1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Weitere Informationen

Haltung von Parathelphuse pantherina in der CH

Dieses Thema im Forum "[alt] Haltung: Wirbellose" wurde erstellt von joepie, 27. September 2008.

  1. joepie

    joepie

    Registriert seit:
    31. Mai 2004
    Beiträge:
    289
    Zustimmungen:
    0
    Hallo alle zusammen!

    Weiss jemand wie es aussieht mit der rechtlichen Lage der Haltung von Pantherkrabben (Parathelphusa pantherina) in der Schweiz?
    Würde mich mal interessieren denn bei Krebsen ist die Haltung ja soweit ich weiss nicht erlaubt, zu diesen Krabben konnte ich jedoch noch nichts finden bei Googe oder Forensuche...

    Gruss,
    Joepie
     
  2. Aspergillus

    Aspergillus

    Registriert seit:
    16. Oktober 2006
    Beiträge:
    4.500
    Zustimmungen:
    8
    Ort:
    Raum Basel
    Hoi Joepie,

    Die Pantherkrabbe ist ein Zehnfusskrebs und somit in der Schweiz verboten. Wären Garnelen wenn man das Gesetz genau nicmmt auch, ich kann eh nicht verstehen warum Garnelen toleriert sind und andere Krebse nicht.. Krebspest können sie alle übertragen und das ist ja der Grund für das Verbot.

    Grüess
    Aspi
     
  3. joepie

    joepie

    Registriert seit:
    31. Mai 2004
    Beiträge:
    289
    Zustimmungen:
    0
    Hallo Aspi,

    Schade, dann wird ein Becken mit irgendwelchen solchen tollen Tieren also nichts. Gut zu wissen und ich danke dir für die schnelle Antwort!

    Gruss,
    Joep
     
  4. yxcv

    yxcv

    Registriert seit:
    20. April 2008
    Beiträge:
    434
    Zustimmungen:
    1
    Ort:
    Baden AG / Rüti ZH
    Das liegt glaub daran das Verbote/Gesete mit der Politik zutun hat. Und nicht jeder Politiker sich mit Garnelen auskennt ;)
     
  5. Wels-Dani

    Wels-Dani

    Registriert seit:
    13. Juli 2008
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Rüsstal

    Hoi Aspi

    Gilt das jetzt nun als bewiesen, oder nur als vermutet?
    Irgendwo hier im Forum wurde schon drüber diskutiert. Da gings, glaube ich, um winterharte Garnelen etc.
    Da galt das noch als Vermutung das Garnelen die Krebspest auch weiterverbreiten können.

    Gruss Dani
     
  6. Aspergillus

    Aspergillus

    Registriert seit:
    16. Oktober 2006
    Beiträge:
    4.500
    Zustimmungen:
    8
    Ort:
    Raum Basel
    Hoi Dani,

    Alle Zehnfuskrebsarten können Krebspest tragen. Die einen sind selber Immun und verbreiten es nur (was der schlimmste Fall ist) andere sterben daran.

    Da Garnelen Zehnfusskrebse sind, können sie definitiv Krebspest tragen. Das ist keine Vermutung.

    Grüess
    Aspi

    @David, Politiker kümmern sich nicht um die Umsetzung der Gesetze sie erarbeiten sie.
    Warum Garnelen tolleriert sind ist mir ein Rätsel, denn das Veterinäramt, das dafür zuständig ist, weiss dass Garnelen Zehnfusskrebse und somit verboten sind.
     
  7. yxcv

    yxcv

    Registriert seit:
    20. April 2008
    Beiträge:
    434
    Zustimmungen:
    1
    Ort:
    Baden AG / Rüti ZH
    Dann wären aber doch auch die Garnelen verboten. Wenn die Politiker sich auskennen würden...
     
  8. spoon

    spoon

    Registriert seit:
    15. April 2008
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Winterthur
    Ich dachte immer, dass Garnelen erlaubt sind, da sie den Winter nicht überleben würden und somit nicht schädlich wären für die einheimischen Tiere.
     
