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Garnelenimport von Hongkong

Dieses Thema im Forum "Amphibien, Reptilien, Krabben und Wirbellose" wurde erstellt von ZWERGGARNELEN.CH, 17. November 2009.

  1. ZWERGGARNELEN.CH

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    Hallo zusammen

    Kennt sich jemand aus mit dem Garnelenangebot in Hongkong? Welches Angebot, gute Preise, Spezialitäten usw. Habe dass Glück, dass mir jemand von dort etwas mitbringen würde.

    Kennt jemand eine gute Adresse für zB. Sulawesi Garnelen (Kardinal)?

    Freue mich auf eure Antworten.

    Gruess
    Jonas
     
  2. dr_helicopter

    dr_helicopter

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    max. 5 tiere aus nicht-EU-länder

    hallo joni,

    ist es nicht so, dass du in die schweiz max. 5 tiere (egal ob elefant oder schnecke - hauptsache die zahl 5) aus nicht EU ländern einführen bzw. mitbringen kannst?

    brauchst du dafür dann nicht auch eine tiertransportbewilligung?

    aquatische grüsse

    dr_helicopter
     
  3. Jeddahboy

    Jeddahboy

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    hallo dr_helicopter (?)

    da hast du nicht ganz unrecht. in der einfuhrregelung heisst es bis max. 5 haustiere. garnelen sind wirbellose und keine haustiere. hier gibt es noch eine kleine lücke im gesetz. habe schon mehrmals mit den netten herren vom zoll diskutiert, ist alles kein problem. solange du sie nicht zu 1000enden einführst ist es gestattet (selbst schon mehrmals gemacht ;-))

    lg

    joe
     
  4. Aspergillus

    Aspergillus

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    Hoi Zäme,

    Hier ein Artikel vom BVet . Einfuhrbestimmungen von Zierfischen..

    KLICK

    In wie fern Garnelen auch so gehandhabt werden weiss ich nicht. Fische importieren ist sehr einfach und legal... auch wenn es viele sind.

    Grüess
    Aspi
     
  5. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    hallo aspi
    wenn's damit getan wäre. die studie von cw ist schnee von gestern, ist ja schon 8 jahre her. und inhaltlich ein momentaufnahme. die leute vom bvet kennen sie nicht mal mehr (stand vorletzte woche). nun versuchs mal beim oberzollamt! und da sind noch die beamten an der front, die veterinäre vom zoll, und die listen am zoll. das gibt's so eine szene bei asterix in einem römischen erwaltungsgebäude ...
    noch einige zitate aus papieren des bvet gefällig?

    "Hier finden Sie die Bedingungen für die Ein- und Durchfuhr von lebenden Aquakulturtieren aus Drittländern. Dabei handelt es sich um Fische, Weichtiere und Krebstiere, die für die Erzeugung von Lebensmitteln in Zuchtbetrieben bestimmt sind..."

    essen möcht ich die viecher ja gerade nicht - vorläufig wenigstens ...

    "Wassertiere zu Zierzwecken zählen ebenfalls zu den Aquakulturtieren"

    ach so
    die heissen übrigens heimtiere, nicht haustiere
    aber jetzt wird's spannend

    "Tiere der Aquakultur sind lebende Fische, aquatische Krebs- und Weichtiere (inkl. Muscheln) in allen Entwicklungsstadien (inkl. Gameten, Eier, Samen), auch ursprünglich frei lebende Tiere, wenn sie für einen Aquakulturbetrieb bestimmt sind"

    vestehe: gezüchtet oder wild ist egal. moment, ich betreibe ja keinen betrieb! richtig, das ist gewerblich zucht etc

    "Die Einfuhr von Tieren, die zur Verbringung in öffentliche oder private offene Gewässer bestimmt sind, muss in jedem einzelnen Fall vorgängig durch die Behörden bewilligt werden"

    wehe du sagst dem zöllner, die könnten sogar im gartenteich überwintern !

    "Achtung: Die Einfuhr von Fischen und Süsswasserkrebsen, die in der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei im Anhang 3 aufgeführt sind, ist grundsätzlich verboten"

    das kümmert uns nicht sehr. die liste ist klein

    "Die durch CITES geschützten Arten werden je nach Gefährdungsgrad in drei Schutzstufen eingeteilt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren oder deren Teile und Erzeugnisse ist entweder verboten (Anhang I, mit Ausnahmen) oder nur mit Bewilligung möglich."

    "das ist ein wildfang". so eine äusserung wäre nun grober ein fehler. da müsste die cites-liste ran. am besten holen wir den veterinär

    "Da die meisten Aquakulturtiere aus Drittländern in der Schweiz landes- und standortfremd sind, ist vor der Einfuhr eine Bewilligung erforderlich"

    ja, was jetzt
    vielleicht hilft das merkblatt " mit heimtieren in die schweiz reisen" weiter

    et voil?

