Hallo, kannmir jemand das neue Tierschutzgesetzt erklären? Was ich bis jetzt verstanden habe ist das man in der Schweiz (ausser Zürich) Fische vor dem Töten betäuben muss. In Zürich allerdings darf man noch einen Genickschnitt durchführen. Dass ist ja auch doof, darum meine ich dass ich was falsch verstanden habe. Oder sind sich die Kantone noch nicht einig? Wie macht ihr es mit einem (halb-)toten Fisch? Geht ihr extra in die Tierhandlung für die Betäubung oder macht ihr einen Genickschnitt? Wie geht ein Herzstoss? (Ist auch nur noch in Zürich empfohlen, gemäss Aargauer Zeitung)
Hallo! Im TSchG steht: 1 Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. 2 Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen. 3 Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen. Dieses Gesetz ist in allen Kantonen gültig. Was aber das Töten von Fischen angeht: dieses ist wohl in irgendwelchen Verordnungen (Fischerei) kantonal geregelt (oder gar nicht). Gruss Ueli
Hallo zusammen Hier ist die Startseite zu dem Gesetzestext und hier kann man den provisorischen Gesetzestext inklusive Anhängen (383kb) runterladen. @David Im provisorischen Gesetzestext steht : Betäuben und Entblutung der Tiere (Art. 184, Seite 61ff) i. Fische: ? stumpfer, kräftiger Schlag auf Kopf ? Genickbruch ? Elektrizität ? mechanische Zerstörung des Gehirns Wobei ich persönlich von all den aufgeführten Betäubungsarten nichts halte weil bis auf die Elektrizität alle Arten den Fischhaltern ohne entsprechendes Wissen nicht zuzumuten sind und die Gefahr besteht das sie etwas falsch machen. Bei der Elektrizität : Da reicht keine simple 9V-Batterie und passende Geräte für die Fischtötung per Elektrizität sind mir im Qualipet noch nicht über den Weg gelaufen. Persönlich stört mich hier vorallem, dass man die Nelkenölmethode mit keinem Wort erwähnt. Gerade für kleine und kleinere Fische halte ich diese Methode für die Beste (in Bezug was man Mensch und Fisch beim Töten des Fisches zumuten kann). MS222 fällt ja leider weg, die wäre imho noch geeigneter. Ich kann jedem nur empfehlen, den verlinkten provisorischen Gesetzestext durchzulesen. Das Thema Fisch wird darin oft aufgegriffen (Haltung, Transport etc.). rgds rené
Hoi zäme, achso die Tierschutz-Verordnung, darum habe ich bei meiner Suche nichts gefunden danke für die Links, ich werde mir das mal anschauen. Ich hoffe es wird endlich auch konkret für Fische was getan. Gruss Ueli PS: Komisch dass Frau Leuthard sich dafür einsetzt (als Pelzträgerin...).
Sali René Allerdings sagt Art. 88 folgendes (m.E. am falschen Ort): Unter diese 'betäubenden Substanzen' sollten die von Dir genannten ja wohl fallen. Das habe ich getan. ;-) Für diejenigen, die nicht den ganzen Text lesen wollen, habe ich hier eine Zusammenfassung derjenigen Stellen gemacht, die ich für 'möglicherweise oder sicher uns Aquarianer betreffend' halte. Es ist eine gezippte TXT-Datei. Gezippt deshalb, weil das Textfile statt der erlaubten 19.5 KB stattliche 20.4 KB gross ist... :lol: :-D :lol:
Naja, wie gewöhnlich sehr viel Test und Verbote und trozdem noch viel Spielraum... Ich finde es ja gut dass es rRichtlinien gibt, aber wer will das kontrollieren? Es gibt ja keine Meldepflicht wenn man ein AQ besitzt und benützt. Es gibt immer noch zu viele Grauzonen, da die Kontrollmöglichkeiten sehr stark ein geschränkt sind.
Ich möchte nicht wissen wie einen Fischbesitzer sein Tier durch umbringen kann, und wie der Fisch nachher aussieht....:cry:
Hi zusammen Ich denke mir, dass sie bei diesen Tötungsmethoden eher an Angler und sonstige Speisefischfang- und Zuchtbetriebe gedacht haben als an den Aquarianer mit meist viel kleineren Fischen ;-) Dies ist wohl eher für uns Aquarianer gedacht.... aber... Ganz so einfach ist es nicht, denn das müsste ja auch mit der gesammten bestehenden Gesetzgebung konform laufen. http://www.swissmedic.ch/de/fach/overall.asp?theme=0.00086.00004.00005&theme_id=1377 Nun, es geht ja nicht speziell darum, dass man jeden Aquarianer kontrollieren soll sondern das überhaupt mal eine Grundlage geschaffen wurde, bei der die entsprechenden Ämter/Stellen reagieren können aber man kann auch darauf bauen, dass wenn man richtig Informiert schon vieles gewonnen ist: Liebe Grüsse Angel
Hallo zusammen Mit freundlicher Genehmigung des BVET ist nun hier eine Zusammenfassung (PDF, 169 kb) mit hoffentlich allen aquaristischen Belangen verfügbar. Naja, Daniel ist mir zuvorgekommen ;-) Zudem gibt es unter http://www.bvet.admin.ch/themen/tierschutz/02443/index.html?lang=de noch weitere Informationen. rgds rené