Man merkt, das immer noch ein Verwirrung über die Haltung von Zehnfusskrebse (Decapoda) besteht: In der Schweiz ist die Haltung von Zehnfusskrebsen (Procambarus, Cherax, Eustacus, Orconectus, Pacifastacus usw.) absolut und ohne AUSNAHME verboten. Zu verdanken ist dieses absolute Verbot allen jenen :evil: Id..... :evil: welche Krebse (vgl. z.B. Berichte roten sumpfkrebs im schübelweiher etc.) und andere Tiere Koi's, Sonnenbarsche usw. in unsere Gewässer aussetzen. Ich starte hier einen kleinen Aufruf: ALLE gewissenhaften Aquarianer sollen jede Person ohne Gnade zu verzeigen, welche Artfremde Tiere in unsere Umwelt ausbringen und dadurch unsere Fauna uns Flora gefährden!! Wer zur Zeit Krebse (Zehnfusskrebse, Decapoda) bei sich zu Hause hält (dies ist unabhängig vom Kanton) macht sich Strafbar. Nebst möglicher Haft oder Busse kann auch ein Tierhaltungsverbot (z.B. keine Aquarien mehr) ausgesprochen werden. Bei den Garnelen ist die rechtliche Lage zur Zeit so: Grundsätzlich gehören auch die Garnelen zu den Zehnfusskrebsen(Decapoda) und sind daher auch von einem Verbot betroffen. Die Arbeitsgruppe des Buwals hat aber erst im Februar 04 folgenden Entscheid gefällt: Aus dem Bundesgesetzgebung über die Fischerei kommt hervor, dass unter den Begriff "Krebse" nur die grossen Flusskrebse gemeint ist. Deshalb beziehen die nach Art. 6 BGF notwendigen Bewilligungen für Import, resp. Einsatz nur auf die Flusskrebse. Die Garnellen kommen nicht im Geltungsbereich der BGF vor. Konkret heisst das, dass Import von Garnellen für Aquarienzwecken keine Bewilligung im Sinne der Bundesgesetzgebung über die Fischerei braucht. Sowie auch die Haltung ist daher keine Problem, unabhängig davon ob sich um spezialiesierte Fortpflanzungstypen oder nicht handelt. Ich hoffe das mein Artikel etwas zur Klärung der Situation beiträgt. Ich bin weiterhin mit dem BUWAL in Kontakt und werde Euch bei Neuigkeiten sofort informieren. Gruss Michi F.
Rechtliche Grundlagen Ich wurde einige Male auf den obengenannten Bericht angesprochen. Speziell wollten einige wissen, auf welchen rechtlichen Grundlagen ich meinen Bericht verfasst habe. Gerne komme ich dieser bitte nach: - Bundesgesetz über die Fischerei (SR923.0) - Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei VBGF (SR923.0) - Tierseuchenverordnung (SR 916.401) - Einfuhrbedingungen speziell Anhang III Gruss Michi F.
Hallo Michi Danke für deinen Beitrag. "Grosse Flusskrebse"? Wie sieht's dann z.B. mit dem Louisiana Zwergflusskrebs (Cambarellus shufeldtii) aus? Oder mit dem Roten Zwergflusskrebs? Grüsse, Damian
Hallo Damian Selbstverständlich sind auch die Louisiana Zwergflusskrebs (Cambarellus shufeldtii) oder Orangen Zwergflusskrebs (Cambarellus patzcuarensis) auch im Geltungsbereich, dass heisst die Haltung, Zucht, Import etc ist strikte verboten. Speziell ist zu diesen Arten hinzuzufügen, dass sie als Übertrager des Schlauchpilzes (Aphanomyces astaci) bzw. der Krebspest gelten. Gruss Michi F.