    Zierfische, Zierkrebse und Ziermuscheln (ausschliesslich zu Zierzwecken in Aquarien oder geschlossenen Gartenteichen gehaltene Tiere). Ausgenommen sind Tiere der „Fauna gefährdenden Arten“, die im Anhang 3 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei aufgeführt sind: deren Einfuhr ist verboten (siehe Link rechts).

    Wirbellose Tiere (ausser Bienen und Krustentiere)

    was genaues weiss man da aber noch nicht

    und wie war das mit garnelen?


    "Achtung: [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Die Einfuhr von Fischen und Süsswasserkrebsen, die im [/FONT][/FONT]Anhang 3 [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (siehe BVET-Website) aufgeführt sind, ist grundsätzlich [/FONT][/FONT]verboten[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial], weil deren Anwesenheit als unerwünschte Veränderung der Fauna gilt. In Bezug auf die Süsswasser-krebse bezieht sich dieses Verbot nur auf die Panzerkrebse (Reptantia). Nicht betroffen von diesem Verbot sind Schwimmkrebse (Natantia), zu denen v.a. die Garnelen gehören "[/FONT][/FONT]


    na, endlich ist alles klar. oder doch nicht?



    [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]"Eine [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Bewilligung [/FONT][/FONT]ist notwendig zur [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Einfuhr von Fischen und Krebsen [/FONT][/FONT](einschliesslich ihrer Eier), die nach Artikel 6 der Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF, SR 923.01) als [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]landes- oder standortfremd [/FONT][/FONT]gelten, soweit Artikel 8 VBGF keine Befreiung von der Bewilligungspflicht vorsieht. Eine solche Ausnahme gilt u.a. für die Einfuhr (von allen nicht im Anhang 3 VBGF aufgeführten Arten) in [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Aquarien [/FONT][/FONT]oder [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Gartenteiche[/FONT][/FONT]. "[/FONT][/FONT]

    [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]aber die menge[/FONT]

    [/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]"Spezielle Einfuhrbedingungen für Heimtiere [/FONT][/FONT]
    [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Heimtiere gemäss Definition (ausser Hunde, Katzen, Frettchen: siehe Kasten rechts) können aus allen Ländern ohne seuchenpolizeiliche Bewilligung und Gesundheitszeugnis eingeführt werden - aus Drittländern können jedoch höchstens 5 Tiere zu den "Heimtierbedingungen" eingeführt werden."[/FONT]

    [FONT=Arial,Arial]ich fasse zusammen: ein zierfisch/eine garnele ist ein aquakulturtier, das als heimtier bezeichnet wird, welches zu nicht gewerblichen zwecken in 5 exemplaren aus drittländern in die schweiz eingeführt eingeführt werden darf, sofern nicht im anhang über verbotene tiere laut fischereigesetz oder auf der cites-liste aufgeführt.[/FONT]​

    aber jetzt nicht noch die EU-bestimmungen!

    [/FONT]fakt ist: mehr als 5 fischschwänze am zoll und du hast ein echtes problem. wenn du überhaupt so viele an den zoll bekommst. das geht zu fuss oder mit den velo, aber versuchs mal mit einer fluglinie!

    noch viel "einfacher" wird's, wenn du das gewerblich machen willst. von wegen einfach ...
    "wer ko, der ko" hat schon der münchner bierbrauer gesagt und mit seinem gespann den prinzregenten überholt.

    gruss charles
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Dezember 2009
  6. Aspergillus

    Aspergillus

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    Hallo Charles,

    Nun ja bei Garnelen, wenn man es genau nimmt ist genau diese "Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei im Anhang 3" sehr wohl relevant.
    Es sind nämlich alle Süsswasser Krebstiere ausser 3 Einheimische Arten verboten.. Also streng genommen auch alle Garnelen.

    Grüess
    Aspi
     
  7. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    ja aber. entschuldigung, war ja auch ironisch gemeint.
    die liste der fische ist klein. bei den decapoden ist sie auch klein: sie umfasst nämlich alle.
    das tönt so:
    "Anhang 31

    (Art. 7, 8 und 9)
    Arten, Rassen und Varietäten von Fischen und Krebsen, deren Anwesenheit als unerwünschte Veränderung der Fauna gilt

