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Feuerstachelaal

Dieses Thema im Forum "Haltung: Fische" wurde erstellt von rodub, 18. November 2012.

  1. rodub

    rodub

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    Hallo zusammen ich bin neu hier.

    Wir haben vor 2 Jahren 2 Feuerstachelaale die bereits im Aquariumladen zusammen im Becken waren gekauft (heisst ja sind einzelgänger) haben sich bestens verstanden und haben auch nie Probleme gehabt mit den beiden.

    letzten Sonntag morgen habe ich leider das Männchen (der kleiner von beiden) auf dem Wohnzimmerboden gefunden:(
    Wie er es aus dem geschlossenen Aquarium geschaft hat wissen wir bis heute nicht:cry:.

    Ich kämpfe mit der entscheidung ob iuch den verbliebenen Feuerstachelaal jetzt alleine lassen soll oder ihm wieder ein "gspähndli" einsetzen soll da er ja nie alleine war...

    was meint ihr?
     
  2. Zigermandli

    Zigermandli Moderator

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    Hallo Rodub

    Erst mal herzlich willkommen im Forum :-D

    Zu deinem Feuerstachelaal:
    Wie gross ist er oder sie denn jetzt ? Falls es sich wirklich um einen Feuerstachelaal handeln sollte muss ich dich fragen, ob du Dir bewusst bist, dass dieser bis zu 100cm heranwachsen kann und ein geschickter nachtaktiver Räuber ist ?

    Ich bin kein Stachelaalspezi und bevor man Dich hier genauer beraten kann wäre es wichtig etwas über Dein Becken zu erfahren. Das heisst die Rahmenbedingungen (Beckengrösse, Besatz, Einrichtung ev. noch Wasserwerte und ein Bild des Beckens)

    Vielleicht erhälst du dann noch den einen oder anderen Zusätzlichen Tip ;-)

    Gruss Thomas
     
  3. rodub

    rodub

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    Hallo Tomas,

    danke erstmal für das Feedback!

    Ja ich bin mir der ev. endgrösse durchaus bewusst:)

    Sie ist jetzt 40cm lang ist in den 2 Jahren auch schön gewachsen...
    haben mit zunehmender grösse auch das Aquarium vergrössert und werden auch weiter flexibel sein. haben uns vor dem Kauf intensiv mit der Endgrösse auseinandergestzt.

    Ich habe ein 450l Becken (siehe Bild) mit einem Besatz von:

    2 küssenden Guramis
    2 Skalaren
    13 Neons
    4 Prachtschmerlen
    ca. 5 Dornaugen:)
    4 Panzerwelse
    4 Leopard Flossensauger
    2 Hexenwelse
    2 L204
    1 Antennenwels

    Wasserwerte habe ich gerade keine aktuellen kämpfe noch mit Bartstoppelalgen:(

    Gruss Roland
     
  4. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Hallo Roland
    Wenn es sich wirklich um Mastacembelus erythrotaenia Bleeker, 1850 handelt, hast Du ein Problem: Du brauchst eine Bewilligung für die Haltung.
    Gruss Charles
     
  5. Zigermandli

    Zigermandli Moderator

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    Hi Zusammen

    Nebst der Bewilligung stelle ich mir noch die Frage, ob er nicht schon bald damit beginnen wird deinen Besatz zu dezimieren :gruebel:

    Hast du im Becken einen geeigneten Unterschlupf für den Stachi ? Ich hab schon gelesen, dass Abwasserrohre oder Ähnliches verwendet wurden. Auch die Fütterung wäre ein interessantes Thema.

    Könntest du mal ein Foto von dem Burschen einstellen ?

    @Charles, wie stehen eigentlich die Chancen so eine Bewilligung überhaupt zu kriegen ?

    Gruss Thomas
     
  6. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Hallo Thomas
    Je nach Kanton gut bis Null. Die Durchsetzung der Vorschriften läuft praktisch immer über kantonale Behörden: Kantonsveterinät, Amt für Fischereiwesen ...
    Gruss Charles
     
  7. wieli

    wieli

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    Hallo Charles,

    steht irgendwo explizit geschrieben, dass für Feuerstachelaale eine Haltungsbewilligung notwendig ist? Ich habe nur eine allgemeine Aussage gefunden, dass das für Fische notwendig sei, die in Freiheit >100cm werden. Der Feuerstachelaal soll meines Wissens zwischen70 und 100cm gross werden.


    Danke und Gruss Andreas
     
  8. Blue2

    Blue2 Sponsor

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    Hallo.. Meiner Meinung braucht es auch keine Haltebewilligung, da es sich eh um Nachzuchten handelt.

