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Erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Amphibien, Reptilien, Krabben und Wirbellose" wurde erstellt von StarBeach, 7. Mai 2012.

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  1. StarBeach

    StarBeach

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  2. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Hallo Ron
    die sind verboten. Wie Du siehst, halten sich nicht alle daran.
    Es gibt übrigens Formulare für eine Anzeige ...
    Gruss Charles
     
  3. StarBeach

    StarBeach

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    Hallo Charles

    Dacht ich mir doch....

    hab mich nur gewundert, da der "Verkäufer" ca. 8 verschiedene Krebse zum verkauf ausschreibt. Dachte ich hätte etwas verpasst.

    Habs gemeldet.

    Gruss Ron
     
  4. Raphael Opizzi

    Raphael Opizzi

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    hmmm... das wär was für den Kochtopf :twisted:

    Gruss
     
  5. öpflschnägg

    öpflschnägg

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    Formular für Anzeige


    Salü,

    Und was soll man da anzeigen? Das entsprechende Gesetz bezieht sich nicht auf den Handel mit solchen Tieren.
    Der Verkäufer müsste die ja in der Schweiz halten, und das ohne Bewilligung.
    Wie immer man zu dem Inserat steht; juristisch ist dagegen wohl nichts zu unternehmen.

    Herzlich, Roman
     
  6. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Hallo zusammen
    noch einmal zum Mitschreiben: die Einfuhr von, der Handel mit, das Anbieten von Reptantia, das Einsetzen in (auch in Aquarien) ist (mit den Ausnahmen laut Anhang 3) in der Schweiz verboten. Weder darf eine Website die anbieten, noch Anbieter auf einer Website. Nicht betroffen sind reine Salzwasserarten. So einfach ist das.
    Gruss und Schluss
    Charles
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Mai 2012
  7. öpflschnägg

    öpflschnägg

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    Erst sehen ...


    Ich habe mir, lieber Charles, des Öftern schon gewünscht, dass das Leben einfach wäre: meines ist es selten bis nie ...

    Wenn ich Deine Interpretation der Sache "mitschreiben" soll, möchte ich natürlich eine Quellenangabe.

    Ich kenne neben dem Verordnungstext diese Interpretation (ist doch etwas verschieden):
    "
    Die Einfuhr von Fischen und Süsswasserkrebsen, die im Anhang 3 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (siehe Bundesgesetz und Verordnungen zur Fischerei = BVF) aufgeführt sind, ist grundsätzlich verboten."
    (www.bvet.admin.ch/ein_ausfuhr/01210/01229/01240/index.html?lang=de).


    Aber dies bloss nebenbei, das Problem hier ist ein anderes: Wenn ein deutsches Versandhaus inseriert (und das ist hier und in einer Reihe weiterer solcher Inserate eindeutig der Fall und auch nicht verboten), ist Dein Hinweis, Anzeige zu erstatten völlig sinnlos. (Im Übrigen: Weshalb nicht selbst tun, anstatt andere UserInnen darauf lüpfen?)


    Der Hinweis auf das Haltungsverbot hätte sicher genügt. Und der Importeur wäre im Übrigen der Käufer, die Käuferin ...


    Herzlich, Roman
     
  8. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Hallo
    es geht hier nicht um das Leben, Roman, das wie Du richtig sagst nicht immer einfach ist.
    Die Quellenangabe habe ich mir erspart: erstens war ich auswärts an der Arbeit ohne Zugang zu den Texten, zum zweiten wurde die Diskussion im Forum mehrfach und abschliessend geführt. Sufu lässt grüssen. Das hier sollte genügen.
    http://aquarium.ch/forum/showthread.php?t=58492&highlight=krabben
    Neben dem Tierschutzgesetz gibt es noch die Verordnung dazu. Und das Fischereigesetz.
    Abgesehen davon lieferst Du selber die Quelle und die ist eindeutig: die Einfuhr ist nicht erlaubt. Damit ist auch alles andere verboten, auch ein Verkaufsangebot in der Schweiz auf einer Schweizer Website. Juristisch gesehen ist das Angebot sogar eine Aufforderung zu einer verbotenen Handlung, nämlich dem Kauf einer verbotenen "Ware".
    Wer das Verbot missachtet verstösst gegen das Gesetz. Deshalb sind im Forum auch alle entsprechenden Aktionen nicht erlaubt und werden sofort gelöscht. Das kommt gelegentlich noch vor.
    Eine Anzeige hätte im übrigen sofort Wirkung auf die Betreiber einer Schweizer Website ...
    zum Rest hast Du eine PN
    Gruss Charles
     
