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NAFUS
Onlinemagazin - Allgemeine Aquaristik
Geschrieben von: Angel   
Samstag, den 29. November 2008 um 12:43 Uhr
Information zum Einsenden von Fischen zur Krankheitsdiagnose an die NAFUS / FIWI

Untersuchung von Fischen an der Nationalen Fischuntersuchungsstelle (NAFUS) des Zentrums für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI)

Aus der folgenden Zusammenstellung ist ersichtlich, welches Material durch die NAFUS untersucht werden kann und wie es eingesandt bzw. überbracht werden kann.


Materialformen


a) Lebende Fische
Wenn immer möglich sollen die Fische lebend bei der Untersuchungsstelle
ankommen. Sie können in belüfteten Behältern gebracht oder per Post zugeschickt
werden. Für den Versand sollen sie in feste, zu 1/3 mit Wasser gefüllte Plastikbeutel
verbracht werden. Diese müssen danach mit Sauerstoff (notfalls nur mit Luft) prall
gefüllt und gasdicht verschnürt werden. Als Sicherheitsmassnahme wird empfohlen,
den Sack mit den Fischen in einen zweiten Plastikbeutel zu verpacken und diesen
ebenfalls gut zu verschliessen. Bei warmer Witterung ist es für Kaltwasserfische
vorteilhaft, dem Wasser Eis beizusetzen oder dieses in einem zusätzlichen
Plastikbeutel beizufügen.
Für den Versand wird das Untersuchungsgut zusammen mit dem allfälligen
Eisbeutel vorerst mehrmals in Zeitungspapier eingewickelt und dann in einen festen
Karton verpackt. Eine Polystyrolschachtel (Sagex, Styropor), die selbst sehr gut
isoliert und zudem sehr leicht und stabil ist, eignet sich besonders gut zur
Verpackung und zum Versand.

b) Frisch verendete oder getötete Fische
Verendete Fische dürfen höchstens seit 2-3 Stunden tot sein. Sie sollen direkt in
einen Plastiksack gelegt werden, der mit mindestens 1kg Eiswürfeln gefüllt ist. Dabei
muss darauf geachtet werden, dass jeder einzelne Fisch von Eis (Wassereis, kein
Trockeneis) umgeben ist. Sicherheitshalber soll der Sack in einem zweiten
Plastikbeutel/-gefäss wasserdicht verschlossen und für Versand wie bei den
lebenden Fischen isoliert und verpackt werden.

c) Tiefgefrorene Fische
Tiefgefrorene Fische eignen sich nur bedingt zur Untersuchung, da keine
histologischen (das Gewebe betreffende) und nur eingeschränkt parasitologische
Untersuchungen möglich sind. Ist ein Einfrieren unumgänglich, sollen die Fische
ohne Wasser gefroren werden. Für den Versand werden die tiefgefrorenen Tiere gut
isoliert (Zeitungspapier, Sagex) und anschliessend verpackt.

d) Formalinfixierte Organe
Material, das in Formalin (käufliches Formalin mit 10 Teilen Wasser vermischt) fixiert
ist, kann virologisch und bakteriologisch nicht untersucht werden; andere
Untersuchungsmethoden sind zudem erschwert. Die Einsendung erfolgt in gut
verschliessbaren Plastikbehältern, die nochmals durch einen verschlossenen
Plastiksack gesichert werden.

Entnahme von Untersuchungsmaterial
Grundsätzlich empfiehlt es sich, ganze Fische zur Untersuchung einzusenden. In
Ausnahmefällen können auch fixierte Organteile eingesandt werden. Bei der
Entnahme ist darauf zu achten, dass die zu fixierenden Teile sorgfältig entnommen
werden (nicht drücken oder quetschen) und möglichst dünn geschnitten werden
(maximale Dicke 0,5 cm) um eine vollständige Durchfixierung zu garantieren.
Soll anderes Material als ganze Fische oder Organproben untersucht werden, ist
eine vorgängige Anfrage bei der NAFUS angezeigt.

