Hallo zusamen ich habe gestern mein aq kontroliert dabei habe ich endeckt das ein kleiner krebs im ls drin wahr da ist es mir gelungen samt der stein raus zu nehmen und habe ich in auch gefangen jets habe ich es in ein kleinen aquarium separat.WAs sol ich jets mit dem kleinen krebs machen und mit was sol ich es fütern.
hoi, knallkrebse bewohnen ja mit grundeln zusammen die selbe höhle und buddeln für die auch das loch sauber. das ist ja was anderes wieein fangschreckenkrebs die ja eher gefürchtet sind ...die knallies sind ja auch um einiger kleiner oder täusche ich mich? farid
knallkrebs hallo farid ich habe ja das tier gefangen ich habe keine solche grundel der krebs hat eine schere grödder als die andere und hat es mer so ge knakst im aq daher gehe ich davon aus das es knallkrebs ist
ich sehe das problem nicht http://www.myvideo.ch/watch/2055544/Unser_Knallkrebs_ist_der_Beste ...andere kaufen die knallkrebse und du hast ihn schon...zeit grundel zu kaufen farid
Hi Fesy, Wenn du dir sicher bist, dass es ein Knallkrebs ist, dann würde ich ihm eine Partnergrundel besorgen und diese beiden dan wieder ins Aquarium geben. Das sind sehr interessante Tiere. Ein bisschen aufpassen musst du bei bestimmten Arten, die können dir ev. Garnelen fressen, daher wäre ein Foto für eine exakte Bestimmung nicht schlecht. Füttern kannst u ihn problemlos mit Frostfutter, das du zuerst mal in der Nähe seiner Höhle ablegst. Gruss Roger
knallkrebs hallo theorin ja was sol ich machen was meinst du sol ich jets eine grundel kaufen und sie wider im becken tun. Also das tier hat eine Schere gröser al die andere ich mach mal ein foto davon .
Hi Fejsy, Wie ich dir per PN schon geschrieben habe. Zuerst musst du genau wissen ob es wirklich ein Knalkrebs ist, denn Fangschreckkrebse können auch "knallen". Also lass ihn mal in dem einzelnen Becken und Suche im Internet nach einem Foto das deinem Krebs ähnlich sieht. Gruss Roger
Knallkrebs ALso ich habe ein foto gesechen im internet das heist ALPHEUS LEVIUSCULUS Da bin ich sicher. WAs sol ich damit machen.
der ist ja super...behalten der schadet sicher niemandem...ich würde mal grundel organisieren und den krebs dann in das grundelloch schicken so hat er seind hütte und die grundeln einen mobilen bagger was will man noch mehr... beim fangschrechenkrebs knallts dann wirklich farid
Hi Farid, Der ALPHEUS LEVIUSCULUS lebt nicht in symbiose mit einer Partnergrundel. Daher Grundel vergessen, aber den Krebs auf jeden Fall wieder ins Riff geben, da er bei der kleinen Endgrösse kaum eine Gefahr für die Bewohner ist. Gruss Roger
hoi roger, dann sollten wir mit ihm ein hühnchen rupfen...er hat gefälligst in symbiose zu leben :lol::lol: behalten würde ich ihn auf jeden fall... lg farid
Ha sehr kuul Knallis sind witzig. Auch wenn es dir anfänglich auf die Nerven gehen kann wenn du nicht weisst woher das knallen kommt und ob das knallende Tier nun schädlich ist oder nicht. Fakt: Der tut keinem was. Also rein wieder damit ins Becken und dich am Knallen erfreuen, wenn du den Krebs nicht willst kannst ihn mir gerne vorbei bringen ;-) Dann kann er mit seinem kollegen um die Wette knallen :lol:
Hallo Zusammen Sind Krebse nicht verboten in der Schweiz??? So viel ich weiss braucht man doch eine Bewilligung. Gruss Sinthu
richtig Felix Reptantia dürfen nicht importiert werden- im lebensmittelbereich lebend nur mit bewillligung - , egal ob süss- oder salzwasser. dass sie trotzdem immer wieder auftauchen hat wohl mit mangelnder artenkenntnis oder leseschwäche zu tun. fachgeschäfte machen um reptantia einen weiten bogen, weil's sonst teuer werden kann. in diesem fall ist der wohl einfach irgendwo mitgelaufen. noch einmal für alle, die auch was lesen wollen http://www.lebensmittellexikon.de/p0000660.php Importverbot gilt für "Anhang 31 (Art. 7, 8 und 9) Arten, Rassen und Varietäten von Fischen und Krebsen, deren Anwesenheit als unerwünschte Veränderung der Fauna gilt Name deutsch Wissenschaftliche Bezeichnung Hundsfische Umbra spp. Blaubandbärbling Pseudorasbora parva Weisser Amur, Graskarpfen Ctenopharyngodon idellus Silberner Tolstolob Hypophthalmichthys molitrix Gefleckter Tolstolob Aristichthys nobilis Katzenwels, Zwergwels Ameiurus spp. Sonnenbarsch Lepomis gibbosus Forellenbarsch Micropterus