  9. electrictina

    electrictina

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    Hallo Zusammen

    Also um Spekulationen aus dem Weg zu räumen wäre es vielleicht Sinnvoll mit der Person zu sprechen, die es betrifft.
    Dann wüsste man zumindest das die Person in der Schweiz lebt mit samt den Tieren und die Nachzuchten auch in der Schweiz gezogen hat.
    Weiter wüsste man, dass die Anzeige wegen dem Inserat bereits steht und die besagte Person bereits mitten in den Verhandlungen mit der bvet in Bern steckt.
    Ja klar haben wir eine Menge Gesetze und noch mehr Gesetze mit denen man andern Gesetzen wider aus dem Weg gehen kann. Sind wir doch ehrlich, bei den meisten Gesetzen findet man zwischen den Zeilen jede Menge weiterer Klauseln und für fast jedes Gesetz gibt es auch Ausnahmen. Soll jetzt nicht heissen das sich die besagte Person nicht tatsächlich strafbar gemacht haben. Ich denke jedoch das richten sollten wir jenen überlassen, die die Gesetze kennen!
    In diesem Sinne wünsche ich allen einen sonnigen Tag.
     
  10. electrictina

    electrictina

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    Ups.... ganz vergessen?.. Gruss Tina
     
  11. Raphael Opizzi

    Raphael Opizzi

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    Aber wie schon von öpflschnägg geschrieben,... Er hätte hier in der Schweiz nie eine Nachzuchtstation haben dürfen! Und wenn man dieses Business aufziehen will, sollte man schon Regelkonform sein.

    Ach ja und noch was: Es geht bei diesem Gesetz nicht darum uns Aquarianern das Leben schwer zu machen. Es geht dabei um unsere Umwelt. Googel mal nach -> Roter Sumpfkrebs -> Küsnachter Schübelweiher.
    Die Einfuhr und Haltung von solchen Tieren in der Schweiz stellen für die hier heimischen Tiere eine grosse Gefahr dar: Resistenz gegen Krankheiten, fressen den heimischen Bestand auf usw...
    So versucht auch die Schweiz sich gegen das einschleppen fremder Arten abzusichern.

    Gruss Raphael
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Mai 2012
  12. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Hallo zusammen
    um das Ganze noch einmal zu bündeln: ein Schweizer Züchter hatte Inserate auf tierinserat.ch geschaltet, in denen er verschiedene Krebsarten anbot. Das ist in folgender Hinsicht strafrechtlich relevant: der Züchter darf diese Reptantia-Arten nicht halten, sofern er sie selber eingeführt hat ist das ebenfalls strafbar. Er darf sie auch nicht züchten, nicht anbieten.
    Die Website - immerhin kein Feld, Wald und Wiesenverschrottungsplatz - sondern ein spezialisiert Seite scheint aus allen Wolken gefallen zu sein und hat auf die Intervention von Usern/Behörden prompt reagiert.

    Es gibt auch am Verbot nichts zu deuteln: die Auskunft des BAFU, die mir schriftlich vorliegt, hält den altbekannten Sachverhalt noch einmal fest. Raphael hat den Zweck der Vorschriften gut zusammen gefasst.

    Für die Aquaristik heisst das: weder Private, noch Geschäfte dürfen Reptantia (Ausnahmen: maritime Arten, rein landlebende Arten, Arten nach Anhang 3=einheimische Arten) einführen, halten, züchten, anbieten etc. Es gibt dafür auch keine Bewilligungen. Die gibt es allenfalls für Zoos und die Wissenschaft.

    Anzeigen: jeder kann in welcher Form auch immer einen festgestellten Tatbestand dem BAFU melden. Ein anonymes Briefchen tut's aber nicht. Und selbstverständlich muss das Ganze auch überprüfbar sein.
    Im obigen Fall sehe ich nicht ein, warum ich ein Gespräch mit dem Anbieter führen sollte. Wer dermassen kaltschnäuzig Gesetze ignoriert, schadet allen Bemühungen, Änderungen herbei zu führen. Da ist ein Gespräch überflüssig und wäre hier nota bene auch zu spät gekommen.
    Das Gespräch allerdings habe ich - im Interesse der User - gesucht und geführt. Bei Interesse kann ich die e-mail des BAFU abgeben.

    Gruss Charles
     
  13. Verleumdung

    Verleumdung

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    ich bin der verantwortliche von dem hier so heiss geredet wird.

    nur zum grossen und ganzen gesagt.

    wer meint hier irgenwie behaupten zu müssen ich sei ein züchter von krebsen die in der schweiz verboten seien liegt falsch!!!
    ich bin weder züchter noch halte ich krebse oder krabben!!!

    wer was anderes behauptet lügt!!!

    ich habe die tiere in deutschland gesehen.da hab ich mir überlegt warum nicht ein paar mehr kaufen und sie hier verkaufen.was sich aber sehr schnell erledigt hat.
    (((dazu gesagt habe ich keinen einzigen krebs oder krabbe gekauft und hier in die schweiz eingeführt!!!)))

    das wollte ich bei meinem nächsten einkauf machen.

    dann hab ich einfach mal ein paar inserate geschaltet und sie zum verkauf angeboten.

    mir wurde recht schnell gesagt das ich die nicht verkaufen darf und die in der schweiz verboten seien.worauf ich die inserate recht schnell gelöscht habe.
     