    Name deutsch
    Wissenschaftliche Bezeichnung
    Hundsfische
    Umbra spp.
    Blaubandbärbling
    Pseudorasbora parva
    Weisser Amur, Graskarpfen
    Ctenopharyngodon idellus
    Silberner Tolstolob
    Hypophthalmichthys molitrix
    Gefleckter Tolstolob
    Aristichthys nobilis
    Katzenwels, Zwergwels
    Ameiurus spp.
    Sonnenbarsch
    Lepomis gibbosus
    Forellenbarsch
    Micropterus salmoides
    Schwarzbarsch
    Micropterus dolomieu
    Krebse ohne Edelkrebs, Dohlenkrebs und Steinkrebs
    Reptantia ohne Astacus astacus, Austropotamobius pallipes, Austropotamobius torrentium

    1 Fassung gemäss Ziff. II der V vom 30. Aug. 2006 (AS 2006 3951). Bereinigt gemäss Anhang 5 Ziff. 18 der Freisetzungsverordnung vom 10. Sept. 2008, in Kraft seit 1. Okt. 2008 (SR 814.911).
    Stand am 1. Juli 2009"

    warum werden dann garnelen und anderes - auch gewerbsmässig - importiert? das schlupfloch ist der passus "unerwünschte veränderung der fauna". theoretisch gelangt kein aquariuminsasse in die natur. das gesetz meint also tiere, die in offene haltung kommen sollen, und die fauna verändern können. auch hier: geschlossene gartenteiche stellen keine gefahr dar, theoretisch zumindest und wenn die vorschriften eingehalten werden zt auch in der praxis. die veterinäre sind da aber zt sehr giftig hinterher, schon beim import. das ist auch gut so.
    bis zur nächsten revision düfte die praxis so bleiben. so ist es möglich, dass vorschriften über den mengenmässigen import - bei gewerbsmässigen "nur" veterinärmedizinsche, zollrelevante und handelsrechtliche - existieren, obwohl der import doch eigentlich verboten wäre. dieser widerspruch lässt sich aus dem sinn des gesetzes erklären und der praktischen interpretation und den entsprechenden verordnungen.
    kantonal ist die praxis aber verschieden: in einem fall wurden in einem kanton grosse südamerkanische krebse offiziell in anwesenheit der polizei umgebracht, wenn es denn so stimmt. ich selber wollte mal sonnenbarsche in einem schutzgebiet fangen, die sind aber durch das gesetz über natürliche schutzgebiete geschützt und der revierförster war strikt dagegen! in den 70ern fand ich goldfische in einem zulauf der rhone, die überstehen problemlos den winter.
    viele geschäfte verkaufen deshalb garnelen und krabben, aber keine krebse, weil der kantonstierarzt das so interpretiert.
    usw und so fort

    das hier ist ofiziell
    "Achtung: [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Die Einfuhr von Fischen und Süsswasserkrebsen, die im [/FONT][/FONT]Anhang 3 [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (siehe BVET-Website) aufgeführt sind, ist grundsätzlich [/FONT][/FONT]verboten[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial], weil deren Anwesenheit als unerwünschte Veränderung der Fauna gilt. In Bezug auf die Süsswasser-krebse bezieht sich dieses Verbot nur auf die Panzerkrebse (Reptantia). Nicht betroffen von diesem Verbot sind Schwimmkrebse (Natantia), zu denen v.a. die Garnelen gehören "[/FONT][/FONT]

    und damit alles klar ist, noch dies

    Artikel 8 Absätze 1 und 2 (Bewilligungsbefreiung)
    Import- und Einsatzbewilligungen für Krebse sind nur für die grossen, zu den Zehnfusskrebsen
    (Decapoda) gehörenden Panzerkrebse (Reptantia) notwendig. Kleinkrebse (z.B. Ordnung
    Amphipoda) und andere Decapoda (z.B. Garnelen (Natantia)) fallen nicht unter den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF). Nachdem das Nomenklaturproblem für „Krebse“ (besteht nur in der deutschen Sprache) durch die Ergänzung des Wortes „Reptantia“ in Artikel 1 Absatz 1 geklärt ist, muss in Artikel 8 nicht mehr speziell erwähnt werden, dass „Krebse, die nicht der Ordnung der Zehnfusskrebse (Decapoda)angehören“ (bisheriger Art. 8 Abs. 1 Bst. b), beim Import und Einsatz keine Bewilligung im Sinne von Artikel 6 BGF brauchen.

    http://www.zoologie-online.de/Systematik/Metazoa/Arthropoda/Crustacea/Malacostraca/reptantia.html

    uff, jez brüch i es fondü und es glas fandant

    gruss charles
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Dezember 2009
  8. Simon_CH

    Simon_CH

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    dank

    Danke Charles für die ausführliche Info, ich werde auch bald in die Situation kommen in Hong Kong zu sein und die schönsten Garnelen bestaunen zu können. Aber das ist mir alles zu kompliziert, wenn ich auf einfachem Wege übers Gepack und wohl isoliert wärmetechnisch ca. 20 schöne Krabbler hätte heimnehmen können hätte ich das gemacht... aber mit dem Zoll streiten hab ich keine Lust.
    Gruss,

