Hallo vättu so spontan kommen mir nur die Oziothelphusa ceylonensis (indischen süsswasserkrabben) und die Ceylonthelphusa kandambyi ( Leopardkrabben) in den sinn die brauchen (laut internet) gar kein land bzw. brauchen nur für das gelege land um sich einzugraben. aber ich weis nicht recht so ne krabbe ganz ohne land naja scheint mir irgendwie nich artgerecht. hast du sonst noch Fische usw. im becken? bei krabben muss man vorsichtig sein nach der häutung sind sie sehr verwundbar. gruss schatti
Salü Vättu Ich wüsste da was ;-) Wie gross ist dein Aquarium? Pflegst du Fische? Wenn ja - was für welche? Weitere Infos: http://www.cichlidenwelt.de/wbb/thread.php?threadid=16554&hilight=tanganjikakrabbe Gruss Mike
Hallo zusammen habe ein Malawibecken aber habe mir gerade überlegt ob ich nich durch ein durchsichtiges Röhrensystem ein Landteil machen kann. mein Becken ist 2m lang und 60cm breit und 60cm tief also ein 720 liter Beken. Weiss einer einen Händler?
Hallo Vättu Wie meinst du das mit durchsichtigen Röhren? Als Stützen für den Landteil? Bei Krabbenfragen, schau mal hier: http://www.panzerwelten.de/forum/index.php Aber du weisst schon dass Krabbenhaltung in der Schweiz illegal ist? Gruss Felix
hallo felixS Ich will der Krabbe duch ein Röhrensytem ermöglichen das sie an Land gehen kann und werde ihr dort ein Terarium einrichten. Ist das wirklich so warum bieten dann Qualipet und so, welche an?
Hallo zusammen, Krabben sind momentan in der Schweiz nicht verboten, diese werden mit Garnelen gleichgestellt. Das einzige was absolut tabu ist sind Krebse. In Deinem Fall wäre die blaue Malawiseekrabbe am besten geeignet, sie wird jedoch recht gross und braucht einige Erfahrung. Wenn Du an Krabben interessiert bist würde ich ein reines Artebecken einrichten, und es mit Geosesarma Arten anfangen. Gruss Patrick
Nein FALSCH !! Alle Krebse der Gruppe Reptantia sind leider verboten Das sind Krebse Krabbenkrebse und Krabben. Zitat: Artikel 8 Absätze 1 und 2 (Bewilligungsbefreiung) Import- und Einsatzbewilligungen für Krebse sind nur für die grossen, zu den Zehnfusskrebsen (Decapoda) gehörenden Panzerkrebse (Reptantia) notwendig. Kleinkrebse (z.B. Ordnung Amphipoda) und andere Decapoda (z.B. Garnelen (Natantia)) fallen nicht unter den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF). Nachdem das Nomenklaturproblem für ?Krebse? (besteht nur in der deutschen Sprache) durch die Ergänzung des Wortes ?Reptantia? in Artikel 1 Absatz 1 geklärt ist, muss in Artikel 8 nicht mehr speziell erwähnt werden, dass ?Krebse, die nicht der Ordnung der Zehnfusskrebse (Decapoda) angehören? (bisheriger Art. 8 Abs. 1 Bst. b), beim Import und Einsatz keine Bewilligung im Sinne von Artikel 6 BGF brauchen. Felix
Hallo Felix, da muss ich mich Entschuldigen, in diesem Fall wurde ich falsch informiert, danke für Deine Berichtigung. Gruss Patrick