ich habe eine Frage und eine Warnung

Discussion in 'Haltung: Fische' started by Zangger, Mar 17, 2004.

  1. Zangger

    Zangger

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    hallo zusammen

    ich brauche eure Hilfe, eine Kumpel von mir hatte leider einen Wasserschaden in seiner Wohnung, wir haben das Aquarium dann in ein anderes Zimmer gebracht , weil der ganze Parkett neu gemacht werden musste.
    soweit so gut, das neue Zimmer war abschliessbar mit einer Türe, der Bodenleger hat dan den ganzen Parkett entfernt, die Wohnung 2 Wochen getroknet und dann den neuen Boden eingelegt, als mein Kumpel dann zufällig am letzten Freitag in seine Wohnung ging war der neue Boden schon versiegelt worden, und zu seinem Schrecken musste er feststellen das in den 3 Zuchtbecken alle Fische schon tot waren und im 2m Becken die Fische auch dem tode nah waren.

    wir haben dann so schnell wie möglich alle Fische herausgenommen und bei mir in ein Aquarium gebracht, leider sterben immer noch 2-3 pro Tag wegen der vergiftung, auch das Wasser war ganz weiss und mit einer Haut bedeckt, sogar die Pflanzen bekamen Löcher. in den Becken waren ca 20 Discus und 10 Altumskalaren dann 200 Neon und so einiges mer, der Bodenleger sagt nun das könne unmöglich von dem Versiegler sein obwol der einen ganz stechenden Geruch hatte so das man es keine 2 Minuten in dem Raum aushielt.


    jetzt meine Frage, hat jemand von euch schon mal so was erlebt und kann uns helfen ?

    und meine Warnung passt auf wenn ihr einen neuen Parkettboden bekommt!!!!!
     
  2. Pluto

    Pluto

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    Tod durch Parkettversiegelung?

    Hoi René

    Tut mir sehr leid, was da mit den Fischen passiert ist. :(

    Aus eigener Erfahrung kann ich dazu (zum Glück) nichts beisteuern. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass die vom Bodenleger benutzte Versiegelung evtl. ätzende Lösungsmittel enthält.

    Ich würde versuchen, in Erfahrung zu bringen, welches Fabrikat zur Parkettversiegelung verwendet wurde und darauf mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen für weitere Auskünfte bezüglich Giftigkeit und chemische Zusammensetzung des Produktes. Weiter gibt es auch noch die Möglichkeit, bei der EMPA Proben vom Siegel (oder auch vom Wasser, falls etwas davon sichergestellt wurde) auf Giftstoffe untersuchen zu lassen. Da würde ich aber vorher anrufen und mich auch über die Kosten vorinformieren.

    Worüber ich mir sicher bin: Seitens Bodenleger wird Euch vermutlich nicht viel Hilfe angeboten werden, da muss man schon selber aktiv werden: Also, wenn sicher ist, dass das plötzliche Fischsterben durch das Verschulden des Bodenlegers verursacht wurde, müsste wohl der Geschädigte erst einmal eine schriftliche Forderung an den Handwerker stellen (ich bin kein Jurist, vielleicht kann hier auch noch jemand Tipps geben, der sich mit dem Gesetz auskennt). Wie Du geschildert hast, ist neben dem sinnlosen Tod der Fische auch kein unerheblicher finanzieller Verlust auf seiten des Halters entstanden. Ich denke, da muss er sich wohl oder übel überlegen, ob er einen Rechtsstreit ausfechten will, oder die Faust im Sack macht und den Verlust einfach hinnimmt..... :cry:

    Ich hoffe, diese Zeilen helfen vielleicht ein kleines Stückchen weiter oder geben zumindest Impulse für einen Lösungsansatz.
     
  3. AOWD

    AOWD

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    hmpf!!

    Ist ja echt dumm gelaufen mit deinen Fischen. Doch wieso vor Gericht gehen? Eigentlich ist der Halter selber Schuld, dass er sich nicht vorher über allfällige Nebenwirkungen des versiegelns informiert hat. Da trifft den Handwerker keine Schuld. Verbuche es unter "Erfahrung".
     
