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| NAFUS |
| Onlinemagazin - Allgemeine Aquaristik | |||
| Geschrieben von: Angel | |||
| Samstag, den 29. November 2008 um 12:43 Uhr | |||
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Information zum Einsenden von Fischen zur Krankheitsdiagnose an die NAFUS / FIWI Untersuchung von Fischen an der Nationalen Fischuntersuchungsstelle (NAFUS) des Zentrums für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) Aus der folgenden Zusammenstellung ist ersichtlich, welches Material durch die NAFUS untersucht werden kann und wie es eingesandt bzw. überbracht werden kann. Materialformen a) Lebende Fische Wenn immer möglich sollen die Fische lebend bei der Untersuchungsstelle ankommen. Sie können in belüfteten Behältern gebracht oder per Post zugeschickt werden. Für den Versand sollen sie in feste, zu 1/3 mit Wasser gefüllte Plastikbeutel verbracht werden. Diese müssen danach mit Sauerstoff (notfalls nur mit Luft) prall gefüllt und gasdicht verschnürt werden. Als Sicherheitsmassnahme wird empfohlen, den Sack mit den Fischen in einen zweiten Plastikbeutel zu verpacken und diesen ebenfalls gut zu verschliessen. Bei warmer Witterung ist es für Kaltwasserfische vorteilhaft, dem Wasser Eis beizusetzen oder dieses in einem zusätzlichen Plastikbeutel beizufügen. Für den Versand wird das Untersuchungsgut zusammen mit dem allfälligen Eisbeutel vorerst mehrmals in Zeitungspapier eingewickelt und dann in einen festen Karton verpackt. Eine Polystyrolschachtel (Sagex, Styropor), die selbst sehr gut isoliert und zudem sehr leicht und stabil ist, eignet sich besonders gut zur Verpackung und zum Versand. b) Frisch verendete oder getötete Fische Verendete Fische dürfen höchstens seit 2-3 Stunden tot sein. Sie sollen direkt in einen Plastiksack gelegt werden, der mit mindestens 1kg Eiswürfeln gefüllt ist. Dabei muss darauf geachtet werden, dass jeder einzelne Fisch von Eis (Wassereis, kein Trockeneis) umgeben ist. Sicherheitshalber soll der Sack in einem zweiten Plastikbeutel/-gefäss wasserdicht verschlossen und für Versand wie bei den lebenden Fischen isoliert und verpackt werden. c) Tiefgefrorene Fische Tiefgefrorene Fische eignen sich nur bedingt zur Untersuchung, da keine histologischen (das Gewebe betreffende) und nur eingeschränkt parasitologische Untersuchungen möglich sind. Ist ein Einfrieren unumgänglich, sollen die Fische ohne Wasser gefroren werden. Für den Versand werden die tiefgefrorenen Tiere gut isoliert (Zeitungspapier, Sagex) und anschliessend verpackt. d) Formalinfixierte Organe Material, das in Formalin (käufliches Formalin mit 10 Teilen Wasser vermischt) fixiert ist, kann virologisch und bakteriologisch nicht untersucht werden; andere Untersuchungsmethoden sind zudem erschwert. Die Einsendung erfolgt in gut verschliessbaren Plastikbehältern, die nochmals durch einen verschlossenen Plastiksack gesichert werden. Entnahme von Untersuchungsmaterial Grundsätzlich empfiehlt es sich, ganze Fische zur Untersuchung einzusenden. In Ausnahmefällen können auch fixierte Organteile eingesandt werden. Bei der Entnahme ist darauf zu achten, dass die zu fixierenden Teile sorgfältig entnommen werden (nicht drücken oder quetschen) und möglichst dünn geschnitten werden (maximale Dicke 0,5 cm) um eine vollständige Durchfixierung zu garantieren. Soll anderes Material als ganze Fische oder Organproben untersucht werden, ist eine vorgängige Anfrage bei der NAFUS angezeigt. Untersuchungsformulare / Kennzeichnung Der Auftrag zur Untersuchung kann mittels ausgefülltem Formular (siehe 1.5) gestellt werden. Kann ein solcher nicht innert nützlicher Frist beigebracht werden, muss der Einsendung ein Begleitschreiben beigelegt werden. Dieses soll Angaben über die Herkunft, Haltungsart, Besatzdichte sowie Verhalten und Fressunlust, Verlauf der Erkrankung und auffallende Veränderungen der Fische enthalten. Auch eine eventuell