salmoides Schwarzbarsch Micropterus dolomieu Krebse ohne Edelkrebs, Dohlenkrebs und Steinkrebs Reptantia ohne Astacus astacus, Austropotamobius pallipes, Austropotamobius torrentium 1 Fassung gemäss Ziff. II der V vom 30. Aug. 2006 (AS 2006 3951). Bereinigt gemäss Anhang 5 Ziff. 18 der Freisetzungsverordnung vom 10. Sept. 2008, in Kraft seit 1. Okt. 2008 (SR 814.911). Stand am 1. Juli 2009" warum werden dann garnelen und anderes - auch gewerbsmässig - importiert? das schlupfloch ist der passus "unerwünschte veränderung der fauna". theoretisch gelangt kein aquariuminsasse in die natur. das gesetz meint also tiere, die in offene haltung kommen sollen, und die fauna verändern können. auch hier: geschlossene gartenteiche stellen keine gefahr dar, theoretisch zumindest und wenn die vorschriften eingehalten werden zt auch in der praxis. die veterinäre sind da aber zt sehr giftig hinterher, schon beim import. das ist auch gut so. bis zur nächsten revision düfte die praxis so bleiben. so ist es möglich, dass vorschriften über den mengenmässigen import - bei gewerbsmässigen "nur" veterinärmedizinsche, zollrelevante und handelsrechtliche - existieren, obwohl der import doch eigentlich verboten wäre. dieser widerspruch lässt sich aus dem sinn des gesetzes erklären und der praktischen interpretation und den entsprechenden verordnungen. kantonal ist die praxis aber verschieden: in einem fall wurden in einem kanton grosse südamerkanische krebse offiziell in anwesenheit der polizei umgebracht, wenn es denn so stimmt. ich selber wollte mal sonnenbarsche in einem schutzgebiet fangen, die sind aber durch das gesetz über natürliche schutzgebiete geschützt und der revierförster war strikt dagegen! in den 70ern fand ich goldfische in einem zulauf der rhone, die überstehen problemlos den winter. viele geschäfte verkaufen deshalb garnelen und krabben, aber keine krebse, weil der kantonstierarzt das so interpretiert. usw und so fort das hier ist ofiziell "Achtung: [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Die Einfuhr von Fischen und Süsswasserkrebsen, die im [/FONT][/FONT]Anhang 3 [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (siehe BVET-Website) aufgeführt sind, ist grundsätzlich [/FONT][/FONT]verboten[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial], weil deren Anwesenheit als unerwünschte Veränderung der Fauna gilt. In Bezug auf die Süsswasser-krebse bezieht sich dieses Verbot nur auf die Panzerkrebse (Reptantia). Nicht betroffen von diesem Verbot sind Schwimmkrebse (Natantia), zu denen v.a. die Garnelen gehören "[/FONT][/FONT] und damit alles klar ist, noch dies Artikel 8 Absätze 1 und 2 (Bewilligungsbefreiung) Import- und Einsatzbewilligungen für Krebse sind nur für die grossen, zu den Zehnfusskrebsen (Decapoda) gehörenden Panzerkrebse (Reptantia) notwendig. Kleinkrebse (z.B. Ordnung Amphipoda) und andere Decapoda (z.B. Garnelen (Natantia)) fallen nicht unter den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF). Nachdem das Nomenklaturproblem für ?Krebse? (besteht nur in der deutschen Sprache) durch die Ergänzung des Wortes ?Reptantia? in Artikel 1 Absatz 1 geklärt ist, muss in Artikel 8 nicht mehr speziell erwähnt werden, dass ?Krebse, die nicht der Ordnung der Zehnfusskrebse (Decapoda)angehören? (bisheriger Art. 8 Abs. 1 Bst. b), beim Import und Einsatz keine Bewilligung im Sinne von Artikel 6 BGF brauchen. und wer noch nicht genug hat http://de.wikipedia.org/wiki/Zehnfu%C3%9Fkrebse#Systematikhttp://www.zoologie-online.de/Systematik/Metazoa/Arthropoda/Crustacea/Malacostraca/reptantia.html damit hätten wir's wieder mal gruss Charles
An die Süsswasserpiraten: Meerwasserkrebse sind in Süsswasser nicht überlebensfähig! deshalb fallen artikel (Art. 7, 8 und 9) weg. Die Meerwasserkrebse und Krabben werden über Lebendgestein eingeschlept... Gruss Beni
bei diesem gesetz geht es darum die einheimischen arten zu schützen. diese werden unteranderem von eingeschlepten krankheiten (pest) und eingeschlepten tieren bedroht. bei den krankheiten reicht natürlich ein krebs im aq schon. durch den ww gelangen die erreger in das einheimische kreislaufsystem. somit betrifft dieses gesetz genau wie im wortlaut nur süsswasserkrebse. warum garnelen ausgeschlossen sind weis ich nicht.