Hilfe bei Neuling im Seewasserbereich

Discussion in 'Meerwasser / Brackwasser' started by evane, Dec 5, 2006.

  1. LIMBO

    LIMBO

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    Hi Frank F.,

    nein, Deinen Job machst Du schon richtig, sonst würdest Du keine Importagentur führen. Doch hab ich das mit den Behörden probiert und das geht leider nicht ganz so einfach, wie Du Dir das vorstellt, zumindest für private Personen, welche Tiere für Ausstellungen ins Ausland führen.
    Dazu brauchts Formulare und Genehmigungen, welche hier jedenfalls nicht kostenlos sind. Und für Tiere, welche verkauft werden, sowieso.
    Doch wenn Du es so gut weisst, würde ich Dich beim nächsten mal höflich bitten, mir zu helfen, die Tiere (Ausstellungstiere: Steinkorallen, Gorgonien, Muscheln etc...) nach DE ein- und wieder auszuführen. Ohne grossen Papierkram und natürlich Geldaufwand (Natürlich mit Vermerk, wenn die Tiere an der Grenze beschlagnahmt werden, dass Du dafür haftest) Machst Du das ?
    Wenn ja, hab ich kein Problem damit und lasse Dich für uns die Transferabwicklung (Ein- und Ausfuhr ) durchführen.

    Kannst mir dies jedoch per PN mitteilen, denn schliesslich geht es in diesem Thread um die Hilfe eines Wiedereinsteigers in die Meerwasseraquaristik.
     
    Last edited by a moderator: Dec 8, 2006
  2. Maxima

    Maxima

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    @ Tom

    ich darf Dich verweisen an eine kompetente Verzollungsagentur, an den Grenzen zur EU gibt es diese in ausreichender Anzahl.
    Diese Agenturen kümmern sich gern um Deine Belange.
    Adressen findest Du in den jeweiligen Telefonbüchern.

    Gruß Maxima
     
  3. LIMBO

    LIMBO

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    @Therion, evane und pompa,

    hier ein Auszug von IFAW (International Fund for Animal Welfare )

    CITES erfasst relevante Arten in drei Anhängen:
    • Anhang I: Hier sind alle Arten gelistet, die am stärksten gefährdet und akut vom Aussterben bedroht sind. Jeglicher kommerzieller Handel mit diesen Tieren und Pflanzen (und mit deren Teilen) ist verboten.
    • Anhang II: Hier sind alle Arten enthalten, die durch den Handel von der Ausrottung bedroht werden können. Der Handel mit diesen Arten darf nur mit Genehmigung des Exportlandes erfolgen. Dieser Anhang enthält zudem eine ?Ähnlichkeitsklausel?. Diese verbietet den Handel von nicht gefährdeten Tierarten, wenn die Unterscheidung von anderen, gefährdeten Arten nur schwer möglich ist. Touristen, die solche Produkte kaufen, riskieren hohe Geld- teilweise sogar Haftstrafen.
    • Anhang III: Hier sind die Arten enthalten, die mindestens ein Staat national unter Schutz gestellt hat. Dort sind Ausfuhrgenehmigungen wie für Arten des Anhangs II erforderlich. Auswirkungen auf Populationen in anderen Ursprungsländern gibt es allerdings nicht.
    Unter Anhang II (B) fallen von Seewasser-Muscheln und Korallen:

    - Steinkorallen (Scleractinidae)
    - Orgelkorallen (Tubiporidae)
    - Feuerkorallen (Milleporidae)
    - Filigrankorallen (Stylasteridae)
    - Schwarze Korallen (Antiphataria)
    - Riesenmuscheln (Tridacnidae)
    - Steindatteln "Miesmuschel-Familie"
     
  4. Maxima

    Maxima

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    @ Tom

    Wem hilft denn das jetzt weiter ? Weiß der Aquarianer, der Tiere in Deutschland kauft, wie er sich an der Grenze verhalten
    soll bzw. muß ?