    Simon
     
  9. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    hallo simon
    gern geschehen. mach es doch so: druck die seite aus, nimm sie mitsamt einer kleinen styrobox mit und auf dem rückweg nimmst du 5 krabben im koffer mit. das klappt sicher.
    mit 5 stk einer hier nicht käuflichen art kannst du eine exklusive zucht anfangen.
    gruss charles
     
  10. Simon_CH

    Simon_CH

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    Hallo Charles

    Das ist ein guter Vorschlag, ich werde wohl an meinem letzten Tag ein wenig durch die anscheinend genialen Aquariumgeschäfte stöbern und wenn mir 5 super gefallen diesen Ansatz wählen und beim Zoll diese Papiere bereit halten.
     
  11. MichaelSG

    MichaelSG

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    Hi

    Das Beste ist wohl, dass jemand aktuelle Erfahrungen macht und diese dann 1:1 mal im Forum niederschreibt. Dies bedeutet fürs Forum zudem auch einen Mehrwert.

    Denn diese Frage wird immer wieder auftauchen und es bringt wenig wenn wir x Gesetze und Vorschriften wälzen, wenn die Lage nicht hieb- und stichfest ist und am Zoll dann wieder andere Erfahrungen gemacht werden.
     
  12. seeker

    seeker

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    Und was läuft jetzt genau? Hat es geklappt?
     
  13. Simon_CH

    Simon_CH

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    Hallo Seeker

    Ich war in Hong Kong in besagter Aquarium-strasse, hat viele unglaubliche Aquarien, wunderschön. Aber spezielle, oder besonders günstige Zwerggarnelen habe ich keine gefunden, nur die hier üblichen, auch nicht besonders günstig.
    Gruss,
     
  14. ZWERGGARNELEN.CH

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    Hallo zusammen

    Der Tread ist ja schon ewig lang. Mit der ursprünglichen Frage war ich auf der Suche nach Geschäften in HK, die spezielle Garnelen anbieten wie die Sulawesigarnelen. Leider konnte mir damals niemand ein Geschäft empfehlen.

    Ein Kollege hat mir dann netterweise 10 C.dennerli mitgebracht. Die Preise lagen bei ca. 6 Franken. Das grösste Problem waren damals die tiefen Temperaturen, sowohl in HK,wie auch bei uns, so dass nur ein Teil der Tiere die Reise überlebten.

    Mitlerweilen leben von den 10 noch 3 Tiere. Wie mir ist sind es 2 Männchen und 1 Weibchen. Das Weibchen hatte schon Eier. 1 Jungtier von ca. 1cm konnte ich bereits erspähen:-D.

    Fazit: Gute Verpackung und Heatpack mitnehmen. Die Preise in HK sind höher als in Singapur. Viele Wildfänge, Europäische Nachzuchten würden sich daher anbieten.

    Gruess
    Jonas
     
  15. *Catty*

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    Hallo zusammen

    Hat jemand auch schon Erfahrungen mit den Philippinen gemacht? Also, irgendwelche Garnelen importiert? Hat es dort überhaupt eine Auswahl an Garnelen an "normalen" günstigen Garnelen?

    Lg
    Allegra
     
  16. felixS

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    Hallo Jonas

    In Manila würde ich keine Garnelen in den Geschäften* erwarten.

    *Wenn man die Beutel auf dem Markt als Geschäft bezeichnen kann.

    Aber nimm einen Kescher mit und versuch dein Glück irgendwo auf dem Lande. Vielleicht findest du da Caridina "Jonasii" :-D und sicher auch Reiskärpflinge.

    Felix
     
  17. ZWERGGARNELEN.CH

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    Hallo

    Das beste Angebot findet man vermutlich in Singapur. Hier noch ein spannendes Filmchen: http://www.aquanet.tv/Video/193

    @Felix: Die sehen umwerfend aus:-D , brauchst einen grossen Kescher dafür:cool:.

    Gruess
    Jonas
     
  18. pathoef

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    Link

    Hallo zusammen

    Hat es auch einen Link zu den caridina Jonasii??
    würde die gern auch mal sehen so beim googeln hab ich nur schmetterlinge gefunden:-D

    Gruss Patrick
     
  19. ZWERGGARNELEN.CH

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    Kann mir ein kleines Schmunzeln nicht verkneifen;-)
     
  20. Maldini

    Maldini

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    Ihr seit gemein. Er hat bestimmt schon in mehreren Fachgeschäften nach den Garnis gefragt... :p
     

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