Krebsehaltungsverbot in der Schweiz?

Dieses Thema im Forum "Haltung: Fische" wurde erstellt von PascalW, 10. März 2004.

  1. PascalW

    PascalW

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    Hallo

    Kennt sich jemand aus mit Krebs-Haltungsbestimmungen in der Schweiz. Habe gehört, dass die Arten von Procambarus verboten sind und für Cherax braucht man eine Bewilligung ist das richtig?
    Wie sieht es bei Cambarellus aus?


    Gruss Paco
     
  2. Raphael Opizzi

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  3. Anonymous

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  4. PascalW

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    Merci für die schneller Antwort

    Werde leider aus diesem Text nicht wirklich schlau!!
    Kann ich z.B. Cambarellus shufeldtii in der Schweiz halten?
    Weiss jemand von wo ich diese in der Schweiz bekomme?

    Gruss Paco
     
  5. Anonymous

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  6. PascalW

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    Danke René

    Habe im Qualipet in Dietlikon Procambarus clarkii und Procambarus alleni
    gesehen nach dem Gesetz zu urteilen dürften sie diese Krebse auch nicht einführen. Schade, dass alle Krebse verboten sind aber wenn sie in unseren Gewässern schaden anrichten ist es vielleicht besser so.


    Gruss Paco
     
  7. Michi Tobler

    Michi Tobler

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    hallo pascal,

    alle krebse, auch cambarellus arten, sind in der schweiz verboten. schon traurig, dass es sich ein qualipet leisten kann solche tiere anzubieten. sonst sind die veterinärsämter auch immer zur stelle...

    michi
     
  8. Anonymous

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    hi paco

    hm, kann es zum einen nicht glauben, das besagter q. die im angebot hat, andererseits ist besagter q. in meiner achtung gesunken... schade.
    vielleicht handelt es sich um die sogenannte "thai-krabbe" wie sie der q. nennt? aber wenn du schon den genauen namen nennst, dann müssten es schon krebse sein.

    naja, morgen mal vorbeischauen, vielleicht...

    rgds
    rené
     
  9. PascalW

    PascalW

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    Hallo Ren?

    Bin mir zimlich sicher, dass es diese beiden Krebse waren. Habe diese am Do vor einer Woche dort gesehen Procambarus alleni wurde unter dem Namen Blauer Floridahummer verkauft für 60.-. Mich hätten die Neocaridina (Hummel) interessiert aber ich zahle nicht 12.- für ein Tier.
    Falls jemand Neocaridina (Hummel oder Biene) zu verkaufen hat kann er sich bei mir melden.


    Gruss Paco
     
  10. Anonymous

    Anonymous

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    hi paco

    hm, bin der meinung -> verboten in der schweiz.

    aber michi weiss da besser bescheid :wink:

    rgds
    rené
     
  11. heed

    heed

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    hallo zusammen

    wenn ich mich richtig erinnere ist das ganze von kanton zu kanton verschieden.

    cu .... heed
     
  12. Anonymous

    Anonymous

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    hallo zusammen

    @heed

    glaub ich nicht, da man mit dem verbot zum einen das ausbreiten der krebspest verhindern will, zum anderen die ausbreitung der betreffenden krebsarten im allgemeinen.
    in deutschland wird das anders gehandhabt. die folge davon ist, das u.a. nordamerik. krebse u.a. schon im rhein verbreitet sind.
    südlich von köln, nahe koblenz gibts so das eine oder andere rheinnahe tümpelchen. dort konnte ich den louisiana-flusskrebs live beobachten (das wusste ich damals aber noch nicht).
    einheimische krebsarten sah ich in den 2 tagen dort nur noch vereinzelt.
    wie die wohl dorthin gekommen sind ?
    eine ähnliche problematik gibts bei einer nordamerik. frosch/kröten ?-art (die die rieeesengross werden). die kann man bei koblenz mittlerweile auch antreffen... kamen von frankreich her...

    @paco
    war heute schnell im q.
    ist ein krebs!
    allerdings... kein namensschild dran, kein preis, nix.

    sieht allerdings seeehr stark nach procambarus alleni aus...

    [​IMG]
    (quelle : http://www.procambarus-alleni.de/ )

    tja, was soll man sagen ? ein fall fürs veterinäramt ?

    rgds
    rené
     
  13. Michi Tobler

    Michi Tobler

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    ne, ganz bestimmt nicht. das ist schweizweit geregelt. unterschiede bestehen höchstens im vollzug...

    michi
     
  14. Michi F.

    Michi F.

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    Man merkt, das immer noch ein Verwirrung über die Haltung von Zehnfusskrebse (Decapoda) besteht:

    In der Schweiz ist die Haltung von Zehnfusskrebsen (Procambarus, Cherax, Eustacus, Orconectus, Pacifastacus usw.) absolut und ohne AUSNAHME verboten.

    Zu verdanken ist dieses absolute Verbot allen jenen :evil: Id..... :evil: welche Krebse (vgl. z.B. Berichte roten sumpfkrebs im schübelweiher etc.) und andere Tiere Koi's, Sonnenbarsche usw. in unsere Gewässer aussetzen. Ich starte hier einen kleinen Aufruf: ALLE gewissenhaften Aquarianer sollen jede Person ohne Gnade zu verzeigen, welche Artfremde Tiere in unsere Umwelt ausbringen und dadurch unsere Fauna uns Flora gefährden!!

    Wer zur Zeit Krebse (Zehnfusskrebse, Decapoda) bei sich zu Hause hält (dies ist unabhängig vom Kanton) macht sich Strafbar. Nebst möglicher Haft oder Busse kann auch ein Tierhaltungsverbot (z.B. keine Aquarien mehr) ausgesprochen werden.

    Bei den Garnelen ist die rechtliche Lage zur Zeit so:

    Grundsätzlich gehören auch die Garnelen zu den Zehnfusskrebsen(Decapoda) und sind daher auch von einem Verbot betroffen. Die Arbeitsgruppe des Buwals hat aber erst im Februar 04 folgenden Entscheid gefällt:

    Aus dem Bundesgesetzgebung über die Fischerei kommt hervor, dass unter den Begriff "Krebse" nur die grossen Flusskrebse gemeint ist. Deshalb beziehen die nach Art. 6 BGF notwendigen Bewilligungen
    für Import, resp. Einsatz nur auf die Flusskrebse. Die Garnellen kommen
    nicht im Geltungsbereich der BGF vor.

    Konkret heisst das, dass Import von Garnellen für Aquarienzwecken keine
    Bewilligung im Sinne der Bundesgesetzgebung über die Fischerei braucht.

    Sowie auch die Haltung ist daher keine Problem, unabhängig davon ob sich um spezialiesierte Fortpflanzungstypen oder nicht handelt.

    Ich hoffe das mein Artikel etwas zur Klärung der Situation beiträgt. Ich bin weiterhin mit dem BUWAL in Kontakt und werde Euch bei Neuigkeiten sofort informieren.

    Gruss
    Michi F.
     

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