  4. Zangger

    Zangger

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    ich sehe das nicht so, der Handwerker ist der Spezialist!
    er hat den Besitzer über mögliche gefahren zu orientieren.

    übrigens hat der Besitzer eine fast 1 jähriges Kind, gut das er selber ins Hotel ist, was wäre wenn dem Kind etwas passiert wäre, sollte er das dann auch unter Erfahrungen abbuchen????!!!!!!

    ausserdem gibt es Versiegler der ungiftig wäre, weshalb benutzt der Handwerker also den Giftigen obwohl da noch Tiere waren.......


    ich bin der Meinung der sollte neben allen Kosten auch noch eine Straffe bekommen, wenn ich an die armen Tiere denke!
     
  5. Anonymous

    Anonymous

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    sali rene

    ich verstehe ja deinen ärger und frust - trotzdem bin auch ich der meinung, dass es in der verantwortung des tierhalters ist, geeignete massnahmen zu treffen.

    auch ist es richtig, dass es vielleicht umweltschonendere lacke gibt - darüber zu urteilen vermag ich jedoch nicht. wenn ich aber schon weiss ( die tatsache war ja vorher bekannt oder hätte zumindest erfragt werden können ) dass da mit chemikalien und grosser staubentwicklung gearbeitet wird - dann treffe ich meine eigenen vorkehrungen.

    richtig ist, dass der handwerker der spezialist ist - aber eben auf seinem fachgebiet - und ist in der regel nicht auch noch die aquaristik.

    gruss

    marco
     
  6. maymay

    maymay

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    Nun der Handwerkehr ist kein Spezialist für Fische. Da kann man ihm keine fahrlässigkeit unterstellen.

    Nun was heisst giftig, entweder ist er zugelassen oder verboten, bei Lösungsmittel es ja auch Umweltschutzvorschriften,
    Das Problem ist wahrscheinlich das die Lösungsmittel wenn sie mal im Wasser sind von dort nicht mehr entweichen können da ja kein Wasseraustausch stattfindet, bei der Luft findet hingegen ein Austausch statt und es verflüchtigt sich.

    Das ganze ist zwar ärgerlich, aber ein Rechtsstreit wird noch viel mehr Ärger und vor allem Koten bringen. Die Aussicht den Streit zu gewinnen besteht meiner Meinung nur, wenn ein illegales Mittel eingesetzt wurde, und auch dies müsste zuerst bewiesen sein.
     
  7. skalarifari

    skalarifari

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    tod durch vergiftung

    güx mitenand

    meine herzliche anteilnahme an dem tragischen tod durch vergiftung deiner pfleglinge. :cry:

    ich glaube nach diesem schmerz es auf einen rechtsstreit ankommen zu lassen... na ja, das braucht auch viel kraft und der erfolg nicht gewiss, und dann wirds erst richtig teuer... (anwaltskosten, verfahrens- ...) :(

    ich denke du soltest dich mit den handwerkern in verbindung setzen, vielleicht lässt es auf der ebene der kulanz sich einigen... (was ich aber auch bezweifle...)

    ich weiss nur, bei einer klage, bist du in der beweislast. der kläger muss also ein gutachten machen lassen. dieses kann dann vom gericht nicht anerkannt werden oder von den beklagten abglehnt werden. wenn es abgelehnt wird, egal von welcher seite (gericht oder beklagter) wird die beweislast nicht umgekehrt. also der kläger muss wieder das fehlverhalten beweisen. :( :(

    auf deutsch gesagt: es saugschääft.!!!

    trotz aller meiner zweifel der rechtssprechung gegenüber: stichwort sorgfaltspflicht...
    OR $394 uff
    ... der beauftragte haftet dem auftraggeber für jeden schaden, der aus einer unsorgfältigen besorgung des auftrages entsteht... :shock:

    :( aber der auftraggeber ist in der beweisschuld...

    ich hoffe ein wenig helfen zu können

    grüessli marco
     

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