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Rechtliches zu Stockliste Publikation auf Vereins website

Dieses Thema im Forum "Tiefgründiges" wurde erstellt von platn, 27. November 2016.

  1. platn

    platn Verein

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    Hallo liebe Forum Mitglieder
    Bei der vorgestrigen GV unseres Aqua-terra Vereines habe ich den Vorschlag gebracht, die Bestandesliste der Aquarienbewohner und Pflanzen der Vereinsmitglieder auf der Vereinswebsite öffentlich zu publizieren. Mit Vermerk auf Abgabe der eigenen Nachzuchten, Überbeständen oder Tausch der Tiere oder Pflanzen. Die Interessenten sollten sich via email bei Website admin sich melden und würden weitergeleitet.
    Es gab eine Diskussion, ob das rechtlich erlaubt ist, ob nicht jemand von Behörden Hausbesuch abstatten würde, falls man sowas bekannt gäbe. Es handeltsich hier um normale Aquarienfische, keine Rochen oder so, keine grosszuchtanlagen.
    Mit der Publikation erhoffen wir unter anderem grössere Kreise der Aquarianer aus unserer Region zu erreichen.
    Kann mir jemand Auskunft darüber geben?
    Gruss
    Ingrida


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  2. Angel

    Angel

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    Hallo Ingrida

    http://www.sdat.ch/index.php/aus-weiterbildung1/fba-aquaristik

    Wo fängt die Grosszuchtanlage an und wo hört sie auf? ;) Wer Guppies und ähnliches züchtet hat schnell mal 1000 Tiere + pro Jahr auch ohne riesigen Zuchtraum.. da reichen paar Becken.

    Ihr könnt kaum kontrollieren, wer nun eine gewerbsmässige Zucht betreibt und wer nicht. Eine entsprechende Info an die Vereinsmitglieder über Eure Vereinsseite sollte eigentlich reichen, damit jeder weiss, dass wenn er regelmässig eine hohe Anzahl Fische ausschreibt oder gar auf eine eigene Webseite verlinkt allenfalls einen Verdacht des gewerbsmässigen Züchtens auf sich lenkt. Wer also nur ab und zu paar Jungfische und Pflanzen etc. ausschreibt hat auch nichts zu befürchten. Die Ämter haben besseres zu tun als kleine Züchter zu überprüfen. Man muss schon sehr auffallen oder angezeigt werden, dass die dem dann nachgehen. Schlimmer ist es, wenn jemand versucht heimlich Handel mit gekauften Fischen zu betreiben (häufige "Beckenauflösungen", häufiges Ausschreiben von "Zuchtgruppen" oder hohe Anzahl derer mit dem Vorwand der Hobbyaufgabe etc.) aber seit man auf diversen Seiten ungeprüft seine Fische gratis ausschreiben kann sind solche "Problemuser" abgewandert und von daher denke ich, dass auch ihr diesbezüglich kaum Probleme haben werdet.

    Liebe Grüsse

    Angel
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. November 2016
  3. wisefox

    wisefox

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    Hallo

    Auf der Wesite des SDAT heisst es: "(...) Auch wer Werbung macht - also zum Beispiel eine Website betreibt - ist gewerbsmässig."
    M.M.n. also eine "heikle" Sache....

    Gruss
    Martin
     

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