  9. joepie

    joepie

    Registriert seit:
    31. Mai 2004
    Beiträge:
    289
    Zustimmungen:
    0
    Hallo

    Ich hab beim Qualipet in Basel, der die Tiere momentan hat, mal nachgefragt. Sie meinten dort dass das Gesetz eigentlich falsch geschrieben sei, denn es ginge bei der Krebspest nur um bestimmte Arten welche hier auch leben können und dadurch die Pest ins einheimische Wasser bringen würden. Das ist aber im Gesetz nicht genauer geschrieben doch jeder weiss dies und in der Praxis hätte sich es durchgesetzt dass Tiere welche nicht in unseren einheimischen Gewässern überleben können erlaubt sind.
    Ausserdem seien die Pantherkrabben welche sie dort verkaufen offiziell verzollt worden und somit legal in der Schweiz.

    Gruss,
    Joep
     
  10. Aspergillus

    Aspergillus

    Registriert seit:
    16. Oktober 2006
    Beiträge:
    4.500
    Zustimmungen:
    8
    Ort:
    Raum Basel
    Hoi Joep,

    Egal wie aber bei der Krebspest geht es nicht im entferntesten darum ob die Tiere hier überleben können. Krebspest ist eine Pilzinfektion. Wenn eine Infisziertes Tier in ein Gewässer kommt in dem andere Krebse (z.B Flusskrebse) leben.. dann steckt das infiszierte Tier die anderen damit an.. auch wenn es einen Tag später stirbt.

    Wie gesagt verboten sind Zehnfusskrebse so lautet der text. Da gehören auch Garnelen und die von Dir genannten Krebse dazu..

    Sie sind verboten.. ob die Politiker das wissen oder nicht spielt doch gar keine Rolle. Die Politiker sind nicht dafür Zuständig ob diese Gesetze eingehalten werden. Das Eidg. Veterinäramt ist dafür zuständig. Und die tolerieren Garnelen aus irgend einem Grund obwohl sie verboten sind.

    Grüess
    Aspi

    By the way... ob ein Gesetz falsch geschrieben ist oder nicht spielt keine Rolle ... solange es so geschrieben ist ist es gültig.
     
  11. Aspergillus

    Aspergillus

    Registriert seit:
    16. Oktober 2006
    Beiträge:
    4.500
    Zustimmungen:
    8
    Ort:
    Raum Basel
    Hoi Zäme,

    Ich habs nochmals gesucht.. da steht nix von 10 Fusskrebsen sondern:

    von hier:
    http://www.bvet.admin.ch/ein_ausfuhr/01210/01229/01240/index.html?lang=de
    und

    Der erwähnte Anhang 3 des Bundesgesetzes zur Fischerei findet ihr am Schluss dieser Datei:
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/923.01.de.pdf

    Dort steht bei den Aufgeführten grundsätzlich nicht erlaubten Tieren
    "Krebse ohne Edelkrebs, Dohlenkrebs und Steinkrebs"
    Also wenn ich das richtig interpretiere schlicht alle ausser den 3 erwähnten Arten.

    Aber ich bin kein Juruist..

    Auch ja noch ein PDF zur Krebspest selbst:
    BVET Krebspest Merkblatt

    Grüess
    Aspi

    ABER wie auch immer wenn Du diese Krebse in einem Schweizer Fachgeschäft kaufen kannst, dann
    darfst Du ja wohl davon ausgehen, dass das in Ordnung ist so..
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. September 2008
  12. hobbyt

    hobbyt

    Registriert seit:
    10. Januar 2007
    Beiträge:
    98
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    aarau
    Hoi zäme

    Nachdem Aspi die ursprüngliche Frage wunderbar geklärt hat, fühle ich mich berufen eine kleine Krebspolemik zu starten.
    Ich hatte vor kurzem Gelegenheit, einem Versuch einen Bachabschnitt von Kamberkrebsen zu befreien beizuwohnen. 4 erwachsene Männer verbrachten einen halben Tag damit, notabene auf Staatskosten(Kanton).
    Wir haben zwar viele erwischt, aber, nach Meinung aller Beteiligter, niemals alle.
    Aus der anschliessenden Diskussion (das Ganze war ein Versuch) ergab sich übereinstimmend der Schluss, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ein Ausrotten der fremden Art unmöglich ist.