  14. Verleumdung

    Verleumdung

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    es hat einen teil vom text nicht angenommen.

    deshalb hier noch die fortsetzung.

    mir wurde recht schnell gesagt das ich die nicht verkaufen darf und die in der schweiz verboten seien.worauf ich die inserate recht schnell gelöscht habe.

    hätte ich gewusst das die aquarienkrebse nicht erlaubt sind in der schweiz hätte ich nie diese inserate geschaltet!!!

    ich hab mir schlicht und ergreifend nichts dabei gedacht bis ich daraufhingewiesen wurde.

    ich hab nicht sonderlich viel erfahrung mit fischen.oder anderem wassergetier.

    ich hätte auch nie gedacht das ich so eine flutwelle auslöse mit den inseraten.

    zum schluss noch eins.dieser text ist keine entschuldigung von mir sondern nur eine klarstellung aus meiner sicht.

    so jetzt könnt ihr euren senf dazu geben und euren spott über mich ergiesen wenn ihr wollt.ich werde auch antworten und nicht wie gewisse andere leute im dunkeln von hinten draufschlagen!!!

    grüsse
     
  15. ch.koenig

    ch.koenig Guest

    Hallo ?
    Das sind immerhin mal klare Statements. Ich denke, der Nick-Name soll darauf hindeuten, dass Du verleumdet wirst, nicht umgekehrt? Dass Du hier gerade stehen willst, spricht für Dich. Alles andere weniger.
    Es gibt immer User, die mehr wissen, aber das tut hier nichts zur Sache. Unabhängig von allen Varianten, die hier vermutet wurden bist Du also schlicht und einfach ein Anbieter von Tieren, die Du weder besitzt, noch bestellt hast, noch kennst? Das ist ein starkes Stück! Und ohne Erfahrung Tiere an zu bieten ist noch stärkerer Tubak. Auf so eine Idee muss man zuerst mal kommen. Und ohne sich über die Gesetzeslage zu informieren?
    Du hast in einem recht: wer den Schaden hat, muss für den Spott nicht sorgen.
    Immerhin bin ich froh, dass keine Tiere zu Schaden kamen.
    Gruss Charles
     
  16. chrigele

    chrigele

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    Hallo zusammen

    Du sprichst mir aus der Seele, für manche Menschen sind Tiere leider Waren geblieben.:cry:

    L.G.
    Christa
     
  17. Verleumdung

    Verleumdung

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    hallo ch.koenig

    genau dafür soll der name stehen.ich sehe es nicht ein nur weil ein anderer freude hat jemand am pranger zu stellen das auch noch zu dulden.

    klar hab ich in der sache einen fehler gemacht und hätte mich vorher informieren müssen.ich hab einfach nicht daran gesacht das die aquqarienkrebse verboten sind wenn sie frei verkäuflich sind.so gut bin ich nicht mit dem gesetz vertraut.wenn jetzt auch auf mich was zu kommt stehe ich dafür auch gerade!!!

    noch dazu gesagt.bevor ich mir ein tier anschaffe informiere ich mich ganz genau was es braucht und was alles stimmen muss egal ob ahnung vorhanden ist oder nicht.ich habe andere tiere wo schon viele leute (auch fremde) gesagt haben die hätten es sehr sehr gut bei mir.ich würde nie einem tier schaden zufügen.das könnt ihr nicht wissen da ihr mich nicht kennt.

    ich habe mir auch überlegt eine anzeige wegen falscher angaben zu machen gegen eine gewisse person.ich mein irgendwelches zeug zu behaupten die überhaupt nicht stimmen weder zu beweisen sind noch sonst was das geht nicht.

    wenn werde ich die polizei auf diese seite verweisen und ich denke die wird denjenigen schon finden.wie gesagt ich werde für meinen fehler auch einstehen!!!

    grüsse
     
  18. Safyriel

    Safyriel

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    Hi,

    was ich nicht ganz verstehe an der ganzen Sache ist, warum bietest du Tiere zum Verkauf an, die du noch nicht einmal besitzt und von denen du nicht genau weisst wie sie sich verhalten? Ich meine ob und wie du dich über die Tiere informiert hast sei jetzt mal dahin gestellt aber die Idee ein Tier zu verkaufen was man noch nie selber besessen hat ist doch schon etwas grotesk...so kommt es eben schon so rüber als das für dich einfach eine leblose Ware.

    Es ist klar, dass die Leute hier (die Meisten auf jeden Fall), dass nicht nachvollziehen können, da viele von uns Tiere halten und es für uns eben keine Ware ist.

    Liebe Grüsse
    Rebi
     
  19. Verleumdung

    Verleumdung

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  20. Orionchess

    Orionchess Guest

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    Nun trags wie ein Mann...
     
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