    Ausser das Gesetz hat sich in den letzten paar Monaten so geändert, dass man jetzt eine haben muss..
     
  9. Basil Boesch

    Basil Boesch Moderator

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    Hallo zusammen

    Ich nehme mal an, es geht um letztere Bestimmung.

    Das ist wohl ein Grenzfall und daher wäre die Frage, wie das vom Gesetz her bewertet wird. Fishbase gibt "max. length 100.0 cm" (!) an: http://www.fishbase.org/summary/Mastacembelus-erythrotaenia.html

    Macht das Gesetz einen Unterschied zwischen Nachzuchten und Wildfängen? Wenn ja, wo?
    Oder verwechselst Du möglicherweise den Begriff "Wildtiere" im Gesetzestext (PDF, Art. 89) mit dem Begriff "Wildfänge"? Gemäss Gesetz sind jedenfalls Fische immer Wildtiere; siehe Art. 2.

    Griessli, Basil
     
  10. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Hallo zusanmmen
    Die Diskussion hatten wir schon x-fach und ich bin es langsam leid, das immer wieder durchzukauen.
    http://aquarium.ch/forum/showthread.php?t=80277&highlight=adonis
    Wenn eine Art mit einer Maximallänge von 100 cm geführt wird, fällt sie unter die Bestimmung des Tierschutzgesetzes. Punkt. Kann jeder nachlesen.
    Fishbase: die Angabe von 100 cm SL heisst, Länge ohne Schwanz dh. die grössten vermessenen Exemplare sind noch länger. Wissenschaftlich Beschreibungen arbeiten immer mit SL=Standard Lenght. Zweitens: mindestens ein Exemplar dieser Art wurde bei der Erstbeschreibung oder nachfolgenden wissenschaftlichen Studien mit dieser Länge gemessen. Es ist in diesem Sinn kein Grenzfall, sie braucht auch nirgends auf einer Liste eines Bundesamtes aufgeführt zu werden oder in einem Gesetzetext erwähnt zu werden. Ob Wildfang oder Nachzucht ist schnurzpiepegal. Es ist auch völlig egal, ob das einzelne Exemplar die Maximallänge erreicht. es zählt einzig, dass ein Exemplar der Art das geschafft hat.
    Was ich nicht verstehe: warum ständig der Versuch, Schlupflöcher zu finden? Wer grosse Arten halten will, kann ja ruhig auf eine Anzeige warten, wenn er sich im Recht fühlt. Oder eben beim Kantonsveterinär eine Bewilligung beantragen, wenn er sich sicher ist, die Art artgerecht halten zu können. Einzig bei Rochen ist meines Wissens ein Sachkundenachweis zwingend, aber nicht wegen der Grösse, sondern wegen der Gefährlichkeit der Tiere.
    Gruss Charles
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. November 2012
  11. wildvet

    wildvet

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    Die Haltebewilligungsanforderungen beziehen sich auf eine Art, nicht auf deren Herkunft.

    Das ist in etwa derselbe Mumpiz, wie zu behaupten, ein Tier, das in WA Anhang II aufgelistet ist, endet dann in Anhang III, wenn es eine Nachzucht ist.

    Gruss
    berit
     
  12. Zigermandli

    Zigermandli Moderator

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    Hi Zusammen

    Ich denke der Fall betzüglich der Gesetzgebung ist klar.

    Es geht jetzt aber darum wie man Rodub nun weiterhelfen kann. Dazu sind meiner Meinung nach zwei Fragen zu klären:

    1. Handelt es sich bei dem Tier, dass in seinem Becken schwimmt wirklich um einen Feuerstachelaal ?
    2. Wenn ja, welche Vorgehensweise wäre zu empfehlen ?
    Gruss Thomas
     
  13. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Hallo zusammen
    Auch das ist einfach: erstens muss die ID stimmen. Das klärt die Frage nach einer Bewilligung. Die kann auch nachträglich beantragt werden. Für ein 450 lt-Becken gibt es die nicht.
    Eine Neuvergesellschaftung fällt weg. Es ist bezeichnend, dass ein Exemeplar das Weite suchte. Das Risiko für mehr als ein Tier pro Becken ist selbst in Grossbecken gross. Die innerartliche Agressivität kann durch Gruppenhaltung ev. gebrochen werden, aber auch da gibt es keine Garantier und vor allem: diese Lösung setzt dann wirklich grosse Becken voraus. Zuletzt stellt sich die Frage, ob und wann die kleinen Fischarten als Futter erkannt werden. Kann man ja ausprobieren.
    Aber vor allem: raus mit den Flossensaugern :!: Die sind völlig fehl besetzt.
    Gruss Charles
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. November 2012

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