Hi Michi, Was macht mann denn wenn man solche haltet. Man kann sie ja nicht einfach umbringen, und mann kann sie auch niemanden geben? Gruss Murmie
Hallo zusammen Schade - wirklich sehr schade! @Murmie: man müsste sie wohl ins Ausland abgeben, wo sie gehalten wrden dürfen! Grüsse, Damian
Hi Damian Ich glaube kaum, dass man so ohne weiteres solche Tiere regulär über die Grenze bringen kannst. Gruss Ueli
Hallo Ueli Naja, zur Zeit vielleicht nicht, aber ich kenne Fälle, wo solche Tiere problemlos über die Grenze kamen. Grüsse, Damian
Hallo zusammen Legal war dies sicher nicht! Ich kann Euch garantieren, dass sich bei den Nordamerikanischen-, sowie bei den Pacifastacus- und den Cambarusarten auf Grundlage der Tierseuchenverordnung (SR 916.401) sicher nichts ändern wird. Tja, der Vollzug liegt bei den Kantonen. Sollten solche Tiere von den Vollzugsbehörden bei Dir entdeckt werden, kann ich Dir garantieren, dass die Tiere die Begegnung nicht überleben werden. Des weiteren musst Du mit einer Strafanzeige rechnen. Ich persönlich würde mit Sicherheit es nicht an die grosse Glocke hängen, wenn ich solche Tiere Zuhause pflege, da die ganze Sache sehr heiss ist. Fazit: Leider ist das Gesetz so. Ich wäre der Erste der sich für eine teilweise Änderung einsetzen würde (Bin auch mit den entsprechenden Behörden in Kontakt). Sobald sich eine Änderung abzeichnet werde ich Euch gerne weiter informieren. Gruss Michi F.
etwas off-topic, aber weils so schön zum thema passt: wenn die krebse nicht zu euch kommen (dürfen), dann müsst ihr halt zu den krebsen gehen.... diese hübschen dinger habe ich vorgestern gefangen. sind leider nur die babys (4-6cm). die grossen passen leider nicht in meine fotoküvette. organisiere aber gerade eine grössere, dann gibts auch bilder von den adulten, die echt schön sind... gruss, michi
Hallo, Ich habe meine Cambarellus ninae extra abgegeben bevor ich hierher zog. Woher weisst du über mir, bei wem dein Nachwuchs oder der Nachwuchs des Nachwuchses irgendwann landen wird? Der Aufwand und der Stress des Eierabstreifens ist sicher keine schöne Lösung - ausserdem: Die Krebspest hast du jetzt womöglich im Wasser - somit überträgst du sie auch, wenn du andere Tiere oder Pflanzen etc aus deinem Becken weitergibst - aus diesem Grund ist den deutschen Zoohandlungen vorgeschrieben, dass Krebse in Einzelverkaufsbecken gehalten werden müssen (hält sich nu leider auch kein Schwein dran...). Das klügste wäre wohl, wenn du die Tiere ins Ausland abgibst. Eins am Rande: Es gibt auch amerikanische Krebse, die selbst anfällig für die Krebspest sind und somit sterben würden, wenn sie sie in sich hätten - auch diese sind in der Schweiz verboten. LG, Pia
Hi Pia Irgendwie begreiffe ich nicht, was du uns mit deinem Post sagen wills und worauf du dich da beziehst. Hast Du gesehen, dass der Post aus dem Jahr 2004 ist und er in Texas wohnt, das meinte er wohl mit "wenn die krebse nicht zu euch kommen (dürfen), dann müsst ihr halt zu den krebsen gehen...." ?!? Gruss Stefan
Hi, hab ich leider nicht gesehn, tut mir leid, damit hat sich das mit dem abgeben wohl erledigt Trotzdem war das ein sehr unkluger Ratschlag, wenn er das tun kann - ok, aber Schweizern zu raten, welche fangen zu gehen, finde ich nicht gut. LG, Pia
Hallo Pia Wer hat das geschrieben? Michi Tobler? Nenne die Leute doch jeweils beim Namen und nicht "du da über mir", das beugt Verwechslungen vor. Jedenfalls hat Michi Tobler folgendes geschrieben: Und es spricht wohl nichts dageben, nach Mexiko ein paar Krebse fangen zu gehen. Michi schreibt ja nichts davon, dass man die Tiere dann in die Schweiz holen soll. Gruess, Ändu
Gesetzliches Wäre wohl interessanter zu wissen, ob sich an der Gesetzeslage etwas geändert hat in den letzten Jahren, aber ich befürchte nicht...:-(
Wohnort @Pia Wenn ich den Wohnort von Michi Tobler anschaue dann merke ich etwas: "Ort: College Station, TX" Das Könnte bedeuten, das Michi in Texas lebt und somit ist auch klar was er mit "wenn die krebse nicht zu euch kommen (dürfen), dann müsst ihr halt zu den krebsen gehen...." meint: Er ist zu den Krebsen gezogen :-D @all Betreffend den Gesetzen bin ich der Meinung, dass man die Tiere ruhig verbieten kann. Unser Hobby in Ehren, aber dafür die einheimische Flora und Fauna aufs Spiel setzen? Nein danke, ohne mich!