vorausgegangene Behandlung ist zu erwähnen. Falls möglich, sollen Angaben über das Wasser wie Temperatur, Herkunft, Trübungen, usw. nicht fehlen. Anzugeben sind in jedem Fall die genaue Adresse und Telefonnummer des Absenders sowie der Untersuchungsauftrag. Werden mehrere Einsendungen im gleichen Behältnis eingesandt, müssen die Einzelproben klar bezeichnet und für jede einzelne Einsendung ein Auftrag erteilt werden. Je nach Untersuchung werden unterschiedliche Arbeiten durchgeführt: - Allgemeine Kontrolluntersuchung Wenn nicht weiter spezifiziert, wird untersucht auf Parasiten und Viren, bei entsprechenden Symptomen auch auf Bakterien. Bei Vorliegen makroskopisch erkennbarer Organveränderungen wird zusätzlich eine histologische Beurteilung der betroffenen Organe vorgenommen. - Kontrolluntersuchung auf meldepflichtige Krankheiten Durchgeführt wird eine Sektion und Virologie (im Falle von Krebsen eine Mykologie) - Krankheitsursache Diese Abklärung umfasst in jedem Fall eine Sektion und eine parasitologische Untersuchung. Je nach Vorgeschichte bzw. gefundenen Symptomen wird zusätzlich auf Bakterien und Viren untersucht. Dieser Auftrag beinhaltet je nach Befunden auch eine histologische Untersuchung. - Todesursache Gleiche Abklärungen wie bei der Untersuchung der Krankheitsursache, wobei eine histologische Untersuchung in den meisten Fällen wegen des Frischezustandes nicht mehr möglich ist. - Untersuchung auf Vergiftungen Bei Verdacht auf Vergiftungen werden infektiöse Todesursachen ausgeschlossen sowie die Tiere makroskopisch beurteilt. Dies beinhaltet parasitologische, bakteriologische und bei Symptomen auch virologische Abklärungen. Eine chemische Analyse wird nicht durchgeführt. Gründe für die Ablehnung einer Untersuchung In folgenden Fällen wird eine Untersuchung nicht durchgeführt: - Ungenügender Frischezustand für die beantragte Untersuchung - Kein klarer Untersuchungsauftrag - Fehlende oder ungenügende Kennzeichnung der Proben - Fehlende Angaben über Einsender / Auftraggeber Eine entsprechende Meldung an den Einsender erfolgt unmittelbar nach dem Eingang der Probe. Untersuchungskosten Die Fakturierung erfolgt durch das Bundesamt für Veterinärwesen (Post-Adresse: Bundesamt für Veterinärwesen, 3003 Bern) und richtet sich nach den in der Verordnung über Gebühren des Bundesamtes für Veterinärwesen vom 30. Oktober 1985 festgelegten Tarifen. Die Tarife berechnen sich pro Einsendung, wobei eine solche aus einem oder mehreren Tieren derselben Art und derselben Herkunft (Becken, Aquarium, Teich, Fangort) bestehen kann. Fischsektion mit parasitologischer Untersuchung 25.-- Bakteriologische und / oder mykologische Untersuchung 15.-- Resistenztest (pro Substanz) 1. -- Histologische Untersuchung 1 5.-- Virusserologie 3 0.-- Virusisolierung 80. -- Besuche von Betrieben und Gewässern (pro Halbtag) 200.-- Versand Untersuchungsmaterial kann persönlich vorbeigebracht werden. In jedem Falle ist eine Terminvereinbarung angezeigt. Wird Untersuchungsgut per Post zugeschickt ist folgendes Vorgehen zu wählen. Der Versand muss per Post-Express erfolgen. Die Sendung soll gegen Abend aufgegeben werden, damit der Transport während der Nacht erfolgt. Einsendungen werden von Montag bis Freitag angenommen. Es empfiehlt sich, die Untersuchungsstelle telefonisch über die Einsendungen in Kenntnis zu setzen. Anschrift Nationale Fischuntersuchungsstelle Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin Institut für Tierpathologie Länggassstrasse 122 Postfach 8466 3001 Bern Tel: 031 631 24 65 Fax: 031 631 26 11 Internet URL: http://www.vetmed.unibe.ch/itpa/fiwi/ Öffnungszeiten Materialannahme: Montag bis Freitag 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr Auskünfte: Montag bis Freitag 8:00-12:00 und 13:30-17:30 Uhr
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 30. November 2008 um 07:43 Uhr |
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