    Meiner Meinung nach ist es nicht möglich mit vertretbaren Mitteln die eingeschleppten Krebsarten und damit die Krebspest wieder loszuwerden. Bleibt zu hoffen, dass es unseren einheimischen Arten gelingt Resistenz gegen diesen Erreger zu entwickeln.

    Aus aquaristischer Sicht halte ich das bestehende Verbot für unnütz, der Mist ist längst geführt. Was wir in unseren Becken pflegen ist für die Situation in den einheimischen Gewässern nicht wirklich von Belang. Voraussetzung ist ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Pfleglingen.

    Deshalb meine Meinung: Lasst euch euer schönes Hobby von ein paar seltsamen Gesetzeskrücken nicht verderben!
    Krebse gibts weiterhin in der Schweiz genug, wenn sie auch nicht alle SVP-Wähler sind...

    Gruss Daniel
     
  13. joepie

    joepie

    Registriert seit:
    31. Mai 2004
    Beiträge:
    289
    Zustimmungen:
    0
    Hallo Aspi

    Vielen Dank für diese klare und ausfühliche Aufklärung! Ich hatte zwar selber schon etwas nach Gesetzen gesucht aber nix gefunden, von dem her schonmal respekt!

    Ich habe mir dann selber noch das 2. Dokument mit dem Anhang 3 etwas angeschaut und dabei ist mir folgendes noch aufgefallen:
    Nach Art 8. Absatz 2d könnte man doch dann auch verstehen dass man also alle halten darf, ausser die eben genannten, also nur den Edelkrebs, Dohlenkrebs und Steinkrebs nicht... Naja, mir sind die Gesetzestexte etwas kompliziert und auch ich bin kein Jurist.

    Danke nochmals für die Erklärung!

    @Daniel:
    Dir kann ich eigentlich nur zustimmen. Man kann tatsächlich stark hoffen dass die einheimischen sich irgendwie dagegen wehren können mit der Zeit, und dass es dann noch nicht zu spät ist.

    Gruss,
    Joep
     
  14. Wels-Dani

    Wels-Dani

    Registriert seit:
    13. Juli 2008
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Rüsstal
    Guete Abig Zäme

    Ich hab mich jetzt mal intensiv mit den Gesetzestexten auseinander gesetzt und mich informiert. Egal, wie ich's auslege, drehe und wende, ich komme immer wieder darauf zurück, das alle Krebse verboten sind mit Ausnahme der heimischen Arten und Salzwasserarten, die nicht überleben können.
    Nimmt man aber das Gesetz wörtlich, steht da nur "Krebse" und nichts von Zehnfusskrebsen. Von Garnelen ebenfalls nicht die Spur. Garnelen scheinen zumindest gesetzlich gesehen eine eigene Art darzustellen. Eigendlich müsste es ja heissen: "Die Einfuhr aller Zehnfusskrebse ist grundsätzlich verboten." oder:" Die Einfuhr aller Zehnfusskrebse und Garnelen ist grundsätzlich verboten." Somit würden es auch die Laien kapieren.


    Ich bin der Meinung, dass das nicht zwingend so sein muss. Was, wenn die Ware, sorry ich meine das Tier, falsch deklariert wurde?

    Bsp. gefällig? Hier :

    Gefunden auf der 14. Seite http://www.bvet.admin.ch/ein_ausfuhr/01210/01229/01240/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdIB,e2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--

    Hier geht es zwar um Frösche, aber warum dann nicht auch mit Krebsen?
    Wie dem auch ei, schade ist es allemal, dass diese Tiere verboten sind. Mir z.B. würde der Yabby sehr gefallen, aber dass kann ich dann ja wohl vergessen :cry:

    Gruss und e schöne Abig!

    Dani
     

Diese Seite empfehlen