Untersuchungsformulare / Kennzeichnung
Der Auftrag zur Untersuchung kann mittels ausgefülltem Formular (siehe 1.5) gestellt
werden. Kann ein solcher nicht innert nützlicher Frist beigebracht werden, muss der
Einsendung ein Begleitschreiben beigelegt werden. Dieses soll Angaben über die
Herkunft, Haltungsart, Besatzdichte sowie Verhalten und Fressunlust, Verlauf der
Erkrankung und auffallende Veränderungen der Fische enthalten. Auch eine
eventuell vorausgegangene Behandlung ist zu erwähnen. Falls möglich, sollen
Angaben über das Wasser wie Temperatur, Herkunft, Trübungen, usw. nicht fehlen.
Anzugeben sind in jedem Fall die genaue Adresse und Telefonnummer des
Absenders sowie der Untersuchungsauftrag. Werden mehrere Einsendungen im
gleichen Behältnis eingesandt, müssen die Einzelproben klar bezeichnet und für jede
einzelne Einsendung ein Auftrag erteilt werden.
Je nach Untersuchung werden unterschiedliche Arbeiten durchgeführt:
- Allgemeine Kontrolluntersuchung
Wenn nicht weiter spezifiziert, wird untersucht auf Parasiten und Viren, bei
entsprechenden Symptomen auch auf Bakterien. Bei Vorliegen makroskopisch
erkennbarer Organveränderungen wird zusätzlich eine histologische Beurteilung der
betroffenen Organe vorgenommen.
- Kontrolluntersuchung auf meldepflichtige Krankheiten
Durchgeführt wird eine Sektion und Virologie (im Falle von Krebsen eine Mykologie)
- Krankheitsursache
Diese Abklärung umfasst in jedem Fall eine Sektion und eine parasitologische
Untersuchung. Je nach Vorgeschichte bzw. gefundenen Symptomen wird zusätzlich
auf Bakterien und Viren untersucht. Dieser Auftrag beinhaltet je nach Befunden auch
eine histologische Untersuchung.
- Todesursache
Gleiche Abklärungen wie bei der Untersuchung der Krankheitsursache, wobei eine
histologische Untersuchung in den meisten Fällen wegen des Frischezustandes nicht
mehr möglich ist.
- Untersuchung auf Vergiftungen
Bei Verdacht auf Vergiftungen werden infektiöse Todesursachen ausgeschlossen
sowie die Tiere makroskopisch beurteilt. Dies beinhaltet parasitologische,
bakteriologische und bei Symptomen auch virologische Abklärungen. Eine
chemische Analyse wird nicht durchgeführt.

Gründe für die Ablehnung einer Untersuchung
In folgenden Fällen wird eine Untersuchung nicht durchgeführt:
- Ungenügender Frischezustand für die beantragte Untersuchung
- Kein klarer Untersuchungsauftrag
- Fehlende oder ungenügende Kennzeichnung der Proben
- Fehlende Angaben über Einsender / Auftraggeber
Eine entsprechende Meldung an den Einsender erfolgt unmittelbar nach dem
Eingang der Probe.

Untersuchungskosten
Die Fakturierung erfolgt durch das Bundesamt für Veterinärwesen (Post-Adresse:
Bundesamt für Veterinärwesen, 3003 Bern) und richtet sich nach den in der
Verordnung über Gebühren des Bundesamtes für Veterinärwesen vom 30. Oktober
1985 festgelegten Tarifen. Die Tarife berechnen sich pro Einsendung, wobei eine
solche aus einem oder mehreren Tieren derselben Art und derselben Herkunft
(Becken, Aquarium, Teich, Fangort) bestehen kann.

Fischsektion mit parasitologischer Untersuchung 25.--
Bakteriologische und / oder mykologische Untersuchung 15.--
Resistenztest (pro Substanz) 1. --
Histologische Untersuchung 1 5.--
Virusserologie 3 0.--
Virusisolierung 80. --
Besuche von Betrieben und Gewässern (pro Halbtag) 200.--

Versand
Untersuchungsmaterial kann persönlich vorbeigebracht werden. In jedem Falle ist
eine Terminvereinbarung angezeigt.
Wird Untersuchungsgut per Post zugeschickt ist folgendes Vorgehen zu wählen. Der
Versand muss per Post-Express erfolgen. Die Sendung soll gegen Abend
aufgegeben werden, damit der Transport während der Nacht erfolgt. Einsendungen
werden von Montag bis Freitag angenommen. Es empfiehlt sich, die
Untersuchungsstelle telefonisch über die Einsendungen in Kenntnis zu setzen.

Anschrift
Nationale Fischuntersuchungsstelle
Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin
Institut für Tierpathologie
Länggassstrasse 122
Postfach 8466
3001 Bern
Tel: 031 631 24 65
Fax: 031 631 26 11
Internet URL: http://www.vetmed.unibe.ch/itpa/fiwi/

Öffnungszeiten
Materialannahme: Montag bis Freitag 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr
Auskünfte: Montag bis Freitag 8:00-12:00 und 13:30-17:30 Uhr
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 30. November 2008 um 07:43 Uhr
 

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