    Gruß Maxima
     
  5. Chrissie

    Chrissie

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    Hallo Maxima

    Hiermit hast du mir auch nicht geholfen. Bis jetzt hast du in diesem Beitrag nur rumgenörgelt und keine richtige Hilfe angeboten! Ich finde dein Verhalten echt daneben, da viele von deiner Erfahrung profitieren könnten! Aber so wie du dich hier aufführst, hilfst du keinem! Du schürst hier nur noch die Unsicherheit bei den Usern.

    Also sag uns klipp und klar was die Fakten sind! Den Zwist zwischen Limbo und dir interessiert hier keinen!

    Gruss
    Christoph
     
  6. LIMBO

    LIMBO

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    Hi Frank F.,

    dass hilft denen weiter, die sich dafür interessieren und Tiere, welche unter Anhang II z.B. von Deutschland in die Schweiz oder umgekehrt über die Grenze bringen wollen. Hat man die Genehmegungen dazu, gibts keine Probleme. Fehlen einem die Papiere, kann die Ware an der Grenze beschlagnahmt werden (inkl. Strafe etc...). Dies soll einem nur bewusst sein, wenn man in unserem Hobby, als private Aquarianer obengenannte Tiere (sowie Skelette oder andere Produkte, wie z.B. Schmuck) aus den obengenannten Familien Ein- oder Ausfuehrt. Ausserdem hat sich evane und Therion nach einer Quelle dafuer interessiert. Eben, wie Du schon geschrieben hast: Unwissen schuetzt vor Strafe nicht ;)
     
    Last edited by a moderator: Dec 10, 2006
  7. chucho

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    hallo

    ich deklariere immer meine tiere die ich über die grenze fahre, zumindest wen sie fragen und wen sie nichts fragen?
    dan eben nicht und ich fahre wie immer durch
    somit habe ich wen ich gefragt werde immer die tiere deklariert und wen die zöllner sich nicht intereserieren was ich genau mitnehme? dan hab ich nichts falsch gemacht:-D oder so;-)

    soviel ich weiss, ist es nicht strafbar oder änlich wen man "ilegal" etwas über die grenze bringt, nur wen man gefragt wird und dan die frage beneint, dan hat man ein problem
    wen man aber die wahrheit geantwortet hat, dan können sie die "ilegale" einfuhr nicht beschlagnahmen sondern du hast die wahl wischen:
    zurück mit der wahre oder papiere, zollgebühren usw. besorgen und oder zahlen und nochmals über den zoll wagen
     
  8. ati555

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    Hallo zusammen, die Ausage von cucho entspricht wohl der Realität.
    Ich fahre seit bald 4 Jahren ca. alle 2 Wochen nach Deutschland und Importiere Tiere usw. für mich und meine Kollegen.
    Wenn ich gefragt werde gebe ich dem Zöllner Auskunft und wenns dann noch Probleme Missverständnisse gibt, gehe ich zur nächsten Spedition und bezahle ca.27 Fr. und lass mir es verzollen. Der ganze rest Interessier mich dan nicht mehr.
     
  9. LIMBO

    LIMBO

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    Hi chucho und ati555,

    das ist schon richtig was ihr schreibt, denke dass praktiziert auch der Grossteil (ich natürlich auch). Doch hat ein Zöllner die Wahl die Tiere zu beschlagnahmen oder nicht, da er vom Recht gestützt wird.
    Weshalb Zöllner das nicht eng sehen, kann ich auch nicht beurteilen, evtl. liegt's am fehlenden Wissen oder an der zu geringen eingeführter Menge an z.B. Steinkorallen oder was weiss ich. Glaube auch nicht, dass ein Zöllner eine schwarze Koralle von einer Gorgonie unterscheiden kann. Für irgendwas hat man ja die Auflagen vom Washingtoner Artenschutzabkommen gemacht. Denke nicht, dass die Auflagen zum Spass geschrieben wurden.
    Wenns bisher an der Grenze gut gegangen ist, dann war's ein Vorteil für. Es muss einem ja nur bewusst sein, was einem im "worst case" erwarten kann.
     
    Last edited by a moderator: Dec 11, 2006

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