infos sind deshalb mit Vorsicht zu geniessen. Bisher wurde der Name Channa pseudomarulius als Synonym für C. marulius geführt. Einzig Pascal Antler plädiert für eine "gute" Art. Ob das Problem in der Namensgebung liegt oder in der Tatsache, dass sie von C. marulius nicht abgegrenzt wurde, weiss ich nicht.
    Auf jeden Fall braucht es eine Haltebewilligung, das sie deutlich über 1 m lang wird wie alle Arten aus dem Marulius-Komplex. Und sie ist hochagressiv. Also nur für einen Crack, nichts für Anfänger.
    Gruss Charles
     
  3. swissfisch28

    swissfisch28

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    Hallo Charles
    Danke viel mal für deine schnelle antwort. Ja unter dem namen c.marulius findet man schon etwas mehr ;-)
    Mfg ralph

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  4. the_real_Brucki

    the_real_Brucki

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    Hi,

    pseudomarulia wurden in Schleswig-Holstein von N. Schacht, nachgezogen(siehe entsprechenden Thread im IGL-Forum).
    Die Tiere unterscheidensich imho sehr deutlich von dem was als marulia ab und an im Handel ist. Auch die Endgröße wird wohl deutlich unter ienem Mter bleiben (imho).

    Nachfrage zur haltebwilligung: ist die an die Enkörpergröße gekoppelt ? Braucht man dann als Helveter eine Haltebewilligung für Koi ?

    LG Brucki
     
  5. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Hallo Brucki
    Das habe ich gesehen. Bin an sich Deiner Meinung.
    Ich finde es allerdings erstaunlich, dass der Artstatus immer noch nicht bestätigt wurde.
    Nach Schweizer Tierschutzgessetz bedarf es für die Haltung von Rochen, Haien und Arten, die 1m erreichen können, einer Haltebewilligung. Die reale Grösse des Exemplars spielt dabei keine Rolle.
    Kois fallen nicht darunter.
    Im vorliegenden Fall dürfte auch der Kantonsveterinär Spielraum haben. Solange die Endgrösse nicht wiss. gesichert ist in beide Richtungen. Im Kanton Zürich eher Nein.
    Gruss Charles
     

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